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Patientenportal - 2
BG Kliniken - Klinikverbund der gesetzlichen Unfallversicherung gGmbH · Berlin · Berlin · Öffentliches Unternehmen (Bund)
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenPatientenportal - 2🏆 x-tention Informationstechnologie GmbH · Heidelberg
- x-tention Informationstechnologie GmbH · Heidelberg
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 2 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: x-tention Informationstechnologie GmbH. Die übrigen 1 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.
Beschreibung
- Etablierung eines Patientenportals nach Vorgaben des KHZG, Fördertatbestand 2 für jede der neun Akutkliniken, - bereitgestellt auf zentraler Infrastruktur, mandantengetrennt je Standort - Anbindung an die zentral für die Kliniken aufgebaute Interoperabilitätsplattform der BG-Kliniken - Integration in bestehende Primärsysteme
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 30 %
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Konzept 30 %Qualität
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Anforderungskatalog 30 %Qualität
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Präsentation 10 %Qualität
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Möchte ein Unternehmen einen Verstoß gegen Vergabevorschriften geltend machen, so hat es diese innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ab Kenntnis gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zu Angebotsabgabe der Auftraggeberin gegenüber gerügt werden. Teilt die Auftraggeberin dem Unternehmen mit, dass sie der Rüge nicht abhelfen werde, so kann das Unternehmen innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen schriftlichen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die genannten Fristen gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Auftragnehmer x-tention Informationstechnologie GmbH1 Veröffentlichung
- 11.06.2024 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oeffentlichevergabe.de aktuell
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Basierend auf 336 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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