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Jahresabschluss-/Wirtschaftsprüferleistungen 2026-2030
Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft (VEM) · Berlin · Berlin
Vergabe-Ergebnis
EY GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Auftragnehmer
Bieter-Übersicht: 4 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Auftragsgegenstand sind Jahresabschluss- und Wirtschaftsprüferleistungen für die Berliner Verkehrsbetriebe.
- Der Leistungszeitraum erstreckt sich von 2026 bis 2030.
- Es handelt sich um eine Vergabe im nicht offenen Verfahren mit Teilnahmewettbewerb.
- Erfahrung in der Prüfung öffentlicher Unternehmen oder vergleichbarer Institutionen ist wahrscheinlich eine wichtige Eignungsanforderung.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Jahresabschluss-/Wirtschaftsprüferleistungen 2026-2030
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📅 Laufzeit endet am 30.06.2027
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Er kann laut Bekanntmachung bis zu 4× verlängert werden — das Laufzeitende ist dann nicht das Vertragsende. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 40 %
1. Angebotspreis Jahresabschlussprüfung (Gewichtung: 25%) 2. Angebotspreis Sonstige Beratungen (Gewichtung: 5%) 3. Option: Angebotspreis Prüfung CSRD (Gewichtung: 10%)
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Prüfungsvorgehen 10 %Qualität
-Beurteilung und Analyse unternehmensinterner Systeme und Prozesse (IKS) - vorzugswürdig mit IT-gestützten Prüfungshandlungen -Datenanalyse für automatisierte Prüfungshandlungen zur Entlastung der BVG - Wie das Prüfungsvorgehen die Risiken berücksichtigt und beurteilt, Ermessenspielräume, Schätzungen und Themen mit Compliance Bezug-Zentrale Organisation / Dokumentenaustausch und Kommunikation zum Prüfungsfortschritt siehe Bewertungsmatrix
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Risiken der BVG AöR 10 %Qualität
Darstellung und Erörterung der wesentlichen Risiken, die Schwerpunkte bei der Jahresabschlussprüfung bilden. Es sind fünf Risiken zu benennen und zu erläutern. siehe Bewertungsmatrix
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Personaleinsatz und Rollenmanagement 8 %Qualität
Konzeptionelle Darzustellung, wie das Personal zur Leistungserbringung eingesetzt wird. Die Darstellungen sollen mindestens die nachfolgenden Punkte beinhalten: -Vorstellung des Prüfungsteams (bestehend aus den mandatsverantwortlichen Wirtschaftsprüfern und Prüfungsleitungsmitgliedern) -Benennung der Funktionen und Verantwortlichkeiten der einzelnen Teammitglieder (Rollenmanagement/ Aufgabenteilung im Personaleinsatz) -Aufstellung der wesentlichen Themenbereiche, die durch den Einsatz von Spezialisten abgedeckt werden (bspw. Steuern, IT, Vergaberecht) -Umgang mit Auftragsspitzen in der Personalplanung siehe Bewertungsmatrix
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Angebotspräsentation - Arbeitsmethodik 8 %Qualität
Darstellung des aufgezeigten Prüfungsvorgehen unter konkreter Darlegung der Arbeitsmethodik siehe Bewertungsmatrix
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Angebotspräsentation - Projektteam 7 %Qualität
Gegenstand der Bewertung dieses Unterkriteriums ist das Auftreten des Projektteams im Rahmen der Angebotspräsentation. Das Kriterium dient dazu, dem Auftraggeber einen persönlichen Gesamteindruck des Projektteams zu verschaffen. siehe Bewertungsmatrix
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Risiken der Verbundenen Unternehmen 5 %Qualität
Darstellung der spezifischen Risiken bei den Verbundenen Unternehmen der BVG AöR. Es sind fünf Risiken zu benennen und zu erläutern. siehe Bewertungsmatrix
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Prüfungsschwerpunkte 5 %Qualität
Darstellung, welche wesentlichen Prüfungsschwerpunkte sich aus den gesetzlichen Verpflichtungen sowie den zuvor benannten wesentlichen Risiken für die BVG AöR, ihre verbundenen Unternehmen und des BVG Konzerns ergeben. Es sind zehn spezifische Schwerpunkte zu benennen und zu erläutern. In den Darstellungen soll Bezug auf ggf. relevante Bilanz- und GuV-Positionen sowie die verschiedenen Prüfungsziele (Vollständigkeit, Existenz, Genauigkeit, Bewertung, Rechtlicher Besitz, Ausweis) genommen werden. siehe Bewertungsmatrix
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Prüfphasen 3 %Qualität
Darstellung der erforderlichen Maßnahmen in den Prüfphasen für den Zeitraum eines Kalenderjahres. Die erforderlichen Maßnahmen sind ergänzend zu den vorgegebenen Schritten durch die BVG AöR im Musterterminplan aufzuzeigen. siehe Bewertungsmatrix
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Aufwand/Aufteilung Mitarbeiter*innen 3 %Qualität
Umfang der Prüfungstätigkeit für die jeweiligen Prüfphasen in Stunden Dabei ist eine Aufteilung auf die verfügbaren Mitarbeiter*innen vorzunehmen siehe Bewertungsmatrix
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Planung 1 %Qualität
Darstellung der geplanten Stundenanzahl für die zu erbringenden Prüfungsleistungen für die BVG AöR und ihre Tochtergesellschaften siehe Bewertungsmatrix
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier TED EU
Auftrag wurde zugeschlagen · 249 Tage nach Fristende
Auftragnehmer EY GmbH & Co. KG WirtschaftsprüfungsgesellschaftAuftragsvolumen (Rahmen) 2.126.979 €1 Veröffentlichung
- 15.09.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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