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Lieferauftrag EU-Oberschwelle KMU-geeignet Grüne Vergabe

Blumenschmuck (Protokoll)

Deutscher Bundestag - Vergabereferat · Berlin · Berlin · Oberste Bundesbehörde

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Beschreibung

Anfertigung und Lieferung von Pflanzen- und Blumenschmuck für protokollarische Zwecke des Deutschen Bundestages

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Sonstiges

Ausschreibung für die Anfertigung und Lieferung von Pflanzen- und Blumenschmuck für protokollarische Zwecke des Deutschen Bundestages in Berlin.

Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Grüne Beschaffung
  • Verschmutzungsvermeidung

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 0 · Blumenschmuck (Protokoll)
  • Preis 75 %
  • Farb- und Formgebung 8,4 %
    Qualität

    Angemessene und harmonische Farb- und Form-gebung unter Berücksichtigung des Anlasses (z. B. Farbkombination, Farbharmonie, Größenverhältnisse, Anordnung und Gliederung)

  • Stil 8,3 %
    Qualität

    Entsprechung mit dem Leistungsgenstand − protokollarische Anlässe des Bundestages (z. B. Pflanzen- und Blumenauswahl, Stilistik, Verbindung Gefäß - Blumenschmuck

  • Proportionen 8,3 %
    Qualität

    Ausgewogenes Verhältnis der Teilkomponenten; (z. B. Verhältnis Blütenmenge zu Beiwerk, Optisches Gleichgewicht, Dichte, Strukturen)

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Anforderungen an Bieter (Eignung)

Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.

Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit

  • Durchschnittlicher Jahresumsatz

    Eigenerklärung über den Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er den Tätigkeitsbereich der angebotenen Leistungen betrifft. Der entsprechende Jahresumsatz muss jeweils mindestens 50.000 Euro betragen. Die Unterschreitung dieser Mindestanforderung führt zur Nichtberücksichtigung des Angebotes

Technische & berufliche Leistungsfähigkeit

  • Referenzen (vergleichbare Lieferungen)

    Angabe von drei geeigneten Referenzen über in den letzten fünf Jahren (2021 - 2025) erbrachte Leistungen (Punkt 3.6 des Angebotsvordruckes). Die Referenzen müssen geeignet sein hinsichtlich der Vergleichbarkeit der Fertigungstechniken der Floristik mit den Anforderungen der ausgeschriebenen Leistung. Sie können anhand der Kontaktdaten überprüft werden.

  • Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals

    Ausbildungsnachweis als Floristen für den Inhaber beziehungsweise die Fachkräfte des Unternehmens. Es müssen Nachweise für mindestens zwei Floristen vorgelegt werden (Punkt 3.8 des Angebotsvordruckes).

  • Durchschnittliche Personalstärke

    Eigenerklärung über die durchschnittliche jährliche Anzahl der beim Bieter in den letzten zwei Jahren (2024 - 2025) beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen (Punkt 3.7 des Angebotsvordruckes). Der Bieter muss mindestens zwei ausgebildete Floristen beschäftigt haben.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Erfüllen Sie diese Anforderungen?

Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil prüfen wir Ihre Eignung gegen diese Anforderungen — und gegen jede neue Ausschreibung. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung fehlender Unterlagen möglich

    Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier

    Angebote werden eingeholt

    1 Veröffentlichung

    • Frist 01.04.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
  2. Vergabeergebnis

    Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen

Preiseinschätzung

Basierend auf 59 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 262.026 €
Median 262.026 €
Oberes Quartil 262.026 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Frist abgelaufen). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Vergabestelle

Deutscher Bundestag - Vergabereferat · Berlin

vergabereferat@bundestag.de
+49 30 227-33234

Stammdaten
Angebotsfrist 01.04.2026, 09:00 Uhr (abgelaufen)
Vergabenummer ZR3-16120-2025-361-15-BG2
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Lieferauftrag
Schwierigkeit Gering
Standort Berlin, Berlin
Veröffentlicht 17.02.2026
CPV-Code 03121210
Landwirtschaft, Fischerei und Forstwirtschaft (Was ist das?)
Erfüllungsort Berlin
Laufzeit 01.08.2026 – 31.07.2030
Bindefrist (?) 111 Tage
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Nebenangebote nicht zugelassen

Vergabe-Status (?)
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Bei Unterschwellenvergaben ist die TED-Veröffentlichung des Ergebnisses nicht zwingend — direkt beim Auftraggeber nachfragen.

Ø Bieter in der Branche 3.3

Historischer Durchschnitt aus 57.641 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 87%

Anteil der erfassten Verfahren in Sonstiges mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 1.912 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Schätzwert-Abweichung -17%
KMU-Bieteranteil 69%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche
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Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Deutscher Bundestag - Vergabereferat. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Auftragswert

Daten korrigieren →