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Vergabe Planungsleistungen „Grauwasserbehandlungsanlage & Vakuumstation mit Technikhalle
Gemeinde Riegel am Kaiserstuhl · Riegel am Kaiserstuhl · Baden-Württemberg · Kommunaler Auftraggeber
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenVergabe Planungsleistungen „Grauwasserbehandlungsanlage & Vakuumstation mit Technikhalle🏆 Ingenieurbüro für Wasserwirtschaft und Ressourcenmanagement GmbH · Köln
- Ingenieurbüro für Wasserwirtschaft und Ressourcenmanagement GmbH · Köln
Beschreibung
Beim Baugebiet Breite III in der Gemeinde Riegel sollen neue zukunftsweisende Planungs- und Gestaltungsansätze umgesetzt werden. Für die Leistungsphasen 5-9 zur Realisierung der Grauwasserbehandlungsanlage mit Vakuumstation plant die Gemeinde ein Ingenieurbüro zu beauftragen. Ziel des Vergabeverfahrens ist es, ein Büro oder eine Bürogemeinschaft zu finden, welche/welches eine hochwertige Planungs- und Bauabwicklung sicherstellt und die bereits erbrachten Leistungen der Leistungsphasen 3 bzw. 4 fachgerecht fortführt. Gegenstand der Beauftragung sind Grundleistungen (sowie etwaige Besondere Leistungen) der Leistungsphasen 5 bis 9 (sofern nichts anderes beschrieben) gem. HOAI 2021 für folgende Leistungsbilder: Ingenieurbauwerke (§§ 43 ff.), Freianlangen (§§ 38 ff.), Technische Ausrüstung (§§ 53 ff.), Objektplanung Gebäude (§§ 33 ff.). Die einzelnen Gewerke stehen in einem engen fachlichen und technischen Zusammenhang und werden daher gemeinsam, ohne Losaufteilung, vergeben.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
1 von 1 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (100 %)
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualitätskriterium 150 Pkt.Qualität
Projektablauf
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Preiskriterium 150 Pkt.Preis
Verbindlich anzubietende Honorarparameter (125) und Stundensätze (25)
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Qualitätskriterium 125 Pkt.Qualität
Budgetverfolgung und Kosteneinhaltung
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Qualitätskriterium 50 Pkt.Qualität
Projektteam
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Qualitätskriterium 25 Pkt.Qualität
Eindruck im Verhandlungstermin
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. Es wird auf § 160 GWB und insbesondere auf das grundsätzliche Erfordernis einer Rüge verwiesen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Satz 1 Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Satz 2 Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 225 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Ingenieurbüro für Wasserwirtschaft und Ressourcenmanagement GmbHZuschlagswert 150.000 €1 Veröffentlichung
- 24.03.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 9.777 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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