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Bipolarplatten
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR) · Köln · Nordrhein-Westfalen · Nachgeordnete Behörde
Angebote bis 03.08.2026, 10:00 Uhr (noch 7 Tage)
Beschreibung
Inhalt des Projektes: Das Projekt Zero4Cruise ist ein BMWK-Projekt zur Entwicklung der PEMFC-Technologie für mari-time Systeme im großen Maßstab. In diesem Rahmen ist eines der Ziele die Entwicklung eines LTPEM-Stacks mit 1020 cm2 aktiver Fläche. Das Projekt umfasst den Bau verschiedener Stack-Demonstratoren mit einer Leistung von 250 kW (mindestens 350 Zellen) sowie kurze Stacks für Tests im Labormaßstab (ca. 10 bis 20 Zellen). Aufgabenbeschreibung: Das Projekt umfasst die Konstruktion verschiedener Stacks und Short-Stacks. Hierzu werden für jeden dieser Stacks eine entsprechende Anzahl an metallischen Bipolarplatten (BPP) benötigt. Für die Bipolarplatten existiert bereits ein entsprechendes Design. Dieses Design muss aber im Rahmen des zu erteilenden Auftrags an die noch auszuwählenden Membran-Elektroden-Einheiten (MEA), das hierfür noch zu entwickelnde Dichtungskonzept sowie an fertigungstechnische Vorgaben (Material, Umformparameter etc.) final angepasst werden. Diese Arbeiten sollen vom Auftragnehmer in Kooperation mit dem Anbieter der MEA, dem Hersteller der Dichtungen, dem DLR-Institut für Technische Thermodynamik sowie ggfs. dem Beschichter der Bipolarplatten durchgeführt werden. Basierend auf dem entwickelten Enddesign sollen insgesamt 900 Bipolarplatten hergestellt wer-den. Diese sollen in zwei Chargen produziert werden. Die erste Charge umfasst zunächst 100 Stück, um sechs bis sieben Brennstoffzellenshortstacks als Prototypen aufzubauen und diese zu testen. Danach soll eine zweite Charge mit insgesamt 800 Stück produziert werden. Die erste Charge sollte nach dem Design-Freeze (d.h. nach erfolgter Abstimmung des Designs der Bipolar-platten zwischen dem Bipolarplattenhersteller, dem MEA-Hersteller, dem Dichtungshersteller und ggfs. dem Beschichter der Bipolarplatten) schnellstmöglich ausgeliefert werden (idealerweise innerhalb von 4 bis 6 Monaten nach Design-Freeze). Die zweite Charge soll nach Test der ersten Charge (und wenn der Stack die erwartete Leist
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Energie & Umwelt
Das Wichtigste auf einen Blick
- Herstellung von 900 metallischen Bipolarplatten für das Projekt Zero4Cruise zur Entwicklung der PEMFC-Technologie.
- Anpassung eines bestehenden Designs an MEA, Dichtungskonzept und Fertigungsvorgaben in Kooperation mit verschiedenen Partnern.
- Lieferung in zwei Chargen: 100 Stück als Prototypen (4-6 Monate nach Design-Freeze) und 800 Stück nach erfolgreichen Tests (8 Monate nach Design-Freeze).
- Unterzeichnung einer Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA) ist Voraussetzung für den Erhalt weiterer Unterlagen.
Gesucht wird ein Auftragnehmer für die Entwicklung und Herstellung von 900 metallischen Bipolarplatten für ein Projekt zur Entwicklung der PEMFC-Technologie für maritime Systeme.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis nach Wichtigkeit
Preis 65%
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Qualität nach Wichtigkeit
Service 35%
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Handelsregister
Nachweis über die Eintragung ins Handelsregister: Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine Kopie desselben (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Fristendes nicht älter als drei Monate sein) oder ein vergleichbares Dokument. Ausländische Bieter können die Eintragung in das jeweilige Berufs- oder Handelsregister ihres Sitzstaates durch Vorlage entsprechender Unterlagen gemäß den lokalen Bestimmungen nachweisen.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Bieter müssen eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme je Schadensereignis in Höhe von mindestens 2.500.000€ für Personenschäden und 2.500.000€ für Sach- und Vermögensschäden nachweisen. Der Nachweis wird erbracht durch Eigenerklärung im Eignungsformblatt sowie die Vorlage eines vom Versicherer ausgestellten Versicherungsnachweises oder einer schriftlichen Erklärung des Versicherers, dass er im Auftragsfall bereit ist, eine Versicherung entsprechend der Bekanntmachung abzuschließen. Der Nachweis bzw. die Erklärung darf nicht älter als 12 Monate sein. Bietergemeinschaften müssen einen entsprechenden Nachweis bzw. eine Erklärung für die Bietergemeinschaft oder für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorlegen.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung „BMWK-Russland“: Die VO 2024/1865 erweitert die VO 833/2014, in der eine Wiederausfuhr nach Russland und die Wiederausfuhr zur Verwendung in Russland untersagt wird, auch auf Belarus. Der Bieter erklärt mit der Eigenerklärung gemäß Art. 5k der VO 833/2014, dass sich seine Geschäftstätigkeiten ebenfalls nicht auf Belarus erstrecken.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen)
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung ILO (Internationale Arbeitsorganisation)
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung MiLoG (Mindestlohngesetz)
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Erklärung einer Bietergemeinschaft.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Firmenprofil/Vorstellung des Unternehmens Der Bieter hat ein Firmenprofil mit folgenden Angaben den Angebotsunterlagen beizufügen: • Datum der Unternehmensgründung • Standorte des Unternehmens • Rechtsform des Unternehmens • Registergericht und Registernummer • Umsatzsteuer Identifikationsnummer (USt-ID) • Identifikationsnummer (Leitweg-ID) • Einstufung als KMU • Einstufung als Start-UP • Börsennotiert • Staatsangehörigkeit des wirtschaftlichen Eigentümers des Unternehmens • Beschreibung des Kerngeschäftes
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Sprache, in der die Angebote und Eignungsunterlagen verfasst sein müssen. Das Angebot muss in all seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abgefasst sein.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Verpflichtungserklärung eines Unterauftraggebers.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Lieferungen)
Angabe von drei mit diesem Auftrag vergleichbaren Referenzen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
- Verschwiegenheits-/Geheimhaltungserklärung gefordert
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz der gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen. Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn • der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gerügt hat, • der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, • der Antragsteller Verstöße, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, • nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 301 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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