- Eigenerklärung über die Leistungserbringung
-- dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
-- dass im Unternehmen eine Fachkraft für Rauchwarnmelder nach DIN 14676 oder eine Q-geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder beschäftigt ist.
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- Erst auf gesonderte Aufforderung der Auftraggeberin ist folgender Nachweis einzureichen:
•Nachweis: Fachkraft für Rauchwarnmelder gemäß DIN 14676 bzw. Q-geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder
Die Nichtvorlage von Nachweisen kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen!
- Referenzen Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen und von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre mit Angabe von: Name des Auftraggebers, Art des Referenzobjektes, Ausführungsort, jährlicher Leistungsumfang (in Anzahl der Rauchwarnmelder), Leistungszeitraum, Leistungsart, Ansprechperson beim tatsächlichen Leistungsempfänger (mit Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse). Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 50 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen (Anzahl der Rauchwarnmelder). Die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 25 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen (Anzahl der Rauchwarnmelder). Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.