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VE 16-2c0 Verkehrsanlagen Bautechnik
DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH (Bukr 5S) · Stuttgart · Baden-Württemberg
Beschreibung
VE 16-2c0 Verkehrsanlagen Bautechnik
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gegenstand der Ausschreibung sind Bauleistungen im Bereich Verkehrsanlagen.
- Der Auftraggeber ist die DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH.
- Der Erfüllungsort ist Stuttgart.
- Es handelt sich um eine Modifizierung einer bestehenden Ausschreibung.
Die Ausschreibung betrifft Bauleistungen im Bereich Verkehrsanlagen (CPV 45234116) für die DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zusätzliche Lieferungen/Leistungen beauftragt
28 Veröffentlichungen
- 12.09.2026 Im Zuge der Erstellung der Ausführungsplanung ergaben sich erforderliche Anpassungen und Ergänzungen des Kabeltiefbausystems aktuell
- 21.01.2026 204-Der DKS plant die zum DSTW gehörenden Komponenten mit zunehmender Detailtiefe und positioniert diese planerisch und ausführungstechnisch in der Nähe der erforderlichen und zu steuernden Gleisschaltmittel. Um diese Positionierung konfliktfrei zu ermöglichen, erhält der bestehende AN die AVL, die Konflikte der avisierten FEAK FEAS Az Standorte mit dem KTB, Erdbau, Gleisbau etc. zu ermitteln und Lösungsvorschläge zur Behebung abzugeben. Weiterhin wird der AN angeordnet, bei nicht-auflösbaren Konflikten die notwendigen Umbau- und Ergänzungsarbeiten in den bereits hergestellten Bereichen 207-Beim Rückbau der vertraglich geschuldeten Flächen würde die Fläche der zukünftigen Containerhalle (Errichtung durch andere Vergabeeinheit) durch eine Vertragsformulierung ausgespart und wie eine Insel, eventuell sogar mit temp. Stützkonstruktion abzusichern, stehen bleiben. Ein weiterer AN hätte Schwierigkeiten, diese Insel gesondert abzutragen, und die erforderlichen Folgemaßnahmen (Entsorgung, Kampfmittel) getrennt vom Gesamtbauablauf wirtschaftlich durchzuführen. Der technische Aufwand dazu wäre vergleichsweise zu hoch und unverhältnismäßig. Das Vertragsziel einer gesamtheitlichen Betriebsstraßen 210-Da derzeit bereits Bautätigkeiten auch des Kabeltiefbaus stattfinden, sind diese Ergänzungen nicht durch einen anderen AN durchführbar. Eine spätere Durchführung durch einen dritten AN würde zum Teil Leistungen des AN wieder zerstören. Durch die derzeitig laufenden Bautätigkeiten könnte ein dritter AN nur zeitlich sehr spät nachgelagert diese Leistungen erbringen. Durch das Erfordernis der Anordnungen von Querungen, aber auch in unmittelbarer Nähe verlaufende Trassen müssten bereits hergestellte Gleise wieder weg gebaut werden, und bereits hergestellte Schächte wieder umgebaut werden, was die
- 02.06.2025 AvL 214 Der Tank liegt der Herstellung der südl. Zufahrt im Weg. Die Herstellung der Zufahrt ist im Auftrag des AN enthalten, sodass die Beseitigung dieses bis dato unbekannten Bodenhindernisses nur im Bauablauf des AN machbar ist. Eine vorab- oder parallele Ausführung durch einen anderen AN ist wegen der fehlenden BE-Flächen, Bauablauf- und Platzproblemen nicht möglich. Eine nachträgliche Ausführung durch einen AN ist technisch unsinnig.
- 28.04.2025 AvL 215 - Eine wirtschaftliche Ausschreibung und Eintaktung dieser Leistung, und eine daraus folgende Teilkündigung im Vertrag des AN ist nicht möglich. Eine parallele Ausführung durch einen anderen AN ist wegen der fehlenden BE-Flächen und Platzprobleme nicht möglich. Eine nachträgliche Ausführung ist technisch nicht sinnvoll. Eine Ausführung im Bauablauf des AN ist unumgänglich.
- 02.04.2025 AvL 0200 - Aus Sicherheits- und betrieblichen Gründen soll eine Beschilderung der Abstellgleise, der IRA Bühne und der unbeschrankten Bahnübergänge am Karrenweg angebracht werden.
- 24.03.2025 Original-Veröffentlichung
- 21.03.2025 AvL 0196 - Gem. Bahnregelwerk ist die komplette Verkehrswegeplanung für Bedienstete sowie das komplette damit zusammenhängende Rettungswegekonzept auf einer in sich vollständigen Planung darzustellen und unter anderem den späteren Betreibern vorzulegen. Eine Aufteilung der Wegeplanung ist somit nicht möglich. Die Aufteilung der Wegeplanung wäre nur mit im Vergleich zum Vertrag enormen Aufwand zu bewerkstelligen, da die jeweilige andere Planung in den Hauptplan übernommen werden müsste. Dies würde die Aufteilung aus Kostengründen obsolet machen und doppelte Ausgaben verursachen. AvL 0202 - Die zusätzliche Leistung ist notwendig, damit die Abstellanlage ordnungsgerecht nach den Vorschriften und Richtlinien an das AIM-Stuttgart zum Betreiben übergeben werden kann. Somit wäre ein sicherer Bahnbetrieb auf der Anlage gewährleistet.
