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Interoperabler Ticket- und Tokenspeicher & SDK für Tokenisierung
VDV eTicket Service GmbH & Co. KG · Köln · Nordrhein-Westfalen · Öffentliches Unternehmen
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Beschreibung
VDV eTicket Service (VDV-ETS) ist für den deutschen ÖPV-Standard "(((eTicket Deutschland" verantwortlich. Dieser stellt die technische und organisatorische Plattform für den Betrieb von einem interoperablen elektronischen Ticketing im öffentlichen Personenverkehr in Deutschland dar. Neben der Erstellung und Herausgabe des technischen Standards, der Aufstellung von organisatorischen Regeln für Teilnehmer und der Prüfung von eingesetzten Komponenten betreibt VDV-ETS auch zentrale Infrastrukturen für die an (((eTicket-Deutschland teilnehmenden Verkehrsunternehmen und -verbünde. Teile der deutschen ÖPNV-Branche haben das Ziel, den bargeldlosen Verkauf in Fahrzeugen umzusetzen. Erste Umsetzungsprojekte sind bereits in Planung, bzw. Umsetzung. Für diese ABT/ID-Based Ticketing Lösungen und die eng verzahnten ÖV-Netze insbesondere in NRW ist ein interoperabler Ticket- und Tokenspeicher erforderlich, um überregionale Tickets kontrollieren zu können. Im Interesse des Landesverkehrsministeriums NRW und im Sinne einer langfristig effizienten Umsetzung, soll ein gemeinsam genutztes System entstehen, dass in der Lage ist, mittelfristig Ticketdaten und Tickets speichern zu können. Um die deutschen Verkehrsunternehmen zu unterstützen, bank- und kreditkartenbasierte Vertriebstechnologien zu nutzen, muss sichergestellt werden, dass für die Kontrolle relevante Komponenten für alle Beteiligten zugänglich sind. In dieser Prozesskette ist der interoperable Ticket- und Tokenspeicher das Schlüsselsystem, das den hergestellten Bezug in Form eines Pseudonyms (z.B. kryptographischer Hash) zwischen Bank- bzw. Kreditkarte und Tarifprodukt speichert und den angeschlossenen Verkehrsunternehmen auf Anfrage bereitstellt. Für einen öffentlichen Personenverkehr über Stadt- oder Verbundgrenzen hinaus muss dieser Speicher interoperabel, hochverfügbar, standardisiert und diskriminierungsfrei eingerichtet sein. Für eine langfristig effiziente branchenweite Anwendung wird das System im Zielzustand sowohl
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Vergabe von Betriebsleistungen für Flüchtlingsunterkünfte durch das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Der Auftrag wird im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb auf Grundlage des Vierten Teils des GWB sowie der Vergabeverordnung (VgV) vergeben. Das Vergabeverfahren ist mehrstufig. In einer ersten Stufe müssen die interessierten Unternehmen im sog. Teilnahmewettbewerb ihre Eignung darlegen. Diejenigen Unternehmen, die zu der zweiten Stufe eingeladen werden, haben die Möglichkeit, ein Angebot einzureichen, über das dann verhandelt werden kann, sog. "Angebotsverfahren" oder auch "Bieterwettbewerb". Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, den Zuschlag bereits auf die Erstangebote zu erteilen oder über diese zu verhandeln; d.h. Erstangebote sind bereits verbindlich und als zuschlagsfähige Angebote auszugestalten.“
5–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis
Wirtschaftlich günstigstes Angebot über einen bestimmten Zeitraum
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Handelsregister
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbares Register (Auszug in Kopie beizufügen; nicht älter als 6 Monate bei Abgabe des Teilnahmeantrags).
