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Straubing - Sünching, Kabeltiefbau- und Kabelverlegearbeiten Str. 5830 km 73 bis 105 sowie Str. 5630 km 18 bis 26 und Str. 5812 km 1 bis 3, in 3 Losen
DB Netz AG (Bukr 16) · Frankfurt Main · Hessen
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenLos 1🏆 Salcef Bau GmbH · Landsberg am Lech
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Los 2 VergebenLos 2🏆 Salcef Bau GmbH · Landsberg am Lech
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Los 3 VergebenLos 3🏆 Salcef Bau GmbH · Landsberg am Lech
- Salcef Bau GmbH · Landsberg am Lech
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 7 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Beschreibung
Straubing - Sünching, Kabeltiefbau- und Kabelverlegearbeiten Str. 5830 km 73 bis 105 sowie Str. 5630 km 18 bis 26 und Str. 5812 km 1 bis 3, in 3 Losen
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📅 Laufzeit endet am 26.03.2027
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Vertragsänderung
Bestehender Vertrag modifiziert
12 Veröffentlichungen
- 13.10.2026 Original-Veröffentlichung
- 13.10.2026 25 - Die zusätzlichen Planungsleistungen basieren direkt auf der hauptvertraglich geschuldeten Ausführungsplanung des AN. Es handelt sich hierbei nicht um selbstständige oder isoliert abtrennbare Leistungen. Eine Aufteilung derselben fortlaufenden Fachplanung auf zwei verschiedene Planer ist technisch nicht möglich, da die Tekturen direkt in das bestehende, geschlossene Planwerk des AN eingreifen. Ein Wechsel des AN ist aus diesen technischen Gründen ausgeschlossen, da die Gesamtplanungsverantwortung in einer Hand verbleiben muss. Ein Wechsel des AN für die Tekturen würde zu erheblichen vertragsrechtlichen Schwierigkeiten und Risiken bei der Gewährleistung führen, da Haftung und Mängelansprüche der Gesamtausführungsplanung nicht mehr rechtssicher voneinander abgegrenzt werden könnten. Zudem würde die Vergabe an einen Dritten durch die zwingend erforderliche Einarbeitungszeit in das fremde Planwerk zu massiven zeitlichen Verzögerungen im Bauablauf und erheblichen, unwirtschaftlichen Zusatzkosten führen.
- 13.10.2026 32 - Da die Bauausführung bereits begonnen hat, müssen die zusätzlichen TK-Maßnahmen direkt in den offenen Kabelgraben des Haupt-AN integriert werden. Ein Wechsel des AN ist technisch unmöglich, da der Einsatz zweier verschiedener Unternehmen im selben Grabenbereich zu unlösbaren Konflikten führt. Zudem haftet der Haupt-AN für die Ausführungsplanung. Eine Splittung der Planungs- und Bauverantwortung würde zu einem sofortigen Erlöschen der Gewährleistung für die gesamte Trassenstruktur führen. Ein Wechsel des AN während der laufenden Bauphase verursacht massive Zusatzkosten und organisatorische Risiken. Ein Drittunternehmen benötigt ein neues Vergabeverfahren, was zu einem Baustopp führt. Die daraus resultierenden Behinderungs- und Stillstandskosten des Haupt-AN stehen in keinem wirtschaftlichen Verhältnis zum Wert der TK-Zusatzleistung. Organisatorisch führt der parallele Einsatz zweier Firmen im selben Baufeld zu unkoordinierbaren Bauabläufen und unlösbaren Haftungskonflikten bei Bauzeitverzug oder Sachschäden an der Kabelinfrastruktur.