- 26.02.2025 AvL 0205 - Im der Leistungsbeschreibung des AN Erstellung IRA Dienstgebäude, VE 16-2c5, ist festgelegt das der Leistungsumfang erst ab OK Bodenplatte beginnt. Die Vorarbeiten zur Erstellung der Bodenplatte sollen durch den AN VE 16-2c0 durchgeführt werden.
- 14.02.2025 AvL091: Mehrkosten für die Lagerung der Anlagenteile minimieren
- 28.01.2025 AvL 0191 - Aufgrund des Planungsfortschrittes der Planungen der ETA-Gewerke wird diese Neuanordnung erforderlich.
- 16.01.2025 AvL 0192 - Um die Versorgungssicherheit des ABF sowie des Tunnelsystems zu erhöhen, wird die Einspeisung einer 10kV-Stromversorgung durch die Stuttgart Netze GmbH in die Trafostation 1 erforderlich. Gleichzeitig ist Alt-Trafostation weiter südlich stillzulegen, da dort die Betriebsstraße für den Betrieb des ABF platziert wird. Diese Anforderungen wurden erst im Laufe der Zeit bei der Konzeptionierung der Stromversorgung bekannt. AvL 0195 - Die Auflagen und Forderungen der TAB sowie der weiteren betroffenen Abstimmungspartner führt zu erheblichen Änderungen des Entwurfs, die durch den AN weiter abzustimmen, zu beplanen und einer Genehmigung zuzuführen sind.
- 15.01.2025 AvL 0189 - Zur Absicherung des Zugangs und zur Sicherung des Baufeldes sind die unter 2.1 beschriebenen Punkte umzusetzen. AvL 0190 - Aus genehmigungstechnischen Gründen konnte die Erweiterung der Trinkwasserversorgung mittels Durchörterung der Straßenbahntrasse, des Wurzelbereichs von geschützten Bäumen und der Augsburger Straße an der ausgeschriebenen Stelle nicht durchgeführt werden. Nach Abstimmung mit der Stuttgarter Netze wurde die Durchörterung an anderer Stelle durchgeführt. Somit muss die Wasserversorgung von dieser Stelle aus geplant und durchgeführt werden.
- 28.10.2024 AvL 0171 - Das vertraglich geschuldete Gitterrostsystem der Gleistragwannen der Innenreinigungsanlage (IRA)-Bühne ist außen auf ganzer Länge angeordnet. Lt. DGUV und Aussagen des BHV fehlt noch Gleisquerungen als Querungsmöglichkeit alle 30 m - diese sind aufgrund der Vorschriftenlage zusätzlich einzuplanen und -bauen. Wegen der Erdungs- und Nachrüstthematik ist statt verzinktem Stahlgitter als Material GFK zu verwenden.
- 21.10.2024 AvL 0132 - Aus Sicherheitsgründen muss der Trog in UTH mit einem Berührungsschutz ausgestattet werden. AvL 0154 - Die Absenkung ist zur Sicherung der Termine erforderlich, da Austauschkabel für eventuelle Austauschtrassen sich durch lange Lieferzeiten als nicht rechtzeitig beschaffbar erwiesen.
- 20.08.2024 AvL 0148 - Im Zuge der Ausführungsplanung wurden Kollisionen im Bestand an der nördlichen Einfahrt festgestellt. Eine Umplanung der Ausführung wird daher notwendig.
- 13.08.2024 AvL 0147 - Das Planrecht erfordert einen vollständigen Rückbau der Bohrpfahlwand und Herstellung einer Böschung. Die Ausschreibung beinhaltete nur einen Teil der vorhandenen Wand.
- 08.07.2024 AvL 0145 Der Notausstieg darf nicht zurückgebaut werden und ist entsprechend in der Ausführungsplanung der Betriebsstraße mit zu berücksichtigen.
- 15.05.2024 AvL 0133 - Aufgrund des Rückbaus des temporären Kabelbrücke wird bei deren Gründungslöchern ein Einbau von verdichtungsfähigem Material notwendig, um die Tragfähigkeit des Bodens wieder herzustellen
- 15.05.2024 AvL 0134 - Damit der Kabelzug termingerecht beginnen kann ist die Herstellung eines sicheren Zugangs inkl. Absturzsicherung am Schacht 310.1 notwendig.
- 15.05.2024 AvL 0135 - Im Zuge des Kabelbrückenrückbaus sind Aushubmassen übriggeblieben, die entsorgt werden müssen
- 29.04.2024 AvL 0123 - Zum wirtschaftlichen Betrieb des Abstellbahnhofs werden zusätzliche Wasserbefüllungmöglichkeiten erforderlich. Dazu wir ein querendes Schutzrohr für die Wasserleitung benötigt, das aufgrund der Baureihenfolge im Zuge der derzeitigen Bauausführung einzubauen ist
- 13.03.2024 Austausch gebrochener Schwellen
- 13.03.2024 Planungsvorgaben Betriebsstraße, Fußgängerzuführung, Einbahnstraßenregelung
- 04.03.2024 Transport Oberbaustoffe vom Nordbahnhof in den Abstellbahnhof
- 04.03.2024 Umgang mit Bestandsdetails neue Betriebsstraße Teil 5 und Stützwand
- 04.03.2024 Kabeltrasse für Umverlegung der Kabel von der Kabelbrücke
- 28.02.2024 Umbau Bestandsanlage Entwässerung BS 1
- 28.02.2024 Kabeltrasse, Schutzrohr DN400, Schächte
Preiseinschätzung
Basierend auf 5.000 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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