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Landeshauptstadt Schwerin - Bewachung der Gemeinschaftsunterkunft Hamburger Allee 194-208, 19063 Schwerin
Landeshauptstadt Schwerin - Der Oberbürgermeister · Schwerin · Mecklenburg-Vorpommern
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Beschreibung
Bewachung der Gemeinschaftsunterkunft Hamburger Allee 194-208, 19063 Schwerin
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Gesucht wird ein Fachplaner für die technische Ausrüstung (Anlagengruppe 1.4 und 1.5) für die Grundsanierung eines Lehrgebäudes der Fachhochschule Güstrow.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- ILO-Kernarbeitsnormen
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
-
Eintragung Berufs-/Handelsregister
Partnerschaftsregisterauszug (sofern zur Eintragung verpflichtet) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): von der zuständigen Behörde ausgestellt, als Fotokopie oder Scan, aktuell und nicht älter als 12 Monate
-
Eignungsanforderung
Berufsregisterauszug (sofern zur Eintragung verpflichtet) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): von der zuständigen Behörde ausgestellt, als Fotokopie oder Scan, aktuell und nicht älter als 12 Monate
-
Eignungsanforderung
Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte)/Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer (sofern zur Eintragung verpflichtet) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): von der zuständigen Behörde ausgestellt, als Fotokopie oder Scan, aktuell
-
Eignungsanforderung
Gewerbeanmeldung, -ummeldung (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): von der zuständigen Behörde ausgestellt, als Fotokopie oder Scan, aktuell
-
Eignungsanforderung
Handelsregisterauszug (sofern zur Eintragung verpflichtet) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): von der zuständigen Behörde ausgestellt, als Fotokopie oder Scan, aktuell und nicht älter als 12 Monate
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
-
Berufshaftpflichtversicherung
Haftpflichtversicherung gem. § 14 der Bewachungsverordnung (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Zur Deckung von Schäden (durch Dritte) hat der Auftragnehmer eine Haftpflichtversicherung gem. § 14 der Bewachungsverordnung abzuschließen und aufrechtzuerhalten. Der Auftragnehmer hat der Auftraggeberin den Abschluss der Versicherung durch Vorlage des Versicherungsscheines auf Verlangen nachzuweisen. - siehe § 6 (4) des Vertrages
-
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung):
-
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): von der zuständigen Behörde ausgestellt, als Fotokopie oder Scan, gültig und nicht älter als 12 Monate
-
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): von der zuständigen Behörde (Krankenkasse) ausgestellt, als Fotokopie oder Scan, gültig und nicht älter als 12 Monate
-
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): von der zuständigen Behörde ausgestellt, als Fotokopie oder Scan und gültig und nicht älter als 12 Monate
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Qualitätsmanagement
Beantwortung des Fragenkatalogs (max. eine DIN A4 Seite pro Frage, mind. Schriftgröße 10) (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis):
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Qualitätsmanagement
erweiterte Führungszeugnisse des einzusetzenden Bewachungspersonals (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): nach § 41 Abs. 1 Nr. 9 des Gesetzes über das Zentralregister und das Erziehungsregister (BZRG) - siehe § 3 (1) des Vertrages
-
Qualitätsmanagement
Nachweis über den Anschluss an eine vom Verband der Sachversicherer (VdS) anerkannte Notruf- und Service-Leitstelle (NSL) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): siehe § 2 (5) des Vertrages
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Referenznachweise für Dienstleistungen mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): geeignet und vergleichbar mit der ausgeschriebenen Leistung (abweichend zum FB 124: Gefordert werden 2 Referenzen im Zeitraum vom 01.01.2020 bis heute mit einer Laufzeit von mindestens 12 Monaten. Als vergleichbare Leistung gilt die Bewachung einer Gemeinschaftsunterkunft für zugewiesene Flüchtlinge, eine Flüchtlingsunterkunft für ukrainische Kriegsflüchtlinge oder eine Notunterkunft für Flüchtlinge.)
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Eignungsanforderung
fachliche Qualifikation des Bewachungspersonals (Auf Anforderung der Vergabestelle; Keine oder anderweitige Formerfordernis): (1) Die eingesetzten Wachkräfte haben folgende Qualifikation zu erfüllen: a) Fachkraft für Schutz und Sicherheit oder b) IHK-geprüfte Werkschutzfachkraft, IHK-geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft oder Servicekraft für Schutz und Sicherheit oder c) Mitarbeiter mit einer Sachkundeprüfung nach § 34a Abs. 1a S. 2 Nr. 4 GewO. In jeder Schicht soll mindestens eine qualifizierte Wachkraft mit einer der unter Buchst. a) oder b) genannten Qualifikationen eingesetzt werden. Nur ausnahmsweise sollen vorübergehend Mitarbeiter mit einem Unterrichtungsnachweis nach § 34a Abs. 1a S. 1 Nr. 2 GewO eingesetzt werden (ein Einsatz solcher Mitarbeiter ist der Auftraggeberin stets unverzüglich anzuzeigen). Diese Mitarbeiter haben jedoch spätestens 6 Monate nach ihrem Einsatzbeginn die erfolgreiche Sachkundeprüfung nach § 34a Abs. 1a S. 2 GewO nachzuweisen. Der Nachweis ist der Auftraggeberin unaufgefordert vorzulegen. - siehe § 3 (3) des Vertrages (2) Ein Schichtleiter im tarifrechtlichen Sinn ist nicht gefordert. - siehe § 3 (4) des Vertrages (3) Im Übrigen haben alle Wachkräfte grundsätzlich über a) eine mindestens zweijährige Berufserfahrung b) Erfahrungen im Umgang mit ausländischen Personen c) eine Erste-Hilfe-Ausbildung d) Fremdsprachenkenntnisse, mindestens Grundkenntnisse in einer asylrelevanten Sprache (vornehmlich Englisch) zu verfügen. Die entsprechenden Nachweise sind der Auftraggeberin auf Verlangen vorzulegen. - siehe § 3 (5) des Vertrages
-
Durchschnittliche Personalstärke
Erklärung zur Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten mit gesonderter Benennung der für die Leitung vorgesehenen Personen (Auf Anforderung der Vergabestelle; Keine oder anderweitige Formerfordernis):
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
-
Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
-
Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
-
Erklärung zu drittstaatlichen Subventionen
Nachweis nach der EU-Drittstaatensubventionsverordnung (EU) 2022/2560 erforderlich.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Preiseinschätzung
Basierend auf 412 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
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