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Erklärung darüber, dass der Bewerber spätestens bei Beginn der Leistung über eine marktübliche Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung unter Angabe der Deckungssummen verfügt. Mindestanforderungen für beide Lose: Die Deckungssummen dieser Versicherung müssen je Schadensfall für Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden mindestens betragen: 2.500.000 EUR.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Es sind geeignete Referenzen innerhalb der letzten drei Jahre (maßgeblich ist der Projektabschluss, Stichtag ist das Ende der Teilnahmefrist) unter Angabe des Auftragsgegenstandes, des Kunden, des Auftragsvolumens und des Zeitraums einzureichen, welche die untenstehenden Mindestanforderungen erfüllen. Eine Referenz kann auch mehrere der nachfolgenden Mindestanforderungen abdecken. Mindestanforderungen: Für Los 1: - Es sind mindestens zwei (2) geeignete Referenzprojekte einzureichen. Geeignete Referenzprojekte haben die Entwicklung und den Betrieb von hochverfügbaren (d.h. Verfügbarkeit von mindestens 99,0%/Monat) und hochperformanten (Max. Antwortzeit 300ms/Anfrage; mit Angabe über tatsächliche Transaktionen/sec) Datenbankanwendungen zum Gegenstand und weisen eine erbrachte Laufzeit von mindestens drei (3) Jahren, sowie ein Auftragsvolumen (Gesamtprojektkostenvolumen: Aufbau, Entwicklung und Betrieb) von mindestens 300.000 EUR (netto) pro Jahr auf. - In mindestens einem geeigneten Referenzprojekt wurde das Frontend für die Nutzerverwaltung, das Reporting, das Monitoring, das Auditing und die Verwaltung von Schüsseln programmiert. Für Los 2: Es sind mindestens drei (3) geeignete Referenzprojekte einzureichen. Geeignete Referenzprojekte haben die Entwicklung von Software Development Kits zum Gegenstand und weisen ein Auftragsvolumen (Gesamtprojektkostenvolumen: Aufbau und Entwicklung) von mindestens 200.000 EUR (netto) auf. - Über alle geeigneten Referenzprojekte müssen Erfahrungen in der Entwicklung von SDKs für Windows Server, Linux, Android und IOS nachgewiesen werden - Mit mindestens einem geeigneten Referenzprojekt werden Erfahrungen in der Entwicklung von Anwendungen für die Finanzwirtschaft nachgewiesen.
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Durchschnittliche Personalstärke
Erklärung, aus der die Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren insgesamt und in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags ersichtlich ist. Mindestanforderungen: Für Los 1: Die Anzahl der durchschnittlich im Unternehmen des Bieters beschäftigten Arbeitnehmer insgesamt muss in den letzten drei Jahren jeweils mindestens 25 Mitarbeiter betragen. Die Anzahl der durchschnittlich im Unternehmen des Bieters beschäftigten Arbeitnehmer in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags muss in den letzten drei Jahren jeweils mindestens 10 Mitarbeiter betragen. Für Los 2: Die Anzahl der durchschnittlich im Unternehmen des Bieters beschäftigten Arbeitnehmer insgesamt muss in den letzten drei Jahren jeweils mindestens 20 Mitarbeiter betragen. Die Anzahl der durchschnittlich im Unternehmen des Bieters beschäftigten Arbeitnehmer n Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags muss in den letzten drei Jahren jeweils mindestens 10 Mitarbeiter betragen.
Sicherheit & Versorgung
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Informationssicherheit / Geheimschutz
Nachweis eines Informationssicherheitsmanagementsystems nach DIN ISO 27001 oder gleichwertig durch Vorlage einer gültigen Zertifizierung. Sollte die Zertifizierung eines gleichwertigen Informationssicherheitsmanagementsystems vorgelegt werden, hat der Bewerber dessen Gleichwertigkeit mit dem Teilnahmeantrag darzulegen.
Weitere Anforderungen
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Qualitätsmanagement-Zertifikat (unabhängige Stelle)
Nachweis eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN ISO 9001 oder gleichwertig durch Vorlage einer gültigen Zertifizierung. Sollte die Zertifizierung eines gleichwertigen Qualitätsmanagementsystems vorgelegt werden, hat der Bewerber dessen Gleichwertigkeit mit dem Teilnahmeantrag darzulegen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer der Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt 10 Kalendertage nach Absendung der beabsichtigten Zuschlagserteilung an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen. Die Unwirksamkeit eines Verstoßes gegen § 134 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 S. 1 GWB i.V.m. § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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3 Veröffentlichungen
- 29.04.2026 Auch in TED EU publiziert
- 01.04.2026 Original-Veröffentlichung
- 01.04.2026 Die Eignungskriterien wurden angepasst, da es eine Diskrepanz zwischen dem Bekanntmachungstext und dem Dokument "Aufforderungsschreiben und Bewerbungsbedingungen" gab. Die Änderungen im Dokument "Aufforderungsschreiben und Bewerbungsbedingungen", Ziffer 3.1.3 Nr. 4, sind bereits am 21.04.2026 durch Einstellen des aktualisierten Dokuments im Änderungsmodus und einen entsprechenden Hinweis bekannt gemacht worden. Die aktuelle Version ist die V1.1. aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 293 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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