Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und der Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht) muss/müssen seinen/ihren jeweiligen Gesamtumsatz in den Geschäftsjahren 2023, 2024 und 2025 (dies sind die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre) angeben.
Sollte das Geschäftsjahr nicht dem Kalenderjahr entsprechen (unterjähriges Ende), sind die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre maßgeblich, die vor der Absendung der EU-Bekanntmachung endeten.
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Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen (Fragebogen). Der Auftraggeber behält sich vor, zur Verifizierung der Angaben weiterführende Unterlagen (z. B. Gewinn- und Verlustrechnungen, testierte Jahresabschlüsse) nachzufordern.
Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sowie für den/die Unterauftragnehmer, der seine Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht/verleihen, bzw. den Eignungsleihgeber in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht.
Mindestanforderung:
Der durchschnittliche Jahresumsatz im Bereich der hier ausgeschriebenen Leistungen (Innentüren/Ausbau) muss bezogen auf den oben genannten Zeitraum mindestens 200.000 EUR (netto) betragen.
Unternehmen, die weniger als drei Jahre am Markt tätig sind, können den Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit alternativ mit dem Angebot erbringen durch:
- Vorlage einer Bestätigung eines Kreditinstituts über die finanzielle
Belastbarkeit in Bezug auf das konkrete Bauvorhaben oder
- Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung mit
folgenden Mindestdeckungssummen: 3,0 Mio. EUR für Personenschäden, 2,0 Mio. EUR für Sachschäden sowie 1,0 Mio. EUR für Vermögensschäden.
2-fach maximiert