Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(6) Erklärung des Unternehmens, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123
und 124 GWB vorliegen
(7) Erklärung des Unternehmens, dass über dessen Vermögen kein
Insolvenzverfahren oder vergleichbar gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung
beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist.
(8) Erklärung des Unternehmens, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
(9) Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, unter Einschluss
des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
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(10) Umsatzanteile des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, die
mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei
gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Ausländische Unternehmen,
in deren Herkunftsland die geforderten Nachweise nicht erhältlich sind, können vergleichbare
Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen ihres Herkunftslandes unter
Beifügung einer amtlich beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten
Übersetzer oder Dolmetscher angefertigten Übersetzung in die deutsche Sprache vorlegen.