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Rahmenvereinbarung über die Verwertung u. Entsorgung von recyclingfähigem Bauschutt (AVV 170107) u. Bau- u. Abbruchabfällen (AVV 170904) für den Zeitraum vom 01.03.26 bis 31.12.26 aufgeteilt in 2 Lose
Stadt Bielefeld - Amt für Zentrale Leistungen · Bielefeld · Nordrhein-Westfalen · Kommunaler Auftraggeber
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 Vergebenca. 3.700t Verwertung von recyclingfähigem Bauschutt (AVV 17 01 07) gemäß Leistungsbeschreibung🏆 Wimmelbücker Abbruch GmbH · Bielefeld
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Los 2 Vergebenca. 2000t Entsorgung von Bau- u. Abbruchabfällen (AVV 17 09 04) gemäß Leistungsbeschreibung🏆 REMONDIS OWL GmbH · Bielefeld
- REMONDIS OWL GmbH · Bielefeld
- Wimmelbücker Abbruch GmbH · Bielefeld
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 3 Angebote eingegangen, davon 2 Auftragnehmer (vermutlich pro Los) namentlich publiziert: REMONDIS OWL GmbH u. a.. Die übrigen 1 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.
Beschreibung
Rahmenvereinbarung über die Verwertung und Entsorgung von recyclingfähigem Bauschutt (AVV 17 01 07) und Bau- u. Abbruchabfällen (AVV 17 09 04) für den voraussichtlichen Zeitraum vom 01.04.2026 bis zum 31.12.2026 aufgeteilt in zwei Lose
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Verschmutzungsvermeidung
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 78 Tage nach Fristende
Auftragnehmer (2) REMONDIS OWL GmbH · Wimmelbücker Abbruch GmbH1 Veröffentlichung
- 27.05.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 394 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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