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Rahmenvereinbarung für die Beschaffung von Standard-Arbeitsplatzmonitoren für den Südwestrundfunk und weitere Bezugsberechtigte
Südwestrundfunk · Stuttgart · Baden-Württemberg · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Land)
Angebote bis 02.10.2026, 12:00 Uhr (noch 2 Tage)
Beschreibung
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind zur Erfüllung ihrer Aufgaben auf eine leistungsfähige und funktionierende IT-Infrastruktur zwingend angewiesen. Hierzu gehören auch Standard-Arbeitsplatzmonitore (im folgenden auch Monitore), die in verschiedenen Bereichen wie beispielsweise bei der Bürokommunikation und anderen Aufgaben eingesetzt werden. Bestehende Rahmenvereinbarungen zur Beschaffung dieser Systeme erreichen die Grenze ihrer maximalen Laufzeit, zudem sind die bisher eingesetzten Systeme durch neue, dem Stand der Technik entsprechende Geräte zu ersetzen. Deshalb wird eine neue Ausschreibung zur Beschaffung der Geräte durchgeführt. Unter Federführung des Südwestrundfunks (SWR) wird mit diesem EU-weiten Vergabeverfahren beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer für die Lieferung und Instandhaltung von Standard-Arbeitsplatzmonitoren abzuschließen. An dieser Rahmenvereinbarung sind neben dem Auftraggeber (SWR) als Vertragspartner dieser Rahmenvereinbarung die weiteren unter Kapitel 3.5 (Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlage) benannten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sowie deren Tochter- und Beteiligungsunternehmen, sofern die Beteiligung der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten mindestens 50% beträgt, als Bezugsberechtigte beteiligt: • Bayerischer Rundfunk (BR) • ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice • Deutsche Welle (DW) • Deutschlandradio (DR) • Hessischer Rundfunk (HR) inkl. ARD-Sternpunkt und DRA • Norddeutscher Rundfunk (NDR) • Radio Bremen (RB) inkl. Bremedia Produktion GmbH • Rundfunk Berlin Brandenburg (RBB) inkl. ARD-POC • Südwestrundfunk (SWR) • Westdeutscher Rundfunk (WDR) Die in dieser Rahmenvereinbarung enthaltenen Vertragsinhalte gelten für alle Bezugsberechtigten in gleichem Maße. Die Rahmenvereinbarung soll für die Laufzeit von zunächst 24 Monaten und zwei Verlängerungsoptionen von je 12 Monaten (max. Laufzeit 48 Monate) abgeschlossen werden. Die Verlängerungsoptionen werden bei Bedarf durc
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Das Wichtigste auf einen Blick
- Beschaffung von drei Monitor-Klassen mit und ohne Dockingfunktion sowie Webcam für den gesamten ARD-Verbund.
- Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 24 Monaten plus zwei Verlängerungsoptionen von je 12 Monaten.
- Zwingende Anforderung sind Neugeräte sowie die Sicherstellung einer kontinuierlichen Instandhaltung und Logistik.
- Das Vergabeverfahren wird als offenes Verfahren EU-weit durchgeführt.
- Die Abnahmemengen sind in den Vergabeunterlagen detailliert nach Mindest-, Plan- und Höchstmengen gestaffelt.
