Die Vertragsapotheke stellt der Jugendanstalt Raßnitz und den Justizvollzugsanstalten Burg (samt der Einrichtung zum Vollzug zur Unterbringung in der Sicherungsverwahrung), Halle und Volkstedt folgende Leistungen zur Verfügung:
a. Lieferung und Entsorgung von apothekenpflichtigen Arzneimitteln in entsprechender Anwendung von § 4 (apothekenpflichtige Arzneimittel) Absatz 1, 2 und 3 Arzneimittel-Richtlinie/AM-RL,
b. Lieferung von Medizinprodukten (§ 2 Verordnung zur Regelung der Abgabe von Medizinprodukten (Medizinprodukte-Abgabeverordnung – (MPAV)),
c. Administrative Leistungen,
d. Information und Beratung (§ 20 Apothekenbetriebsordnung – (ApBetrO)).
Die Pflicht zur Versorgung mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln umfasst auch eine ausreichende Grundbevorratung mit antiviralen Arzneimitteln und die Bereitstellung von Impfstoffen zur Versorgung der Gefangenen im Falle einer Pandemie.