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Kanalumlegung Abtsdorfer Gasse, Neumarkt i.d.OPf. - Kanalplanung Lph 5-9
Stadt Neumarkt i.d.OPf. · Neumarkt i.d.OPf. · Bayern · Kommunaler Auftraggeber
Angebote bis 17.09.2026, 10:00 Uhr (noch 31 Tage)
Beschreibung
Kanalplanung Lph 5-9
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand ist die Kanalplanung der Leistungsphasen 5-9 für die Abtsdorfer Gasse.
- Es handelt sich um eine Dienstleistungsausschreibung im Rahmen eines offenen Verfahrens.
- Erfahrung in der Kanalplanung und Nachweis der Eignung sind voraussichtlich erforderlich.
- Der genaue Leistungsumfang und die geforderten Nachweise sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die Stadt Neumarkt i.d.OPf.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preiskriterium 100 Pkt.Preis
Zuschlagskriterium Preis Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufsregister
Beschreibung: Die Eignung ist entweder durch die Eintragung in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (Präqualifikationsverzeichnis) mit Angabe der PQ-Nr. oder vorläufig durch die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt III.106.1 oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)) zusammen mit dem Angebot nachzuweisen. Präqualifizierte Bieter müssen sicherstellen, dass ihre Nachweise aktuell und vollständig sind; ggf. sind zusätzliche Nachweise erforderlich. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Unternehmens in die engere Wahl, sind die in den Eignungskriterien genannten Bescheinigungen (gemäß Formblatt III.106.1 oder EEE) vorzulegen. Beruft sich ein Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt III.106.1 oder EEE) und die darin genannten Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Fremdsprachigen Dokumenten ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Folgende Unterlagen sind als Nachweis vorzulegen: - Angabe über die Eintragung in das Berufsregister.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Die Eignung ist entweder durch die Eintragung in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (Präqualifikationsverzeichnis) mit Angabe der PQ-Nr. oder vorläufig durch die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt III.106.1 oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)) zusammen mit dem Angebot nachzuweisen. Präqualifizierte Bieter müssen sicherstellen, dass ihre Nachweise aktuell und vollständig sind; ggf. sind zusätzliche Nachweise erforderlich. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Unternehmens in die engere Wahl, sind die in den Eignungskriterien genannten Bescheinigungen (gemäß Formblatt III.106.1 oder EEE) vorzulegen. Beruft sich ein Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt III.106.1 oder EEE) und die darin genannten Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Fremdsprachigen Dokumenten ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Folgende Unterlagen sind als Nachweis vorzulegen: - Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflicht für Personenschäden in Höhe von mindestens 5,0 Mio. € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens 3,0 Mio. €, bzw. Zusicherung, dass eine solche im Auftragsfall abgeschlossen wird.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Eignung ist entweder durch die Eintragung in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (Präqualifikationsverzeichnis) mit Angabe der PQ-Nr. oder vorläufig durch die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt III.106.1 oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)) zusammen mit dem Angebot nachzuweisen. Präqualifizierte Bieter müssen sicherstellen, dass ihre Nachweise aktuell und vollständig sind; ggf. sind zusätzliche Nachweise erforderlich. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Unternehmens in die engere Wahl, sind die in den Eignungskriterien genannten Bescheinigungen (gemäß Formblatt III.106.1 oder EEE) vorzulegen. Beruft sich ein Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt III.106.1 oder EEE) und die darin genannten Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Fremdsprachigen Dokumenten ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Folgende Unterlagen sind als Nachweis vorzulegen: - Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation, - Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wird), - Eigenerklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit des Unternehmens in Frage stellt - Erklärung, dass für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 123 oder § 124 GWB vorliegen und keine Eintragungen im Wettbewerbsregister gespeichert sind (Ab einer Auftragssumme von 50.000 EUR netto wird der Auftraggeber über den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister durchführen), ggf. Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung, - Eigenerklärung, dass das Unternehmen keinen Bezug zu Russland im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576 aufweist (Formblatt III.27).