Der Südwestrundfunk (SWR) schreibt eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung und Instandhaltung von Standard-Arbeitsplatzmonitoren in drei Leistungsklassen für die ARD-Anstalten aus.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualität nach Wichtigkeit
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot unter Berücksichtigung des Preises und der Leistung erteilt. In die Ermittlung des Zuschlags gemäß Kapitel 4.4.3 wird die Gesamtleistungspunktzahl einbezogen. Diese setzt sich aus den gewichteten Leistungspunkten der drei Leistungsklassen und den Leistungspunkten aus der Bewertung der Konzepte zusammen. Bewertung der B-Kriterien Die B-Kriterien je Leistungsklasse werden einer – meist vergleichenden – Bewertung unterzogen. Der Bieter muss für das jeweils von ihm angebotene Modell technische Parameter angeben, welche angegebene Mindestanforderungen nicht unterschreiten dürfen. Festlegungen zu Mindestanforderungen, zur maximal erreichbaren Punktzahl und zur Bewertungsmethodik zu den B-Kriterien werden in den Leistungsblättern der „Anlage 12 – Leistungs- und Preisblätter“ jeweils zum Kriterium erläutert. Folgende maximal erreichbare Leistungspunkte können je Tabellenblatt erreicht werden: - 60 Punkte im Tabellenblatt „Leistungsblatt Allgemein“ - 20 Punkte im Tabellenblatt „LK1 - Monitor 24" inkl. Docking“ - 14 Punkte im Tabellenblatt „LK2 - Monitor 24" ohne Docking“ - 14 Punkte im Tabellenblatt „LK3 - Monitor 34" inkl. Docking“ Die in den drei Leistungsklassen (LK1, LK2, LK3) erreichbaren Punkte werden anhand der für die jeweilige Leistungsklasse zugrunde gelegten Stückzahl der Geräte gewichtet. Auf diese Weise wird berücksichtigt, dass die Leistungsklassen entsprechend ihrem voraussichtlichen Anteil an der Gesamtbeschaffungsmenge unterschiedlich stark in die Leistungswertung eingehen. Hierzu wird zunächst für jede Leistungsklasse der erreichte prozentuale Zielerreichungsgrad ermittelt: ZdL = Zielerreichungsgrad der jeweiligen Leistungsklasse ZdL =(erreichte Punkte der Leistungsklasse)/(maximal erreichbare Punkte der Leistungsklassen) Der Zielerreichungsgrad wird anschließend mit dem Stückzahlanteil der jeweiligen Leistungsklasse an der Gesamtstückzahl und mit den für die drei Leistungsklassen gemeinsam vorgesehenen 48 Leistungspunkten multipliziert: GLdL = Gewichtete Leistungspunkte der Leistungsklasse GLdL =ZdL*((Stückzahl der Leistungsklasse)/Gesamtstückzahl)*48 Leistungsklasse 1: 9.100 Geräte Leistungsklasse 2: 8.900 Geräte Leistungsklasse 3: 3.800 Geräte Gesamtstückzahl LK1, LK2, LK3: 21.800 Geräte Maßgeblich für die Gewichtung sind ausschließlich die vorstehend genannten Stückzahlen. Die gewichteten Leistungspunkte der drei Leistungsklassen werden zunächst ungerundet addiert. Erst die daraus gebildete Summe wird kaufmännisch auf eine Nachkommastelle gerundet. Für das Tabellenblatt „Leistungsblatt Allgemein“ erfolgt keine Gewichtung nach Stückzahlen. Die dort erreichten Leistungspunkte werden unmittelbar in die Leistungswertung übernommen. Damit können aus den B-Kriterien aller vier Tabellenblätter insgesamt maximal 108 Leistungspunkte erreicht werden: Leistungsblatt Allgemein: maximal 60 Leistungspunkte Leistungsklassen 1 bis 3 gemeinsam: maximal 48 Leistungspunkte Gesamt: maximal 108 Leistungspunkte Die Summe der im Tabellenblatt „Leistungsblatt Allgemein“ erreichten Leistungspunkte und der gewichteten Leistungspunkte der drei Leistungsklassen bildet die für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots gemäß Kapitel 4.4.3 (im Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlagen) maßgebliche Gesamtleistungspunktzahl. Bewertung der vorgelegten Konzepte Die B-Kriterien im Leistungsblatt Allgemein fordern von den Bietern Konzepte zu den Prozessen für Abruf und Lieferung, Rücknahme von Verpackungsmaterial und Support. Die Bieter müssen für die Konzeptbeschreibung die in der Anlage 12, dort im Leistungsblatt allgemein, je Konzept aufgelisteten Frage- und Themenstellungen beachten. Die Einreichung der drei Konzepte mit dem Angebot ist verpflichtend (A-Kriterium). Für die die Konzepte werden maximal folgende Leistungspunkte vergeben: Konzept Abruf- und Lieferprozesse: max. 20 Punkte Konzept Prozesse zur Rücknahme von Verpackungsmaterial: max. 20 Punkte Konzept Supportprozesse: max. 20 Punkte Die dazu eingereichten Konzeptbeschreibungen der Prozesse oder Vorgehensweisen werden unter Berücksichtigung der jeweiligen Fragestellungen vergleichend bewertet und in vier