Mindestanforderung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind mindestens zwei Referenzen über in den letzten fünf Jahren ausgeführte, mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Bauleistungen vorzulegen. Die vorgelegten Referenzen müssen in ihrer Gesamtheit die wesentlichen Leistungsbereiche der ausgeschriebenen Baumaßnahme, nämlich Straßenbau und Kanalbau, abdecken. Dabei ist es nicht erforderlich, dass jede einzelne Referenz sowohl Straßenbau- als auch Kanalbauleistungen umfasst. Ausreichend ist beispielsweise eine Referenz über vergleichbare Straßenbauarbeiten und eine Referenz über vergleichbare Kanalbauarbeiten. Ebenso können Referenzen vorgelegt werden, die jeweils beide Leistungsbereiche umfassen. Die Referenzleistungen müssen jeweils vollständig fertiggestellt sein. Die Referenzen müssen folgende Angaben enthalten: Ansprechpartner, Kurzbeschreibung des Auftrags, Auftragssumme, Ausführungszeit