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Scan Bestandsakten Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) Saarland
Landesverwaltungsamt Saarland · St. Ingbert · Saarland · Landesbehörde
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenScan Bestandsakten Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) Saarland🏆 XBP Europe GmbH · Langen
- XBP Europe GmbH · Langen
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 6 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: XBP Europe GmbH. Die übrigen 5 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.
Beschreibung
Die Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) des Saarlandes ist eine Abteilung des Landesverwaltungsamtes (LaVA) im Geschäftsbereich des Ministeriums für Inneres, Bauen und Sport (MIBS) des Saarlandes. Der IT-Betrieb des LaVA wird durch das IT-Dienstleistungszentrum des Landes (IT-DLZ) bereitgestellt. Die ZAB verwendet das Fachverfahren ADVIS des Herstellers Kommunix zur Verwaltung der Stammdaten von Ausländern im Saarland sowie zur Bearbeitung von Geschäftsvorgängen. Dokumente, die mit ADVIS aus Office-Dokumentvorlagen erstellt werden, sowie elektronisch eingehende Dokumente und Akten, werden derzeit in Papierform geführt. GEgenstand der Ausschreibung sind die Digitalisierung der Bestandsakten sowie die damit verbundenen logistischen und unterstützenden Dienstleistungen.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3 von 6 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (50 %)
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 70 %
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Projektmanagement-Struktur 20 %Qualität
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Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals 10 %Qualität
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 34 Tage nach Fristende
Auftragnehmer XBP Europe GmbH1 Veröffentlichung
- 22.10.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 64 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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