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Technische Betreuung und Weiterentwicklung der Internetauftritte www.drugcom.de und www.quit-the-shit.net
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) · Köln · Nordrhein-Westfalen · Untere Bundesbehörde
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenTechnische Betreuung und Weiterentwicklung der Internetauftritte www.drugcom.de und www.quit-the-shit.net🏆 Web Commerce GmbH · Offenburg
- Web Commerce GmbH · Offenburg Kleines Unternehmen
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Beschreibung
Folgende Leistungen sind Gegenstand des Auftrags für die Internetauftritte www.drugcom.de und www.quit-the-shit.net: • Übernahme und Einarbeitung (einmalige Leistung): Einführungsphase zur Übernahme der technischen Betreuung • Projektmanagement: Koordinierung, Budgetcontrolling und Kommunikation • Laufende technische Pflege: kontinuierliche Überprüfung der technischen Funktionalitäten, Störungsbeseitigung und Einspielen von Updates • Funktionale und nicht-funktionale Weiterentwicklung: Funktionale und nichtfunktionale Optimierung und Weiterentwicklung, samt der Entwicklung von visuellen sowie interaktiven Tools und dergleichen • Technischer Relaunch • Zusammenführung der Webauftritte in eine Multisite-Umgebung Die Laufzeit des Vertrages beginnt am 01.12.2024 und endet am 30.11.2026. Ausführungsbeginn ist ebenfalls der 01.12.2024. Der Auftraggeber darf den Vertrag zweimal um jeweils 12 Monate verlängern, wenn er gegenüber dem Auftragnehmer spätestens sechs Wochen vor dem Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit eine entsprechende Erklärung abgibt. Der Vertrag hat jedoch insgesamt eine Höchstlaufzeit bis zum 30.11.2028.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Sonstige Umwelt-Kriterien
- Sonstige soziale Kriterien
- Prozess-Innovation
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualität
Die Bewertung erfolgt nach der Erweiterten Richtwertmethode. Hier wird das Leistung-Preis Verhältnis mit folgender Formel für die Kennzahl Z berechnet: Z = L / P * 100 (Z = Leistungs-Preis-Kennzahl; L = Leistungspunkte; P = Preis)
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt 10 Kalendertage nach Absendung der beabsichtigten Zuschlagserteilung an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen. Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 S. 1 GWB i.V.m. § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
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1 Veröffentlichung
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Auftrag wurde zugeschlagen · 80 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Web Commerce GmbH1 Veröffentlichung
- 09.09.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 43 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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