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Abfallsammlung LWL-Klinik Lippstadt-Warstein
LWL-Klinik Lippstadt/ Warstein · Lippstadt · Nordrhein-Westfalen
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Beschreibung
Abfallsammlung aus der Klinik Warstein und Lippstadt-Eickelborn, Lippstadt-Bennighausen
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Entsorgung & Recycling
Ausschreibung für die Abfallsammlung aus den LWL-Kliniken in Lippstadt und Warstein.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 2 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten je Los. Achten Sie auf das jeweilige Los, das Sie bearbeiten.
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Los 1 LWL-Klinik LippstadtErfüllungsort Lippstadt
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Los 2 LWL-Klinik WarsteinErfüllungsort Warstein
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Chancengleichheit
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Eignungsanforderung
Es sind vom Bieter Angaben zum Gesamtumsatz im Geschäftsbereich der zu vergebenen Leistung (Entsorgung) in den letzten drei Geschäftsjahren zu machen.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Berufserfahrung speziell im Bereich der Abfallsammlung Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind mind. 1 Referenz (nicht älter als drei Jahrel) zu benennen, die hinsichtlich Art, Umfang der ausgeschriebenen Leistungen (Entsorgung) vergleichbar sind. Es sind vom Bieter dabei nur Referenzen anzugeben, bei der der Bieter als Hauptauftragnehmer oder als federführendes Mitglied einer Bietergemeinschaft für die Auftragsausführung tätig war. Um die Leistungsfähigkeit zu unterstreichen, sollten sofern möglich, Referenzobjekte benannt werden, die von der für den LWL zuständigen Niederlassung betreut werden. Die Vergleichbarkeit der angegebenen Referenzen ist im Zweifel zu erläutern. Der LWL kann eigene (negative) Erfahrungen heranziehen. Es sind je Referenz folgende Informationen anzugeben: Einrichtung/Auftraggeber: Ansprechperson/Telefon-Nr.: Kurzbeschreibung des Auftrages: - Art und Umfang der Leistungen - Dauer /Länge der Zusammenarbeit - Auftragsvolumen in EUR
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
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Ausführung geschützten Werkstätten/Programmen vorbehalten
Die Ausführung ist bestimmten Einrichtungen vorbehalten (§ 118 GWB).
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Nach § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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1 Veröffentlichung
- Frist 16.03.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 1.020 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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