Überlassung von Arbeitnehmern nach AÜG: Lagerarbeiter / Kommissionierer / Inhouse-Logistik und Modulversorgung
Gesundheit Nord gGmbH · Bremen · Bremen
Beschreibung
Rahmenvereinbarung Arbeitnehmerüberlassung: Überlassung von Arbeitnehmern nach AÜG: Lagerarbeiter / Kommissionierer / Inhouse-Logistik und Modulversorgung
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Beratung & Dienstleistungen
Rahmenvereinbarung zur Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) von Lagerarbeitern, Kommissionierern und Inhouse-Logistik-Personal für Gesundheit Nord gGmbH in Bremen.
Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Sofern ausreichend geeignete Angebote eingehen, werden Rahmenvereinbarungen mit max. 5 geeigneten Bietern geschlossen ("Mehrpartnermodell"). Die Einzelauftragsvergabe erfolgt nach dem sogenannten "Kaskadenverfahren", d. h. besteht Bedarf an der Überlassung eines Leiharbeitnehmers wird zunächst der Rahmenvertragspartner unter Angabe des konkreten Einsatzortes kontaktiert, der für den Abschluss der Rahmenvereinbarung das wirtschaftlichste Angebot (erstplatzierter Auftragnehmer) abgegeben hat. Nur wenn dieser erklärt, nicht über die erforderlichen Kapazitäten zu verfügen oder aktuell nicht in der Lage zu sein, das angeforderte Personal innerhalb der Frist nach AÜG überlassen zu können, wird der zweitplatzierte Auftragnehmer kontaktiert. Erklärt auch dieser, nicht über die erforderlichen Kapazitäten zu verfügen oder aktuell nicht in der Lage zu sein, das geforderte Personal innerhalb der Frist nach AÜG am benannten Einsatzort überlassen zu können, wendet sich die GeNo an den drittplatzierten Auftragnehmer usw. Zur Vermeidung identischer Preise sind die Bieter bei der Bildung der Angebotspreise gehalten, keine "glatten" Preise wie z. B. XX,00 EUR oder XX,50 EUR anzubieten, sondern Preise wie z.B. XX,07 EUR oder XX,35 EUR. Sollten gleichwohl Bieter identische Stundensätze anbieten, müsste die Rangfolge der Bieter mit identi-schen Preisen gemäß § 18 Abs. 3 bremisches Tariftreue und Vergabegesetz anhand von sozialen Kriterien festgelegt werden.“
Preiseinschätzung
Basierend auf 22 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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