Vergeben Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Bauwesen & Infrastruktur
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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle

Grundhafte Sanierung der Staatlichen Grundschule Wurzbach einschließlich der zugehörigen Außenanlagen sowie Errichtung eines Anbaus - Technische Ausrüstung - ELT

Saale-Orla-Kreis · Schleiz · Thüringen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)

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Vergabe-Ergebnis

🏆 Vergabe in 1 Los alle vergeben
  • Los 1 Vergeben
    Grundhafte Sanierung der Staatlichen Grundschule Wurzbach einschließlich der zugehörigen Außenanlagen sowie Errichtung eines Anbaus - Technische Ausrüstung - ELT
    🏆 Elektroplanung Dittmann · Plößberg
Auftragnehmer
  • Elektroplanung Dittmann · Plößberg
💶 Zuschlagswert 82.000 €
👥 Eingegangene Angebote 2
📅 Zuschlagsdatum 27.11.2025

Bieter-Übersicht: 2 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: Elektroplanung Dittmann. Die übrigen 1 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.

Beschreibung

Fachplanung Technische Ausrüstung (ELT) für die "Grundhafte Sanierung der Staatlichen Grundschule Wurzbach einschließlich der zugehörigen Außenanlagen sowie Errichtung eines Anbaus" in 07343 Wurzbach, zunächst LP 1-4, sowie LP 5-9 optional (stufenweise, ggf. abschnittsweise Beauftragung).

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · Grundhafte Sanierung der Staatlichen Grundschule Wurzbach einschließlich der zugehörigen Außenanlagen sowie Errichtung eines Anbaus - Technische Ausrüstung - ELT
  • Auseinandersetzung mit der Aufgabenstellung und den vorliegenden Unterlagen 30 %
    Qualität

    - die Ansätze für die Planung der betr. Anlagengruppen in Abhängigkeit von der geplanten Nutzung, insbesondere auch mit Vorschlägen für eine möglichst energieeffiziente Bauweise - Auseinandersetzung mit den zu erwartenden Kosten (Gesamt, Kostengruppen) incl. MwSt. - Qualität der Ausführungen zu ergänzend erforderlichen Gutachten, Untersuchungen, Zuarbeiten - Qualität der Ausführungen zum möglichen zeitlichen Ablauf der Planung

  • Honorar 23 %
    Preis

    Gesamthonorar für die Planungsleistungen (Fachplanung TA - ELT) - incl. aller Kostenbestandteile, Zu-/Abschläge, Nebenkosten [in EUR incl. MwSt.]

  • Vorgehensweise bei vergleichbaren, bearbeiteten Projekten (mit konkreten Beispielen) 20 %
    Qualität

    - Vergleichbarkeit der vorgestellten Vorhaben zum jetzigen Projekt - Qualität der konkret dargestellten Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber - Qualität der konkret dargestellten Zusammenarbeit mit den Fachplanern - der Qualität des konkret dargestellten Kosten- und Terminmanagements

  • Konkret vorgesehenes Projekt- und Qualitätsmanagement für das Projekt 15 %
    Qualität

    unter Berücksichtigung - des vorgesehenen Termin- und Kostenmanagements (Steuerungs- und Kontrollinstrumente für Planung und Umsetzung) - der vorgesehenen Organisation der fachlichen Bauüberwachung (insbesondere auch Vor-Ort-Präsenz, Verfügbarkeit)

  • Personelle Besetzung 5 %
    Qualität

    Vorstellung des Projektteams mit Darlegung der persönlichen fachlichen Erfahrungshintergründe/Kenntnisse (excl. Berufsjahre!) sowie Einbindung in andere Projekte (zeitliche Verfügbarkeit): - Projektleiter:in - Projektbearbeiter:in (stv. Projektleitung)

  • Präsentation 5 %
    Qualität

    - Gesamteindruck der Präsentation - Reaktion auf Rückfragen/Diskussion

  • Stundensätze 2 %
    Kosten

    Stundensatz Projektleiter:in - Fachingenieur:in ELT [EUR/h] Stundensatz Projektbearbeiter:in - ELT [EUR/h]

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 (3) GWB ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB (Informations- und Wartepflicht) bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB), 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB), 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§§ 160 Abs. 3 Nr. 4, 161 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Nachprüfungsantrag der Vergabestelle erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Gemäß § 135 (2) GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Eingegangene Angebote

Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.

Los 1
Elektroplanung Dittmann 82.000 €

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung

    Angebote werden eingeholt

    Geschätzter Wert 100.000 €
  2. Vergabeergebnis Sie sind hier

    Auftrag wurde zugeschlagen

    Auftragnehmer Elektroplanung Dittmann
    Zuschlagswert 82.000 €

    1 Veröffentlichung

    • 28.11.2025 Original-Veröffentlichung aktuell

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Preiseinschätzung

Basierend auf 8.779 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 120.000 €
Median 322.296 €
Oberes Quartil 889.948 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche:

Vergabestelle

Saale-Orla-Kreis · Schleiz

82.000 €
Zuschlagswert

Vergabenummer 2025_05_GS_Wurzbach_Fachplanung TA - ELT
Verfahrensart Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Mittel
Auftraggeber Saale-Orla-Kreis
Standort Schleiz, Thüringen
Veröffentlicht 28.11.2025
CPV-Codes (3) 71300000 · Architektur und Ingenieurwesen
71320000 · Architektur und Ingenieurwesen
71321000 · Architektur und Ingenieurwesen
(Was ist das?)
Angebote 2
⚠ dünner Wettbewerb (Ø 4,0 in der Branche) (?)
Erfüllungsort Wurzbach
Laufzeit 01.10.2025 – 31.07.2029
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Bieter (1)
Elektroplanung Dittmann · Plößberg

Auftragnehmer (?)
Elektroplanung Dittmann
Vertrag 27.11.2025

Ø Bieter in der Branche 4.0

Historischer Durchschnitt aus 241.604 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 91%

Anteil der erfassten Verfahren in Bauwesen & Infrastruktur mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 98.905 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 44 Tage
Schätzwert-Abweichung -2%
KMU-Bieteranteil 37%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Thüringen
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Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Freistaats Thüringen, Weimar

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 5/5 Kernfelder

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