Rahmenvertrag IT-Kleinteile und Zubehör
KI Vergabe eines Rahmenvertrags für IT-Kleinteile und Zubehör, aufgeteilt in drei Lose: Hardware-Produkte, Netzwerkkabel und Headsets.
Dataport AöR · Altenholz · Schleswig-Holstein · Anstalt des öffentlichen Rechts (Land)
Angebote bis 26.11.2026, 12:00 Uhr (noch 28 Tage)
Es wird eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Apple-Hardware inklusive Originalzubehör geschlossen.
Die Dienstleistung wird von einem Dataport-Dienstleister, dem sog. Mehrfach-Lieferanten-Integrator (MLI) erbracht. Es ist mit dem MLI ein OLA zu schließen, welcher die Lieferung und Beschaffung der Hardware über den MLI beinhaltet.
Die Vertragslaufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt mit dem Zuschlag, frühestens jedoch am 01.01.2027. Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 4 Jahren.
Die Durchführung des Vergabeverfahrens erfolgt durch Dataport, um die eigenen und Kundenbedarfe zu decken.
Der bei Rahmenvereinbarungen bereits in der EU-Bekanntmachung anzugebende Höchstwert beträgt 150 % des bezuschlagten Auftragswerts. D.h. der Auftraggeber wird maximal bis zum Höchstwert von 150% der Gesamtangebotssumme Leistungen aus diesem Rahmenvertrag abrufen.
Die KI-Analyse wird im nächtlichen Lauf um 03:00 MEZ ergänzt — Branchenzuordnung, Schwierigkeitseinschätzung und Eignungsauswertung sind typisch binnen 24 Stunden nach Veröffentlichung verfügbar.
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Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Betriebshaftpflichtversicherung: Angaben zu Betriebshaftpflichtversicherung (eVergabe Kriterium 2.2.1.2.2)
Es wird eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen verlangt:
Die Versicherung ist für die gesamte Vertragsdauer aufrecht zu erhalten.
Der Bieter erklärt mit Abgabe des Angebots in der eVergabe (dort im Abschnitt „Eignung“ unter Ziffer 2.2.1.2.2), diesen Nachweis fristgerecht und unaufgefordert vorzulegen. Der gültige Nachweis ist spätestens innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zuschlag vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften muss Versicherungsschutz für jedes Mitglied bestehen.
Die Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung ist im Falle von Bietergemeinschaften von dem führenden Unternehmen für die Bietergemeinschaft einzureichen.
Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung nicht der geforderten und zugesagten Höhe entsprechen, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann zwingend, ggf. auch rückwirkend, vom Verfahren auszuschließen.
Der Auftraggeber behält sich vor, jederzeit weitere Informationen oder Nachweise von einem Bieter zu verlangen, um seine Angaben überprüfen zu können.
Gesamtumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags: [Angaben zum Umsatz (eVergabe Kriterium 2.2.1.2.1)
Die Abfrage der Umsatzzahlen in der eVergabe ist entsprechend zu beantworten sowie zusätzlich im Falle einer Bietergemeinschaft oder des Einsatzes privilegierter Unterauftragnehmer die entsprechenden Angaben/Vordrucke/Anlagen für die anderen Unternehmen.
Sollte diese Angabe den geforderten Mindestwert nicht erreichen, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen.
Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die Umsatzkennzahlen der Bietergemeinschaftsmitglieder bzw. die der privilegierten Unterauftragnehmer und des Bieters addiert.
Der Auftraggeber behält sich vor, jederzeit weitere Informationen oder Nachweise von einem Bieter zu verlangen, um seine Angaben überprüfen zu können.
