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RV Beflaggung
Messe Berlin GmbH · Berlin · Berlin
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Beschreibung
Die Messe Berlin GmbH, im Folgenden gleichbedeutend auch Messe Berlin und Auftraggeberin (AG) genannt, schreibt folgende Leistung aus: RV Beflaggung samt Masteninstandsetzung
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Facility Management & Gebäudetechnik
Ausschreibung für die Leistung der Beflaggung inklusive Masteninstandsetzung durch die Messe Berlin GmbH.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
Mindestens 3 Bewerber · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 70 %
Angebotspreis
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Umsetzungskonzept 30 %Qualität
Konzept
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eignungsanforderung
14. Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens durch Vorlage eines Registerauszuges (nicht älter als 6 Monate); bei Unternehmen in der Rechtsform der GmbH & Co. KG zusätzlich auch für die GmbH (Komplementär). DIE GEFORDERTEN NACHWEISE UND ERKLÄRUNGEN SIND AUCH VOM UNTERAUFTRAGNEHMER BZW. VON DER BEWGE/BIEGE BEIZUBRINGEN! Die AG behält sich vor, kurzfristig weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen. Werden die o.g. Erklärungen und Nachweise nicht eingereicht, kann ein Ausschluss wegen fehlender Eignung erfolgen. Die beigefügten Verfahrensbedingungen Teilnahmewettbewerb sind bindend und von allen Bewerbern /Bewerbergemeinschaften im Verfahren zu beachten.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
4. Nachweis einer Versicherungsgesellschaft, dass im Zuschlagsfall eine entsprechende Betriebs- /Berufshaftpflichtversicherung besteht - nicht älter als 6 Monate
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
5. Nachweis über die Zahlung von Abgaben an die Sozialversicherungsträger (Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkassen) - nicht älter als 6 Monate 6. evtl. Erklärung der BewGe/BieGe bzw. Arbeitsgemeinschaft (Anlage Teilnameantrantrag) 7. Verpflichtungserklärung NUN 8. Eigenerklärung Vertraulichkeit 9. Tariftreueerklärung 10. Anlage zum Teilnahmeantragsformular Mindestkriterien - weitere Informationen zu den EINZUHALTENDEN MINDESTKRITERIEN sind unter Pkt. 5.1.6. in den ZUSÄTZLICHEN INFORMATIONEN zu finden. 11. Bestimmungen des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes sind zu beachten und einzuhalten.
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Finanzkennzahlen (Bilanz)
12. Nachweis über die Zahlung von Steuern (Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt) - nicht älter als 6 Monate
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Eignungsanforderung
13. Angabe des Umsatzes des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Für den Fall, dass der Bewerber in die engere Wahl kommt, sind auf Verlangen der Messe Berlin GmbH eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen vorzulegen.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Qualitätsmanagement
1. Vorlage einer rechtsverbindlich unterschriebenen Eigenerklärung des Bewerbers: - dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, - dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet, - dass keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Integrität des Unternehmens in Frage stellt, wie z. B, - wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StGB), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO) oder, - rechtskräftige Verurteilung innerhalb der letzten 2 Jahre von Mitarbeitern mit Leitungsaufgaben wegen Betrugs (§ 263 StGB), Subventionsbetrugs (§ 267 StGB), Untreue (§266 StGB), Diebstahls (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), wettbewerbsbeschränkender Absprachen (298 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), Vorteilsgewährung (§333 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB) und wegen unerlaubter Umgangs mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB), - dass in den letzten 2 Jahren keine Freiheitsstrafen von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafen von mehr als 90 Tagessätzen oder eine Geldbuße von mehr als 2.500 EUR wegen Verstößen gegen das Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz oder das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und auch keine Bußgelder von wenigstens 2.500 EUR wegen Verstößen gegen das Arbeitnehmerentsendegesetz verhängt worden sind, - dass wegen der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten weder eine rechtskräftige Verurteilung einer Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, vorliegt noch gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist, - dass die Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurden, - dass das Unternehmen sich darüber bewusst ist, dass wissentlich falsche Angaben in Bezug auf die Ausschlussgründe, die Fachkunde und Leistungsfähigkeit den Ausschluss aus der Lieferantenliste der Messe Berlin zur Folge haben kann und - dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltend umwelt-, sozialoderarbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
2. Zum Nachweis der Eignung sind zwei vergleichbare Referenzen aus den vergangenen 3 Jahren einzureichen. Die Referenzen müssen bis zum Eingang des Teilnahmeantrages (29.05.2026, 12:00 Uhr) abgeschlossen sein oder eine Mindestlaufzeit von 1 Jahr haben. Bei Rahmenverträgen ist eine Referenz für eine Einzelveranstaltung oder ein Projekt oder eine anzugeben. Bei Rahmenverträgen ist eine Referenz für Instandsetzung und Inspektion von Fahnenmasten anzugeben. Die Messe Berlin behält sich vor, kurzfristig Referenzschreiben der jeweiligen Auftraggeber abzufordern. Bei der Angabe von Rahmenverträgen ist auch eine korrespondierende Jahresbeauftragung anzugeben. Die Referenzangaben sind vom Bewerber in dem Formular "F-02-02-CP Unternehmensreferenzen_CP1_2026-0001.pdf" vorzunehmen.
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Durchschnittliche Personalstärke
3. Es sind Angaben zur Personalentwicklung im Unternehmen des Bewerbers / Bieters in den 2 vergangenen und im laufenden Geschäftsjahr zu machen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Preiseinschätzung
Basierend auf 44 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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