Gegenstand der Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag mit welchem die Durchführung von Sentinel-Satellitendatenauswertungen im Rahmen des Flächenüberwachungssystems , auch Area Monitoring System (AMS) genannt, für die Mindestvertragsdauer ab dem Tag nach Zuschlagserteilung, voraussichtlich Januar 2027 bis 31.12.2028 geregelt wird. Optional kann der Rahmenvertrag seitens des Auftraggebers dreimal um je 12 Monate (01.01.2029 - 31.12.2029, 01.01.2030 - 31.12.2030, bzw. 01.01.2031 - 31.12.2031) verlängert werden, sofern von der vereinbarten Option zur Verlängerung des Rahmenvertrages durch schriftliche Erklärung Gebrauch gemacht wird. Jeder Mitgliedsstaat errichtet und betreibt ein integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKoS ) gemäß Artikel 65 der Verordnung (EU) 2021/2116. Das AMS gemäß Artikel 70 der Verordnung (EU) 2021/2116 ist integraler Bestandteil des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems. Es ist ein Verfahren der regelmäßigen und systematischen Beobachtung, Verfolgung und Bewertung landwirtschaftlicher Tätigkeiten und Auflagen auf flächenbezogenen Interventionen anhand von Daten der Sentinel-Satelliten im Rahmen des Copernicus-Programms oder anderer mindestens gleichwertiger Daten und dient für die Zwecke der jährlichen Leistungsberichterstattung. In Baden-Württemberg umfasst die landwirtschaftlich genutzte Fläche rund 1,6 Millionen Hektar. Ca. 40.300 Landwirte beantragen jährlich Fördermaßnahmen im Rahmen des geodatenbasierten Antrages auf ca. 1,4 Millionen Parzellen (=Teilschläge). Dabei handelt es sich um einheitlich bewirtschaftete Flächen. Das AMS gilt gemäß Artikel 70 der Verordnung (EU) 2021/2116 in Verbindung mit Artikel 10 der Durchführungsverordnung (EU) 2022/1173 für alle Beihilfeanträge für flächenbezogene Interventionen im Rahmen des integrierten Systems, wie die Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit (EGS), die Ergänzende Umverteilungseinkommensstützung für Nachhaltigkeit (UES), die Ergänzende Einkommensstützung für Junglandwirti