- 13.10.2026 23 - Die zusätzlichen Planungsleistungen basieren direkt auf der hauptvertraglich geschuldeten Ausführungsplanung des AN. Es handelt sich hierbei nicht um selbstständige oder isoliert abtrennbare Leistungen. Eine Aufteilung derselben fortlaufenden Fachplanung auf zwei verschiedene Planer ist technisch nicht möglich, da die Tekturen direkt in das bestehende, geschlossene Planwerk des AN eingreifen. Ein Wechsel des AN ist aus diesen technischen Gründen ausgeschlossen, da die Gesamtplanungsverantwortung in einer Hand verbleiben muss. Ein Wechsel des AN für die Tekturen würde zu erheblichen vertragsrechtlichen Schwierigkeiten und Risiken bei der Gewährleistung führen, da Haftung und Mängelansprüche der Gesamtausführungsplanung nicht mehr rechtssicher voneinander abgegrenzt werden könnten. Zudem würde die Vergabe an einen Dritten durch die zwingend erforderliche Einarbeitungszeit in das fremde Planwerk zu massiven zeitlichen Verzögerungen im Bauablauf und erheblichen, unwirtschaftlichen Zusatzkosten führen. 24 - Ein Wechsel des AN ist bzw. die Materialisierung durch den neuen AN ist ausgeschlossen, da die Rammrohre, Adapter und der Vergussmörtel bereits spezifisch für das Projekt beschafft wurden und vorliegen. Aufgrund der Kündigung von Los 3 hat der gekündigte AN ohnehin einen Anspruch auf Kündigungsvergütung für diese Materialien. Da der AG das Material im Rahmen der Vertragsabwicklung somit sowieso bezahlen und abnehmen muss, existiert kein Spielraum für einen Anbieterwechsel. Die Beschaffung ist rechtlich und faktisch untrennbar an den ausscheidenden AN gebunden. Ein Wechsel des AN würde zu erheblichen Zusatzkosten durch eine unvermeidbare Doppelzahlung führen. Da der AG die bereits gefertigten Materialien über die Kündigungsvergütung des alten AN ohnehin voll bezahlen muss, würde jede Drittbeauftragung die Materialkosten faktisch verdoppeln. Hinzu kommt der wirtschaftliche Schaden durch die Vernichtung bereits existierender Güter. Organisatorisch führt die Neu-Beschaffung über einen Dritten zu erheblichen Lieferfristen, was einen sofortigen Baustopp bei den nachfolgenden Leistungen und damit hohe Regressforderungen des neuen AN auslösen würde.
- 13.10.2026 24 - Grund hierfür ist die prioritäre Korridorsanierung Obertraubling – Passau (Fertigstellung bis 12.12.2026), in welche die Arbeiten des AN nunmehr zwingend integriert werden müssen. Diese Sanierungsmaßnahme war zum Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht bekannt. Die Ausführung des AN muss daher zeitlich stark verdichtet werden. Um den Fertigstellungstermin der Korridorsanierung zu sichern, sind diese terminsichernden Maßnahmen zwingend erforderlich.
- 13.10.2026 27 - Grund hierfür ist die prioritäre Korridorsanierung Obertraubling – Passau (Fertigstellung bis 12.12.2026), in welche die Arbeiten des AN nunmehr zwingend integriert werden müssen. Diese Sanierungsmaßnahme war zum Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht bekannt. Die Ausführung des AN muss daher zeitlich stark verdichtet werden. Um den Fertigstellungstermin der Korridorsanierung zu sichern, sind diese terminsichernden Maßnahmen zwingend erforderlich.
- 02.09.2026 Der Vergleich und das Übereinanderlegen der Soll und Ist-Gleislage sind aufgrund einer mangelhaften Entwurfsplanung, die vom AN Kabeltiefbau überarbeitet werden musste, erforderlich.
- 11.05.2026 19 Die zusätzlichen Schutzmaßnahmen sind erforderlich, um die Gesamtfertigstellung nicht zu gefährden, sollten Kabel aufgrund Vandalismus und Diebstahl nachbestellt werden müssen (lange Lieferzeiten). 20 Ursprünglich ist man davon ausgegangen, dass kein Mischmaterial (Gleisschotter) gem. Titel 1.6 "Entsorgung von Bauabfällen" entsorgt werden muss. Da jedoch Gleisschotter beim Kabeltiefbau vorgefunden wurde, der nach AVV 17 05 08 einzustufen und gesondert zu entsorgen ist, muss eine fachgerechte Entsorgung des vorgefundenen Materials erfolgen.
- 08.05.2026 13 Die geänderten Rohrprofile (Dimension, Länge und Wandstärke) sind Folge von statischen Berechnungen, die aufgrund der Bestandsituationen erstellt werden mussten.
- 07.05.2026 2.21Die zusätzlichen Schutzmaßnahmen sind erforderlich, um die Gesamtfertigstellung nicht zu gefährden, sollten Kabel aufgrund Vandalismus und Diebstahl nachbestellt werden müssen (lange Lieferzeiten). 2.22 Ursprünglich ist man davon ausgegangen, dass kein Mischmaterial (Gleisschotter) gem. Titel 1.6 "Entsorgung von Bauabfällen" entsorgt werden muss. Da jedoch Gleisschotter beim Kabeltiefbau vorgefunden wurde, der nach AVV 17 05 08 einzustufen und gesondert zu entsorgen ist, muss eine fachgerechte Entsorgung des vorgefundenen Materials erfolgen.
- 02.04.2026 15 Die geänderten Rohrprofile (Dimension, Länge und Wandstärke) sind Folge von statischen Berechnungen, die aufgrund der Bestandsituationen erstellt werden mussten.
- 01.04.2026 18 Die geänderten Rohrprofile (Dimension, Länge und Wandstärke) sind Folge von statischen Berechnungen, die aufgrund der Bestandsituationen erstellt werden mussten.
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Auftrag wurde zugeschlagen
Auftragnehmer Salcef Bau GmbH1 Veröffentlichung
- 25.08.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 5.123 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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