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Vergabe von Planungsleistungen der Tragwerksplanung LPH 1 bis einschl. 6 gem. § 51 Abs. 1 HOAI für den Neubau eines Kindergartens
Gemeinde Benediktbeuern · Benediktbeuern · Bayern · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
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Los 1 VergebenVergabe von Planungsleistungen der Tragwerksplanung LPH 1 bis einschl. 6 gem. § 51 Abs. 1 HOAI für den Neubau eines Kindergartens🏆 Herzog+Grimm Ingenieurgesellschaft Part mbH Beratende Ingenieure Baylka-Bau · Penzberg
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- Herzog+Grimm Ingenieurgesellschaft Part mbH Beratende Ingenieure Baylka-Bau · Penzberg Kleinstunternehmen
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Beschreibung
Vergabe von Planungsleistungen der Tragwerksplanung LPH 1 bis einschl. 6 gem. § 51 Abs. 1 HOAI für den Neubau eines Kindergartens
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 250 Pkt.
Honorarangebot Im Hinblick auf die gewünschten Angaben und der Wertung des Honorarangebotes wird auf Folgendes hingewiesen: Für die Bewertung des Honorars für die Grundleistungen der Tragwerksplanung wird von einer fiktiven Summe von anrechenbaren Kosten in Höhe EUR 5,4 Mio. (netto) ausgegangen. Ausgehend von der vorgenannten Summe von anrechenbaren Kosten wird anhand der im Vertrag vorgegebenen und im Honorarangebot angegebenen Honorarparameter das Honorar für die Grundleistungen als konkrete Zahl zu Wertungszwecken ermittelt; als Bezugsgröße für die Berechnung des konkreten Wertungsbetrages für die Nebenkosten wird das Netto-Grundleistungshonorar einschl. Zu- bzw. Abschlägen zzgl. ggf. Honorar für besondere Leistungen (ohne Wertungsbetrag für Stundensätze) zugrunde gelegt; Die für die Besonderen Leistungen anzubietenden Pauschalen sind hingegen verbindliche Vertragspreise, die in den Vertrag übernommen werden. Diese werden unverändert zur Wertung herangezogen; - Die angegebenen Stundensätze werden zu Wertungszwecken jeweils mit 50 multipliziert. Der so ermittelte Eurobetrag fließt in die Wertung ein. Die so ermittelten, vorgenannten Honorarbestandteile, d.h. - das Honorar für die Grundleistungen (einschl. Zu-/Abschlag), die Pauschalen für die Besonderen Leistungen, die Nebenkosten sowie - die Wertungssumme für die angebotenen Stundensätze werden zu Wertungszwecken addiert. Diese Summe ist die Bewertungsgrundlage für das Honorarangebot. Das niedrigste Honorarangebot erhält 5 Punkte. Jedes weitere zu wertende Honorarangebot wird in der Weise interpoliert, dass das Verhältnis zwischen dem niedrigsten Honorar und dem zu wertenden Honorar mit der maximalen Punktzahl multipliziert wird. Es wird bis auf die 2. Nachkommastelle gerundet. Die so ermittelte Einzelpunktzahl wird – je Angebot – mit 50 multipliziert. Das niedrigste Honorarangebot erhält somit 250 Punkte. Wichtiger Hinweis: Die Ermittlung des Honorars erfolgt auf Basis von anrechenbaren Kosten und der bekannten HOAI-Honorarparameter, die entsprechend Vertragsbestandteil werden. Die nun geltende HOAI 2021 kennt keine „Mindest- und Höchstätze“ mehr. Eine Unterschreitung der nun geltenden „Orientierungswerte“ gemäß § 52 Abs. 1 HOAI führt nicht zum Ausschluss des Angebots. Der AG behält sich die Aufklärung der Auskömmlichkeit des Honorarangebots vor.
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Qualität 150 Pkt.
Schriftliches Konzept zu einzelnen Aspekten der ausgeschriebenen Leistungen Der Bieter hat ein schriftliches Konzept als Teil seines Angebotes abzugeben und darin möglichst detailliert, strukturiert und aussagekräftig seine Vorstellungen und seine Herangehens-weise zur Erbringung der verfahrensgegenständlichen Leistungen im Hinblick auf die bezeichneten Zuschlags(unter)kriterien darzustellen. Die Ausführungen sollen hierbei - konkret sein, - sich auf das ausgeschriebene Projekt beziehen und - oberflächliche oder pauschale Aussagen vermeiden. Der Auftraggeber soll einen Eindruck von der Arbeits- und Denkweise des Bieters im Hinblick auf das konkrete Projekt erhalten, um diese auf Grundlage der Unterkriterien bewerten zu können. Die genannten (Unter-)Kriterien werden jeweils mit Punkten von 1 bis 5 bewertet und wie dargestellt faktoriert (Faktor 20/30/50). Die Punkte werden wie folgt ermittelt: 5 Punkte: Das Kriterium wird sehr gut erfüllt. 4 Punkte: Das Kriterium wird gut erfüllt. 3 Punkte: Das Kriterium wird befriedigend erfüllt 2 Punkte: Das Kriterium wird ausreichend erfüllt. 1 Punkt: Das Kriterium wird mangelhaft erfüllt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 113 Tage nach Fristende
Auftragnehmer (2) Herzog+Grimm Ingenieurgesellschaft Part mbH Beratende Ingenieure Baylka-Bau · Herzog+Grimm Ingenieurgesellschaft Part mbH Beratende Ingenieure Baylka-Bau1 Veröffentlichung
- 02.12.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 14.879 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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