Zielerfüllungsgrade wie folgt eingestuft und bewertet. Dabei wird der errechnet Wert der Leistungspunkte kaufmännisch auf eine Nachkommastelle gerundet. Aus den Preisangaben des Bieters in den entspr. Zellen des „Preisblatts“ in „Anlage 12 – Leistungs- und Preisblätter“ wird der Gesamt-Angebotspreis errechnet. Dieser bezieht sich auf die angegebene optionale Höchstmenge unter Berücksichtigung der dabei geplanten spezifischen Ausführungsvarianten. Danach erfolgt die Wertung aller Angebote hinsichtlich der Summe aller Leistungspunkte sowie der Preise. Die Gesamtbewertung erfolgt durch die Ermittlung des Leistungs-Preis-Verhältnisses nach der „Einfachen Richtwertmethode“ gemäß UfAB 2018. Hierbei wird eine Kennzahl Z für das beste Leistungs-Preis-Verhältnis ermittelt: Z =(Gesamtsumme der Leistungspunkte)/(Gesamt-Angebotssumme ) Zur besseren Vergleichbarkeit werden die errechneten Kennzahlen Z mit einem Skalierungsfaktor von 100.000 multipliziert und kaufmännisch auf die 4. Nachkommastelle gerundet. Das Angebot mit der höchsten Leistungskennziffer Z erhält den Zuschlag. Sollten zwei oder mehrere Angebote die gleiche Leistungskennziffer ausweisen und gemeinsam auf Platz 1 der Rangfolge liegen, erhält von diesen Angeboten jenes mit dem niedrigsten Gesamtangebotspreis den Zuschlag.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Handelsregister
A2.1 – Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss ein Nachweis vorgelegt werden, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (Handelsregisterauszug, nicht älter als 1 Jahr). Der Auftraggeber stellt die Eignung fest, wenn der Bieter alle geforderten Nachweise eingereicht und alle etwaigen gestellten Mindestanforderungen an diese Nachweise erfüllt.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
A3.1 – Nachweis einer Betriebshaftpflicht-Versicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen: - für Personen- und Sachschäden sowie daraus resultierende Vermögensfolgeschäden min. 3.000.000 € je Schadensereignis/ mindestens 6.000.000€ Jahreshöchstersatzleistung - für echte Vermögensschäden min. 1.000.000 € je Schadensereignis/ mindestens 2.000.000 € Jahreshöchstersatzleistung (Vermögensschadenhaftpflichtversicherung) oder - Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall ggf. bestehende Unterdeckungen an die oben aufgeführten Deckungssummen angepasst werden und der Nachweis dieser Anpassung dem Auftraggeber noch vor Abschluss des ersten Einzelkaufvertrages vorgelegt wird. Der Auftraggeber stellt die Eignung fest, wenn der Bieter alle geforderten Nachweise eingereicht und alle etwaigen gestellten Mindestanforderungen an diese Nachweise erfüllt.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
A1.1 – Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123,124 GWB muss die „Anlage 05 – Bieterauskunft mit Eigenerklärung“ ausgefüllt dem Angebot beigelegt sein. Der Auftraggeber stellt die Eignung fest, wenn der Bieter alle geforderten Nachweise eingereicht und alle etwaigen gestellten Mindestanforderungen an diese Nachweise erfüllt.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
A3.3 – Bonitätsnachweis oder Unternehmensauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (z.B. Creditreform) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 6 Monate), aus welchem eine Ausfallwahrscheinlichkeit/Risikoklasse zweifelsfrei ablesbar ist. Mindestanforderung: Nachweis einer Ausfallwahrscheinlichkeit von maximal 1,5 % (entspricht einer Risikoklasse nicht höher als III). Hinweis: Eigenerklärungen oder Auskünfte der Hausbank, aus denen keine Ausfallwahrscheinlichkeit glaubhaft hervorgeht, erfüllen diese Anforderung nicht. Der Auftraggeber stellt die Eignung fest, wenn der Bieter alle geforderten Nachweise eingereicht und alle etwaigen gestellten Mindestanforderungen an diese Nachweise erfüllt.