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Bereitstellung eines flächendeckenden Breitbandnetzes sowie Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten Kreis Warendorf NORD unter Gewährung einer Investitionsbeihilfe
Kreis Warendorf · Warendorf · Nordrhein-Westfalen
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Beschreibung
Der Konzessionsgeber hat zur Versorgung aller Bürger und Gewerbetreibenden in den unten näher bezeichneten Teilgebieten im Projektgebiet mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten den Bau und Betrieb eines flächendeckenden Hochgeschwindigkeitsnetzes sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen im Projektgebiet in Auftrag gegeben. Der Konzessionsgeber hat im Rahmen des Förderprogramms des Bundes „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ und im Rahmen des Kofinanzierungsprogramms des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen "Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesförderprogramms "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland"" jeweils eine endgültige Förderzusage erhalten. Den Zuschlag hat die Deutsche Glasfaser Wholesale GmbH erhalten. Die vorliegende Bekanntmachung der Änderung der Konzession wird aus Transparenzgründen veröffentlicht, sie beinhaltet insbesondere ein "Hellgraue-Flecken-Upgrade" nach dem Graue-Flecken-Förderprogramm des Bundes.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Telekommunikation
Ausschreibung zur Bereitstellung und zum Betrieb eines flächendeckenden Breitbandnetzes sowie zur Erbringung von Telekommunikationsdiensten in unterversorgten Gebieten des Kreises Warendorf.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Vertragsänderung Sie sind hier
Bestehender Vertrag modifiziert
2 Veröffentlichungen
- 30.05.2025 Original-Veröffentlichung
- 27.05.2025 Unvorhersehbare Änderung der Förderpolitik seitens des Bundesfördermittelgebers nach Maßnahmenbeginn durch Upgrade dahingehend, dass in laufende „Weiße Flecken“-Projekte, die sich bereits in der Umsetzung befinden, „Graue Flecken“ aufgenommen werden. Es wird grundsätzlich für die Änderungen der Konzession eine Wesentlichkeit i.S. § 132 GWB verneint. Insbesondere liegt keine erhebliche Ausweitung des Umfangs der Konzession i.S. von § 132 Abs. 1 S. 3 Nr. 3 GWB vor. Es wird daher lediglich hilfsweise auf § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 GWB zurückgegriffen. aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 1.086 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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