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Vergabe einer Rahmenvereinbarung betreffend die Ausführung von förmlichen Zustellungen (PZA) gem. §§ 166 ff. ZPO für die Gerichte und Justizbehörden des Landes Sachsen-Anhalt
Zentrale Beschaffungsstelle bei dem Landgericht Magdeburg · Magdeburg · Sachsen-Anhalt · Landesbehörde
Vergabe-Ergebnis
Marketing Service Magdeburg KG
Auftragnehmer
Bieter-Übersicht: 2 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Auftragsgegenstand ist die Ausführung förmlicher Zustellungen (PZA) für Gerichte und Justizbehörden Sachsen-Anhalts in Deutschland.
- Die Leistung beinhaltet Abholung, Frankierung, Zustellung, Beurkundung, Rückleitung von Zustellungsurkunden sowie Bereitstellung von Formularen und Sendungsverfolgung.
- Der geschätzte Auftragswert liegt bei 5.959.922,60 EUR.
- Es handelt sich um eine offene, standardisierte Ausschreibung für Dienstleistungen mit einer Rahmenvereinbarung.
- Bieter müssen die Einhaltung der Zivilprozessordnung und des Postgesetzes gewährleisten.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Leistungsgegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Ausführung von förmlichen Zustellungsaufträgen gemäß §§ 166 ff. Zivilprozessordnung (ZPO) für die Dienststellen der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt innerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland. Der Leistungsinhalt umfasst die jeweils werktägliche (außer samstags) Abholung, Frankierung, Erfassung, Beförderung, bundesweite Zustellung, Beurkundung und Rückleitung von Zustellungsurkunden. Die ordnungsgemäße Abholung umfasst zusätzlich die Bereitstellung von wetterfesten Transportbehältern und Transportwagen. Die zu erbringenden förmlichen Postzustellungsaufträge (PZA) von Schriftstücken, unabhängig von ihrem Gewicht, erfolgen gem. § 61 Satz 1 PostG nach den Vorschriften der Prozessordnungen und Gesetze, die die Verwaltungszustellung regeln unter Gewährleistung der gesetzlich vorgesehenen Möglichkeit der Niederlegung, wobei die Bestimmung einer sachsen-anhaltischen Justizbehörde als Niederlegungsstelle im Sinne von § 181 Abs. 1 S. 2 Zivilprozessordnung (ZPO) nicht zulässig ist. Zustellungen im Ausland (Einschreiben gegen internationalen Rückschein) sind ausdrücklich nicht Gegenstand der Leistung. Hinsichtlich der Beförderung im Postnetz handelt es sich bei der hier nachgefragten Leistung um eine Dienstleistung des postalischen Universaldienstes im Sinne von Art. 3 der Richtlinie 97/67/EG sowie der postrechtlichen Vorgaben des Postgesetzes (§ 16 ff. PostG), die unter Erfüllung der weiteren Voraussetzungen grundsätzlich von der Steuer befreit erbracht werden kann (§ 4 Nr. 11b UStG). Alle gemäß dieser Leistungsbeschreibung darüber hinaus zu erbringenden Leistungsbestandteile stellen steuerbare Serviceleistungen dar. Auftragsgegenstand ist neben der eigentlichen Zustellungsleistung insbesondere auch die Bereitstellung von jeweils aktuellen Zustellungsformularen und Vordrucken gemäß Zustellungsvordruckverordnung (ZustVV) sowie die Zurverfügungstellung von Informationen zur Sendungsverfolgu
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📅 Laufzeit endet am 30.11.2030
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Er kann laut Bekanntmachung bis zu 2× verlängert werden — das Laufzeitende ist dann nicht das Vertragsende. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
0 von 14 Fahrzeugen emissionsfrei (0 %) · 6 sauber im Sinne der CVD (43 %)
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Angebotspreis 50 %Preis
Dieses Kriterium wird mit maximal 100 Wertungspunkten bewertet und geht mit einem Anteil von 50% in die Gesamtwertung ein. Der Angebotspreis setzt sich aus dem Gesamtpreis aller für ein Jahr kalkulierten Leistungen (Porto, Servicepauschale, Bereitstellung von Zustellungsurkunden und Umschlägen) inklusive der Umsatzsteuer gemäß Preisblatt (Anlage 3) zusammen. Das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält die volle Punktzahl von 100 Punkten. Ein fiktives Angebot mit dem 2 fachen des niedrigsten Preises erhält 0 Punkte. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktermittlung für die dazwischenliegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma (kaufmännische Rundung). Zur Erläuterung ein Beispiel: Das preislich niedrigste Angebot erhält die Höchstpunktzahl (100 Punkte). Liegt das zweitgünstigste Angebot 10% über dem niedrigsten Preis, erhält dieses Angebot 90 Punkte. Der vergebene Punktwert für den angebotenen Preis wird dann mit der festgelegten Gewichtung multipliziert. Zur Erläuterung ein Beispiel: Das preislich niedrigste Angebot erhält die Höchstpunktzahl von 100 Punkten. Diese Punktzahl wird mit der Gewichtung des Kriteriums "Preis" von 50% multipliziert. Daraus ergibt sich ein gewichteter Punktwert von 50 Punkten.
