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Verpflegung in der Erstaufnahmeeinrichtung für Geflüchtete in Tübingen (EA)
Regierungspräsidium Tübingen · Tübingen · Baden-Württemberg · Landesbehörde
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Beschreibung
Rahmenvereinbarung über die Essensverpflegung in der Erstaufnahmeeinrichtung für Geflüchtete in Tübingen (EA)
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Lebensmittel & Catering
Rahmenvereinbarung für die Essensverpflegung in einer Erstaufnahmeeinrichtung für Geflüchtete in Tübingen.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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zu wertender gewichteter Angebotspreis netto 60 Pkt.Preis
maximal erreichbare Punkte gewichtet: 60 Bei Gleichpunktestand in der Gesamtwertung (Preis und Qualität) erhält der Bewerber mit mehr Punkten im Bereich Preis den Zuschlag. Bei Gesamtpunktegleichstand und Punktegleichstand in Preis und Qualität entscheidet das Los.
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Konzept zur Durchführung der Leistungserbringung 40 Pkt.Qualität
maximal erreichbare Punkte gewichtet: 40 Bei Gleichpunktestand in der Gesamtwertung (Preis und Qualität) erhält der Bewerber mit mehr Punkten im Bereich Preis den Zuschlag. Bei Gesamtpunktegleichstand und Punktegleichstand in Preis und Qualität entscheidet das Los.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Handelsregister
Handelsregisterauszug oder vergleichbare Erklärung in Kopie
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Abschluss einer Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung für die Dauer aller Leistungszeiträume: - Personenschäden bis mindestens 5.000.000 EUR, - Sach- und Vermögensschäden bis mindestens 2.500.000 EUR, - Tätigkeits- und Bearbeitungsschäden bis mindestens 1.000.000 EUR, - Schlüsselschäden bis mindestens 10.000 EUR, - Feuerhaftpflichtschäden bis mindestens 5.000.000 EUR, - Umweltschäden bis mindestens 1.000.000 EUR. Die Betriebshaftpflichtversicherung muss Schäden an zur Verfügung gestellten, gemieteten und geliehenen Sachen einschließen. Sie hat sich auf die persönliche Haftpflicht der Personen, deren sich der Auftragnehmer zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag bedient (zum Beispiel Beschäftigte des Auftragnehmers und von Nachunternehmern, insoweit zu erstrecken, als diese Personen Schäden bei der Ausführung ihrer Tätigkeit verursachen. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber spätestens zu Beginn des Leistungszeitraumes und darüber hinaus auf Verlangen jederzeit und unverzüglich den Abschluss und die Fortführung der Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung sowie die Deckungssummen nachzuweisen.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters/der einzelnen Mitglieder einer Bietergemeinschaft und den Umsatz für den zu vergebenden Leistungen entsprechende Dienstleistungen (Verpflegung im Bereich der Flüchtlingsunterbringung) in den letzten drei* abgeschlossenen Geschäftsjahren. *für den seit Unternehmensgründung bestehenden Zeitraum bei Unternehmen, die jünger als drei aber nicht jünger als ein Jahr sind
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Mindestens drei Referenzen aus den vergangenen drei Jahren, zzgl. des laufenden Kalenderjahres (inkl. laufender Aufträge), die nach Art und Schwierigkeitsgrad mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Die Aufträge müssen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe für eine Dauer von mindestens sechs Monaten erbracht worden sein. Die Vergleichbarkeit bezieht sich insbesondere auf die Anzahl der ausgegebenen warmen Mittagessen, (regelmäßig mindestens 150 ausgegebene warme Mahlzeiten).
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Durchschnittliche Personalstärke
Erklärung des Bieters/der einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft über die Anzahl des Gesamtpersonals (nur eigenes Personal) der letzten drei* abgeschlossenen Geschäftsjahre und die Anzahl der Mitarbeiter, die in den letzten drei* Geschäftsjahren für entsprechende Dienstleistungen (Verpflegung im Bereich der Flüchtlingsunterbringung) eingesetzt worden sind. *für den seit Unternehmensgründung bestehenden Zeitraum bei Unternehmen, die jünger als drei aber nicht jünger als ein Jahr sind
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Nachunternehmer-Anteil
Nachunternehmer/Bietergemeinschaften/Eignungsanleihe Die verlangten Erklärungen und Nachweise sind - soweit vorgegeben - ausschließlich unter Verwendung der den Vergabeunterlagen als Anlagen beigefügten Formblätter zu erbringen. Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen. Der Bieter / Die Bietergemeinschaft kann sich der Fähigkeiten anderer Unternehmen bzw. Nachunternehmen bedienen. Dabei sind 2 Konstellationen zu unterscheiden: 1) andere Unternehmen, die für die Erfüllung der Anforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle sowie an die technische und beruflicher Leistungsfähigkeit zur Eignungsleihe herangezogen werden und 2) Nachunternehmen, die Leistungen ausführen, ohne dass sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf den oder die Nachunternehmer beruft. In beiden Konstellationen, müssen die Bieter bereits im Angebot die Art und den Umfang der von den Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben (Anlage 6a - Erklärung Nachunternehmer bzw. Anlage 8a - Erklärung Eignungsleihe). Bei der Eignungsleihe der erforderlichen beruflichen Leistungsfähigkeit oder der einschlägigen beruflichen Erfahrung sind Anlage 6a und Anlage 8a vorzulegen. In der ersten Konstellation müssen die Bieter zudem bereits mit dem Angebot das Formblatt Anlage 8b - Verpflichtungserklärung Eignungsleihe einreichen. In der zweiten Konstellation müssen die Bieter das Formblatt Anlage 6b - Verpflichtungserklärung Nachunternehmer erst auf Verlangen des Auftraggebers vorlegen. Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung unter Fristsetzung von sämtlichen Nachunternehmern darüber hinaus die Erklärungen bzw. Nachweise anfordern (siehe jeweils Teil 2 der Anlage 6b bzw. 8b). Werden diese Erklärungen bzw. Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen. Folgende Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter / von der Bietergemeinschaft einzureichen: 1) Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigungen zum Nachweis der ordnungsgemäßen Gewerbeanmeldung /-ummeldung bzw. Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes; andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bieters / jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft. 2) Eigenerklärung des Bieters / der Bietergemeinschaft, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen; 3) Falls Ausschlussgründe gem. §§ 123 GWB und/oder 124 GWB vorliegen, Eigenerklärung des Bieters / der Bietergemeinschaft, dass Selbstreinigungsmaßnahmen entsprechend § 125 GWB ergriffen wurden und Vorlage der Nachweise der Selbstreinigung; 4) ggf. Anlage 6a - Erklärung Nachunternehmer; 5) ggf. Anlage 6b - Verpflichtungserklärung Nachunternehmer; 6) ggf. Anlage 7 - Erklärung Bietergemeinschaft; 7) ggf. Anlage 8a - Erklärung Eignungsleihe; 8) ggf. Anlage 8b - Verpflichtungserklärung Eignungsleihe. Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung eine Abfrage aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt einholen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Preiseinschätzung
Basierend auf 86 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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