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BTZ - Planungsleistung Erweiterung Ersatznetzanlage
ukafacilities GmbH · Aachen · Nordrhein-Westfalen · Zusammenschluss öffentlicher Auftraggeber
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Das Universitätsklinikum Aachen beabsichtigt die Erweiterung der bestehenden Ersatznetzversorgung in einem neuen Gebäude (BTZ II) am Standtort der alten "Looszentrale/Dampfzentrale (Gebäude 223.000)" BTZ II um einen uneingeschränkten Ersatznetzbetrieb sicherstellen zu können. Der Neubau der BTZ II ist auf dem Grundstück des Universitätsklinikums vorgesehen (vgl. Seite 1, Abb. 01, "BTZ II Erweiterung"). Das Baufeld liegt im nordwestlichen Bereich der Uniklinik unmittelbar an der Zufahrt über den Steinbergeweg. Südlich grenzt die kürzlich fertiggestellte Energiezentrale (EZ) an das Baufeld. Im Untergeschoss der EZ wird sich künftig ein Knotenpunkt zur Verschaltung einzelner Netze befinden. Westlich, auf der anderen Seite des Steinbergewegs, liegt ein Containerdorf, in dem Firmen und Ingenieurbüros untergebracht sind. Nördlich liegen hinter der Zufahrt mit Schrankenanlage das Rechenzentrum und ein Gefahrstofflager. Die abgängige Dieselsteuerung (Fabrikat "Transinaut") der bestehen-den Ersatznetzversorgung im Gebäude BTZ I wird im Zuge der Maßnahme ausgetauscht und in einem separaten Verfahren ausgeschrieben. Die Leistungen sind nicht Bestandteil dieser Vergabe. Gegenstand dieses VgV-Vergabeverfahrens sind die hierzu erforderlichen Planungsleistungen - aufgeteilt in 2 Lose - für die nachfolgend aufgeführten Leistungsbilder: "Fachplanung Technische Ausrüstung" gem. §55 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 der HOAI 2021 in den LPH 1 - 9 für die Anlagengruppen 1 - 3 und 8 inkl. Besonderer Leistungen "Fachplanung Technische Ausrüstung" gem. §55 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 der HOAI 2021 in den LPH 1 - 9 für die Anlagengruppen 4 - 6 inkl. Besonderer Leistungen . Die weiteren wesentlichen Leistungsbilder wie "Objektplanung Gebäude" (VgV) "Fachplanung Tragwerksplanung" (VgV) "Leistungen für Brandschutz" (UVgO) "Beratungsleistungen Bauphysik" (UVgO) werden in separaten VgV-Vergabeverfahren bzw. UVgO-Verhandlungsvergaben - zeitversetzt zu diesem Verfahren - beauftragt. Darüberhi
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Vergabe von Planungsleistungen für die Erweiterung einer Ersatznetzanlage am Universitätsklinikum Aachen, aufgeteilt in zwei Lose.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 2 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Achten Sie auf das jeweilige Los, die Sie bearbeiten.
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Los 2 Fachplanung Technische Ausrüstung" gem. §55 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 der HOAI 2021 in den LPH 1 - 8 für die Anlagengruppen 1 - 3 und 8 inkl. Besonderer LeistungenGeschätzter Wert 1.328.535 €
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Los 3 Fachplanung Technische Ausrüstung" gem. §55 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 der HOAI 2021 in den LPH 1 - 8 für die Anlagengruppen 4 - 6 inkl. Besonderer LeistungenGeschätzter Wert 1.082.228 €
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Sonstige Umwelt-Kriterien
3–5 Bewerber zugelassen · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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2 Veröffentlichungen
- Frist 15.04.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
- 14.03.2024 Original-Veröffentlichung
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Wertung
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Vergabeergebnis
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Preiseinschätzung
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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