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Markterkundung gem. § 26 SektVO zur beabsichtigten Beschaffung eines FGI-Hintergrundsystem

Dresdner Verkehrsbetriebe AG · Dresden · Sachsen

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Beschreibung

Markterkundung gem. § 26 SektVO Zur beabsichtigten Beschaffung eines FGI-Hintergrundsystem Die DVB AG beabsichtigt, ihr Fahrgastinformationssystem zur Echtzeitauskunft (DFI-System) grundhaft zu modernisieren. Dabei soll auf den aktuell in Entstehung befindlichen VDV-Standard 435 (Internet of Mobility) sowie Standard-Internet-Technologie gesetzt werden. Die DVB betreibt gegenwärtig über 700 DFI-Anzeigen. Der Kernbestandteil ist dabei das FGI-Hintergrundsystem, welches gleichzeitig die Datenweiterleitung und das Anzeigermanagement übernimmt. Durch die lange Geschichte der dynamischen Fahrgastinformation in Dresden ist ein sehr zuverlässiges, historisch gewachsenes System entstanden. Dieses soll nun durch ein flexibleres, moderneres System ersetzt werden, wobei gänzlich neue Ansätze verfolgt werden. Dies wird im Folgenden als DFIS bezeichnet.

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: IT & Digitalisierung

Die DVB AG plant die Modernisierung ihres Fahrgastinformationssystems (DFI-System) durch ein neues FGI-Hintergrundsystem.

Ziel ist die Ablösung des bestehenden Systems durch eine flexiblere, modernere Lösung, die auf dem VDV-Standard 435 und Internet-Technologie basiert. Die Markterkundung dient der Vorbereitung der Beschaffung dieses Kernbestandteils, der Datenweiterleitung und Anzeigermanagement für über 700 DFI-Anzeigen übernimmt.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Verfahrensmerkmale

„ACHTUNG! Dies ist eine Markterkundung nach § 26 SektVO und keine Ankündigung eines konkreten Wettbewerbes. Systembedingt ist eine eigene Bekanntmachung zur Markterkundung im Datenservice nicht für die SektVO vorgesehen. Daher wird die Ihnen hier vorliegende "Bekanntmachung" hierfür genutzt. Die Angabe einer Leistungsart ist verpflichtend für das Auslösen der Bekanntmachung, aber tatsächlich ist diese derzeit noch nicht festgelegt. Die DVB AG ist nicht an die Ergebnisse der Markterkundung gebunden. Es besteht damit insbesondere kein Anspruch auf die Durchführung des Vergabeverfahrens in einer bestimmten Form oder mit einem bestimmten Inhalt oder auf die spätere Vergabe. Es handelt sich bei dieser Markterkundung nicht um ein Verfahren, dass bereits die Vergabe eines Auftrags bezweckt und/oder bewirkt. Sie dient lediglich zum Informationsaustausch über mögliche technische und kaufmännische Lösungen. Die Beteiligung an der Markterkundung erfolgt für die Unternehmen auf eigene Kosten. Mit der Teilnahme oder Nichtteilnahme an der Markterkundung ist kein Anspruch auf und keine Vorfestlegung für die Beteiligung oder Nichtbeteiligung an einem späteren Vergabeverfahren verbunden. Die Beteiligung an einem etwaigen späteren Vergabeverfahren richtet sich allein nach den dann geltenden Kriterien.“

Quelle: eForms-Pflichtangaben der Vergabestelle, erfasst über oeffentlichevergabe.de. Die Angaben werden von der Vergabestelle selbst ausgefüllt — wir prüfen sie nicht auf Richtigkeit.

Anforderungen an Bieter (Eignung)

Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.

Befähigung zur Berufsausübung

  • Eignungsanforderung

    Da es sich um eine Markterkundung handelt existieren keine Eignungskriterien für die Ausführung des Auftrags.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung fehlender Unterlagen möglich

    Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
  • Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung

    Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Preiseinschätzung

Basierend auf 27 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 257.975 €
Median 598.350 €
Oberes Quartil 747.919 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Bekanntmachung über die zentrale Vergabeplattform des Bundes. Vollständige Vergabeunterlagen und Angebotsabgabe auf der Original-Plattform der Vergabestelle:

Vergabestelle

Dresdner Verkehrsbetriebe AG · Dresden

Stammdaten
Vergabenummer 2026-00077
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Lieferauftrag
Schwierigkeit Mittel
Standort Dresden, Sachsen
Veröffentlicht 27.03.2026
CPV-Code 48813200
Software (Was ist das?)
Erfüllungsort Dresden
Bindefrist (?) 3 Monate
Frist für Rückfragen 14.04.2026
Nebenangebote nicht zugelassen

Ø Bieter in der Branche 2.5

Historischer Durchschnitt aus 30.147 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 90%

Anteil der erfassten Verfahren in IT & Digitalisierung mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 17.826 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 20 Tage
Schätzwert-Abweichung -3%
KMU-Bieteranteil 21%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Sachsen
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Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Dresdner Verkehrsbetriebe AG. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig, Leipzig

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 3/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Angebotsfrist · Auftragswert

Daten korrigieren →