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Spezifischer Jahresumsatz (Auftragsbereich)
Die Eignung ist entweder durch die Eintragung in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (Präqualifikationsverzeichnis) mit Angabe der PQ-Nr. oder vorläufig durch die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt III.106.1 oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)) zusammen mit dem Angebot nachzuweisen. Präqualifizierte Bieter müssen sicherstellen, dass ihre Nachweise aktuell und vollständig sind; ggf. sind zusätzliche Nachweise erforderlich (hier ist insbesondere auf den geforderten Mindestumsatz von 500.000 EUR netto je Jahr zu achten) . Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Unternehmens in die engere Wahl, sind die in den Eignungskriterien genannten Bescheinigungen (gemäß Formblatt III.106.1 oder EEE) vorzulegen. Beruft sich ein Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt III.106.1 oder EEE) und die darin genannten Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Fremdsprachigen Dokumenten ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Folgende Unterlagen sind als Nachweis vorzulegen: - Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er vergleichbare Leistungen betrifft; als Nachweis der Leistungsfähigkeit muss je Jahr ein Mindestumsatz von 500.000 EUR netto vorliegen.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Die Eignung ist entweder durch die Eintragung in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (Präqualifikationsverzeichnis) mit Angabe der PQ-Nr. oder vorläufig durch die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt III.106.1 oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)) zusammen mit dem Angebot nachzuweisen. Präqualifizierte Bieter müssen sicherstellen, dass ihre Nachweise aktuell und vollständig sind; ggf. sind zusätzliche Nachweise erforderlich (hier ist insbesondere auf die Mindestanforderungen nach Formblatt III.106.1 Abschnitt IV. Nr. 1 zu achten). Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Unternehmens in die engere Wahl, sind die in den Eignungskriterien genannten Bescheinigungen (gemäß Formblatt III.106.1 oder EEE) vorzulegen. Beruft sich ein Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt III.106.1 oder EEE) und die darin genannten Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Fremdsprachigen Dokumenten ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Folgende Unterlagen sind als Nachweis vorzulegen: - Eigenerklärung über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen in den letzten 7 Geschäftsjahren, - mind. 2 entsprechende Referenznachweise (vergleiche Formblatt III-110.a) der letzten 7 Geschäftsjahre; hier ist insbesondere auf die Mindestanforderungen nach Formblatt III.106.1 Abschnitt IV. Nr. 1 zu achten.
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Anzahl Führungskräfte (Jahresdurchschnitt)
Die Eignung ist entweder durch die Eintragung in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (Präqualifikationsverzeichnis) mit Angabe der PQ-Nr. oder vorläufig durch die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt III.106.1 oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)) zusammen mit dem Angebot nachzuweisen. Präqualifizierte Bieter müssen sicherstellen, dass ihre Nachweise aktuell und vollständig sind; ggf. sind zusätzliche Nachweise erforderlich (hier ist insbesondere auf die geforderten Mindestangaben nach Formblatt III.106.1 zu achten). Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Unternehmens in die engere Wahl, sind die in den Eignungskriterien genannten Bescheinigungen (gemäß Formblatt III.106.1 oder EEE) vorzulegen. Beruft sich ein Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt III.106.1 oder EEE) und die darin genannten Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Fremdsprachigen Dokumenten ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Folgende Unterlagen sind als Nachweis vorzulegen: - Angabe der durchschnittlich jährlichen Beschäftigtenzahl (mind. 5 Beschäftigte) des Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren (ohne Sekretariat). - Angabe der Mitarbeiter am Projekt (Mindestanforderungen siehe Formblatt III.106.1 Abschnitt IV. Nr. 2)
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Nachunternehmer-Anteil
Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen sind Art und Umfang der von Nachunternehmern auszuführenden Teilleistungen gemäß der Leistungsbeschreibung zu benennen (Formblatt III.106.1). Auf Verlangen der Vergabestelle müssen zudem die Namen der Nachunternehmer angegeben werden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. (5) Der Antrag ist unzulässig, soweit ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier noch 31 Tage
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 17.09.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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