Angaben zur Qualitätssicherung (eVergabe Kriterien unter Ziffer 2.2.2.2.2; IT-Sicherheit/ Qualitätsmanagement/ Umweltmanagement)
[Auswertung der Angaben zur IT-Sicherheit (eVergabe-Kriterium 2.2.2.3.1); zum Qualitätsmanagement (eVergabe Kriterium 2.2.2.3.2); zum Umweltmanagement (eVergabe-Kriterium 2.2.2.3.3); oder Auswertung der Anlagen zur Qualitätssicherung (die Einreichung der Anlagen ist nur erforderlich, sofern kein Zertifikat vorliegt, aber allgemeine und dem Standard der Zertifikate vergleichbare Qualitätsmaßnahmen für alle Geschäftsablaufe implementiert sind. Die Maßnahmen sind in der Anlage zu beschreiben und mit dem Antrag einzureichen.]
In den eVergabe-Kriterien Maßnahmen zur Qualitätssicherung sind die erforderlichen Angaben zu machen oder ggf. die Anlagen Qualitätsmanagement, Umweltmanagement oder IT-Sicherheit einzureichen. Die Angaben zur „Qualitätssicherung“ werden daraufhin überprüft, ob das Unternehmen über Folgendes verfügt:
Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer ist die Angabe / die Anlage von den/dem Unternehmen einzureichen, welche/s den/die betreffenden Leistungsteil/e, für den/die das Qualitätsmanagement/ das Umweltmanagement/ die IT-Sicherheit erforderlich ist, ausführen wird.
Sollte das geforderte Zertifikat nicht vorliegen, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen.
Der Auftraggeber und die Vergabestelle behalten sich vor, jederzeit weitere Informationen oder Nachweise von einem Bewerber zu verlangen, um seine Angaben überprüfen zu können.
Es wurden folgende Mindestkriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Bieters festgelegt:
Referenzen (Auswertung der Anlage Referenzbeschreibung)
Es ist mindestens 1 vergleichbares Referenzprojekt, welches in den letzten drei Jahren (gerechnet ab der bzw. bis zur Angebotsfrist) erfolgreich abgeschlossen wurde/n, anzugeben. Hierzu ist die ANLAGE Referenzbeschreibung vollständig ausgefüllt (ggf. mehrfach für Benennung mehrerer Referenzprojekte) mit dem Angebot einzureichen.
Ein Referenzprojekt ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar,
wenn es den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, technisches Umfeld etc.) im Wesentlichen entspricht.
Die Referenz muss folgende Mindestanforderungen enthalten:
Ein Referenzprojekt gilt als erfolgreich abgeschlossen,
Hinweis zum erfolgreich abgeschlossenen Referenzprojekt: Maßgeblich ist das Ende der Angebotsfrist. Sollten sich die Fristen verschieben, gilt immer das Ende der tatsächlichen Angebotsfrist und die oben genannten Stichtage verschieben sich entsprechend.
Hinweis: Es ist nicht notwendig, dass der Bieter die o.g. Mindestanforderungen (4 Kriterien) in 1 Referenz erfüllt. Es ist ebenfalls möglich, die o.g. Mindestanforderungen (4 Kriterien) separat in unterschiedlichen Referenzen zu erbringen, solange jedes Kriterium in einer Referenz erfüllt ist.
Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die ein
gereichten Referenzen insgesamt betrachtet.
Der Auftraggeber behält sich vor, jederzeit weitere Informationen oder Nachweise von einem Bieter zu verlangen, um seine Angaben überprüfen zu können.
Des Weiteren wird auf Ziffer 5.4.2.2.1.1 Teil A Allgemeiner Teil Bewerbungsbedingungen verwiesen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet: „§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung er-kennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung be-nannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftrag-geber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur An-gebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, im Falle von Rügen diese über den Bieterassis-tenten der eVergabe zu senden. Vergabekammer im Sinne des § 156 GWB: Vergabekammer Schleswig-Holstein Düsternbrooker Weg 94 24105 Kiel Telefon: +49 431 988-4542 Fax: +49 431 988-4702 E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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KI Die Ausschreibung betrifft die Beschaffung von Kommunikationssystemen mit einem geschätzten Wert von 7.610.000 EUR.
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