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Sendungsverfolgung (Logistikkonzept) 12,5 %Qualität
Es ist darzulegen, ob der Bieter die Zustellung innerhalb des Hauptzustellgebiets (hier: Sachsen-Anhalt) mit eigenen Kräften und in eigenem Betrieb ("aus einer Hand") abwickelt, oder ob er die Sendungen an Fremdunternehmen (konzernfremde Nachunternehmen, Kooperationspartner, Universaldienstleister) weiterleitet. Im Letzteren Fall ist die Zahl der Fremdunternehmen, sowie der Umfang des Einsatzes anzugeben. Die Bewertung erfolgt anhand der Anzahl der eingesetzten Subunternehmer im Hauptzustellgebiet gemäß der in Ziffer 7.3.2 der Vorbemerkungen (Bewertung der Konzepte) dargestellten Systematik. Es sind maximal 100 Wertungspunkte erreichbar.Der vergebene Punktwert für diesen Konzeptteil wird dann mit der festgelegten Gewichtung multipliziert.
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Laufzeitmessungen (Qualitätssicherungskonzept) 10 %Qualität
Es ist darzustellen, ob und in welcher Form Laufzeitmessungen in Anlehnung an die Normen DIN EN 14534 (Laufzeitmessungen End-to-end für Massensendungen) und DIN EN 13850 (Laufzeitmessung End-to-end für Vorrangsendungen und Sendungen erster Klasse) zur Überprüfung der Postlaufzeiten durchgeführt werden. Dabei sind auch die konkreten Intervalle bzw. Zeitpunkte der geplanten Messungen innerhalb des Vertragszeitraums zu benennen. Bewertungsrelevant sind insbesondere die Art der Messungen (intern oder extern), die Anzahl der Testsendungen pro Messung, die Häufigkeit der Messungen sowie die konkrete zeitliche Planung (Intervalle und Messzeitpunkte im Vertragszeitraum). Ebenfalls berücksichtigt wird die Ausgestaltung der Auswertung einschließlich der Ableitung und Umsetzung von Korrekturmaßnahmen bei Abweichungen zwischen den gemessenen Laufzeiten und den vertraglich geschuldeten Laufzeiten. Externe Laufzeitmessungen werden aufgrund ihrer höheren Objektivität und Nachprüfbarkeit gegenüber internen Messungen besser bewertet. Die Bewertung des Konzeptinhalts erfolgt gemäß der in Ziffer 7.3.1 der Vorbemerkungen (Bewertung der Konzepte) dargestellten Systematik. Es sind maximal 100 Wertungspunkte zu erreichen. Der vergebene Punktwert für diesen Konzeptteil wird dann mit der festgelegten Gewichtung multipliziert.
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Subunternehmer Hauptzustellgebiet (Logistikkonzept) 7,5 %Qualität
Es ist darzulegen, ob der Bieter die Zustellung innerhalb des Hauptzustellgebiets (hier: Sachsen-Anhalt) mit eigenen Kräften und in eigenem Betrieb ("aus einer Hand") abwickelt, oder ob er die Sendungen an Fremdunternehmen (konzernfremde Nachunternehmen, Kooperationspartner, Universaldienstleister) weiterleitet. Im Letzteren Fall ist die Zahl der Fremdunternehmen, sowie der Umfang des Einsatzes anzugeben. Die Bewertung erfolgt anhand der Anzahl der eingesetzten Subunternehmer im Hauptzustellgebiet gemäß der in Ziffer 7.3.2 der Vorbemerkungen (Bewertung der angegebenen Anzahl der Subunternehmer) dargestellten Systematik. Es sind maximal 100 Wertungspunkte erreichbar. Der vergebene Punktwert für diesen Konzeptteil wird dann mit der festgelegten Gewichtung multipliziert.