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Bei Bildung einer Bietergemeinschaft müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 (Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlagen) geforderten Nachweise zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“, „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachgewiesen werden. Die geforderten Nachweise für die „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der Bietergemeinschaft eingereicht werden. Hinweis zu Unterauftragnehmern: Beim Einsatz von Unterauftragnehmern müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 (Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlagen) geforderten Nachweise zur „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ nur vom Bieter vorgelegt werden. Die geforderten Nachweise unter „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ müssen vom Bieter für die geplanten Unterauftragnehmer gemäß den Angaben in Kapitel 4.3 (Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlagen) vorgelegt werden in dem Umfang, in welchem der/die Unterauftragnehmer für die entsprechenden Teilleistungen vorgesehen werden. Der geforderte Nachweis unter „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ muss vom Bieter sowie für den geplanten Unterauftragnehmer gem. Kapitel 4.3 (Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlagen) mit Abgabe des Angebots vorgelegt werden. Der geforderte Nachweis zu „Anlage 08 – Eigenerklärung Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833-2014“ muss vom Bieter mit Abgabe des Angebots gem. Kapitel 3.2.1 (Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlagen) vorgelegt werden. Hinweis zur Eignungsleihe: Im Falle der Eignungsleihe hat der Bieter bereits mit dem Angebot die Eignungsnachweise des anderen Unternehmens, entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe, und die „Anlage 03 – Haftungserklärung § 47 Abs. 3 VgV“ vorzulegen. Der Auftraggeber wird für jeden Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, der/das gemäß den festgelegten Kriterien geeignet ist, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern. Der Auftraggeber stellt die Eignung fest, wenn der Bieter alle geforderten Nachweise eingereicht und alle etwaigen gestellten Mindestanforderungen an diese Nachweise erfüllt.
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Finanzkennzahlen (Bilanz)
A3.2 – Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen zur Ermittlung der Eigenkapitalquote über die letzten drei Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist oder, sofern das Unternehmen nicht veröffentlichungspflichtig ist, eine Eigenerklärung mit Angabe der Eigenkapitalquote der letzten drei Geschäftsjahre. Mindestanforderung: Nachweis einer mindestens positiven Eigenkapitalquote durch-schnittlich über die letzten 3 Geschäftsjahre. Der Auftraggeber stellt die Eignung fest, wenn der Bieter alle geforderten Nachweise eingereicht und alle etwaigen gestellten Mindestanforderungen an diese Nachweise erfüllt.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Qualitätsmanagement
A4.1 – Nachweis der aktuellen Unternehmenszertifizierung als Partner für den Vertrieb der angebotenen Produkte, wenn nicht Hersteller. Der Auftraggeber stellt die Eignung fest, wenn der Bieter alle geforderten Nachweise eingereicht und alle etwaigen gestellten Mindestanforderungen an diese Nachweise erfüllt.
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Qualitätsmanagement
A4.2 – Nachweise eines zertifizierten und zum geplanten Vertragsbeginn aktuell gültigen Qualitätsmanagements des Bieters nach DIN EN ISO 9001:2015. Der Auftraggeber stellt die Eignung fest, wenn der Bieter alle geforderten Nachweise eingereicht und alle etwaigen gestellten Mindestanforderungen an diese Nachweise erfüllt.
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Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)
A4.3 – Nachweis von drei Referenzen über Rahmenvereinbarungen zu Liefer- und Serviceleistungen für IT-Endgeräte in vergleichbarer Art und Größe innerhalb der vergangenen drei Jahre mit den geforderten Angaben. Hierzu ist das je Referenz ausgefüllte Referenztemplate (Anlage 11) mit dem Angebot einzureichen. Die Prüfung der Referenzen erfolgt anhand der Kriterien in Tabelle 4 (Kriterien für Referenzprojekte) im Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlagen. Eine vorgelegte Referenz wird als geeignet anerkannt, wenn die Rahmendaten vollständig sind und mindestens 6 der 9 Kriterien erfüllt sind/mit „ja“ beantwortet wurden. Der Auftraggeber stellt die Eignung fest, wenn der Bieter alle geforderten Nachweise eingereicht und alle etwaigen gestellten Mindestanforderungen an diese Nachweise erfüllt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Erfüllen Sie diese Anforderungen?
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags anerkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Geschätzter Wert 3.850.000 €1 Veröffentlichung
- Frist 02.10.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 113 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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