Beschaffung eines Hochdurchsatz-Long-Read Sequenzierungssystems
KI Beschaffung eines Hochdurchsatz-Long-Read Sequenzierungssystems für die Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf.
Duisburger Hafen AG · Duisburg · Nordrhein-Westfalen
Gegenstand des Verfahrens ist die Beschaffung von OCR-Systemen für verschiedene Hafenstandorte der Duisburger Hafen AG zur Erfassung von Zug - und LKW-Durchfahrten, sowie von Ladeinheiten an Portalkränen.
Die Beschaffung der OCR-Systeme soll in 3 getrennten Losen zum Pauschalfestpreis vergeben werden:
Die gesamte Lösung aus Hardware und Software muss in das Eigentum des AG übergehen. Cloud- oder Abo-Lösungen (SaaS) sind nicht möglich.
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Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Qualitätskriterium - Name: Unterschreitung der maximalen Lieferfrist / Gewichtung: 15 %
Preis - Gewichtung: 85 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Weitere Bekanntmachungen desselben Auftraggebers mit ähnlichem Titel und Zeitraum — automatisch verknüpft.
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KI Die Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main schreibt die Digitalisierung der Elektrotechnik aus.
KI Gesucht wird die Lieferung, der Aufbau, die Installation und die Einweisung einer Benchtop Sequencing Plattform.
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