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Überwachung der Qualität durch den AN (Qualitätssicherungskonzept) 7,5 %Qualität
Es ist darzustellen, wie die Qualität der Abläufe kontinuierlich überwacht wird, um potenzielle Schwächen oder Fehler frühzeitig zu erkennen und zu beheben (z.B. durch regelmäßige Audits/Stichprobenkontrollen). Das Konzept muss erkennen lassen, wie die Zuverlässigkeit und Effizienz des gesamten Prozesses sichergestellt werden soll. Insbesondere das Korrekturverhalten bei Mängeln ist zu erläutern. Zudem hat der Bieter aufzuführen, welche Anlaufstellen (Service- und Qualitätsmanagement) dieser für den AG vorhält, um Sachstandsanfragen seitens des AG zeitnah zu beantworten. Die Bewertung des Konzeptinhalts erfolgt gemäß der in Ziffer 7.3.1 der Vorbemerkungen (Bewertung der Konzepte) dargestellten Systematik. Es sind maximal 100 Wertungspunkte zu erreichen. Der vergebene Punktwert für diesen Konzeptteil wird dann mit der festgelegten Gewichtung multipliziert.
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Ersatzzustellung durch Niederlegung (Logistikkonzept) 5 %Qualität
Es ist darzustellen, wie die Niederlegungsstellen nach § 181 ZPO in Bezug auf strukturelle, organisatorische und personelle Parameter (Öffnungszeiten, Anzahl Standorte, etc.) aufgestellt sind. Die Bewertung des Konzeptinhalts erfolgt gemäß der in Ziffer 7.3.1 der Vorbemerkungen (Bewertung der Konzepte) dargestellten Systematik. Es sind maximal 100 Wertungspunkte zu erreichen. Der vergebene Punktwert für diesen Konzeptteil wird dann mit der festgelegten Gewichtung multipliziert.
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Reklamationsbearbeitung (Qualitätssicherungskonzept) 5 %Qualität
Es ist darzustellen, wie die Bearbeitung von Reklamationen organisatorisch ausgestaltet ist und innerhalb welcher Fristen eine Bearbeitung erfolgt. Dabei ist insbesondere die Organisation und der Ablauf der Reklamationsbearbeitung, die vorgesehenen Bearbeitungsfristen, die Transparenz gegenüber dem AG hinsichtlich Bearbeitungsstand und Ergebnis der Reklamation sowie die zur Verfügung stehenden Kommunikationswege für die Einreichung und Bearbeitung von Reklamationen bewertungsrelevant. Darüber hinaus ist darzustellen, wie die Erreichbarkeit der zuständigen Ansprechpartner sichergestellt wird und in welchem Umfang eine zeitnahe und nachvollziehbare Bearbeitung von Reklamationen gewährleistet wird. Die Bewertung des Konzeptinhalts erfolgt gemäß der in Ziffer 7.3.1 der Vorbemerkungen (Bewertung der Konzepte) dargestellten Systematik. Es sind maximal 100 Wertungspunkte zu erreichen. Der vergebene Punktwert für diesen Konzeptteil wird dann mit der festgelegten Gewichtung multipliziert.
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Aus- und Fortbildung des eingesetzten Personals (Qualitätssicherungskonzept) 2,5 %Qualität
Es ist darzustellen, wie sichergestellt wird, dass das für die Auftragsausführung eingesetzte Personal über die erforderlichen fachlichen Kenntnisse verfügt und diese durch regelmäßige Schulungen und Fortbildungen aufrechterhalten und weiterentwickelt werden. Dabei ist insbesondere auf die Inhalte, die Häufigkeit und die Durchführung von Schulungsmaßnahmen einzugehen. Von besonderem Interesse für die Auftragsausführung sind Schulungen zu Prozessoptimierung, Sicherheitsvorgaben, Kundenservice und den besonderen rechtlichen und organisatorischen Anforderungen an die Zustellung von Postzustellungsaufträgen. Die Bewertung des Konzeptinhalts erfolgt gemäß der in Ziffer 7.3.1 der Vorbemerkungen (Bewertung der Konzepte) dargestellten Systematik. Es sind maximal 100 Wertungspunkte zu erreichen. Der vergebene Punktwert für diesen Konzeptteil wird dann mit der festgelegten Gewichtung multipliziert.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsverfahren unzulässig ist, wenn 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Darüber hinaus wird auf die Frist des § 135 Abs. 2 GWB für Nachprüfungsanträge zur Feststellung der Unwirksamkeit eines unter Verstoß der Stillhaltefrist des § 134 Abs. 2 GWB erteilten Zuschlags hingewiesen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
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Geschätzter Wert 5.959.923 €1 Veröffentlichung
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Auftrag wurde zugeschlagen · 64 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Marketing Service Magdeburg KGAuftragsvolumen (Rahmen) 5.453.662 €1 Veröffentlichung
- 02.10.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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