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Lieferung von Schulterklappen und -schlaufen NV
Logistik Zentrum Niedersachsen - Landesbetrieb · Hann. Münden · Niedersachsen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Land)
Angebote bis 17.11.2026, 12:01 Uhr (noch 57 Tage)
Beschreibung
Unter dem Vorbehalt der Bereitstellung von Haushaltsmitteln in der erforderlichen Höhe besteht folgender Bedarf: 219.600 Paar Schulterklappen- und schlaufen gem. TL-04 Z-HH Ausgabe 06/2026 Vertragszeitraum: 2Jahre ab Zuschlag ; 2x 12 Monate Option. Das Angebot ist elektronisch in Textform, über die Vergabeplattform, einzureichen. Die Angebotsmuster sind mit dem den Vergabeunterlagen beigefügten Angebotsaufkleber mit der Aufschrift -Angebotsunterlagen im Vergabeverfahren, Nicht vor Submissionstermin öffnen!-, von außen sichtbar zu kennzeichnen. Sie sind zu adressieren an das: Logistik Zentrum Niedersachsen -Landesbetrieb-, Gimter Str. 26, 34346 Hann. Münden.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Textilien & Arbeitsschutz
Das Wichtigste auf einen Blick
- Lieferung von insgesamt 219.600 Paar Schulterklappen und -schlaufen gemäß TL-04 Z-HH.
- Vertragslaufzeit von zwei Jahren mit einer zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils 12 Monate.
- Zwingende Einreichung von Angebotsmustern mit spezifischer Kennzeichnung an das Logistik Zentrum Niedersachsen.
- Elektronische Einreichung des Hauptangebots über die Vergabeplattform erforderlich.
Der Auftrag umfasst die Lieferung von 219.600 Paar Schulterklappen und -schlaufen gemäß technischer Lieferbedingung TL-04 Z-HH über einen Zeitraum von zwei Jahren mit Verlängerungsoption.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Technik 70 %Qualität
Die Bewertung erfolgt durch ein 4-köpfiges Prüfungsgremium. Jedes Mitglied bewertet die Schulterklappen und -schlaufen anhand der Bewertungsmatrix mittels dem Punkteschlüssel. Aus den hierdurch erreichten Punktzahlen wird ein Durchschnittswert (auf eine Kommastelle gerundet) gebildet. Es können maximal 700 Punkte erziehlt werden. Beispiel: Das Gremium bewertet mit den Punkten 700, 700, 700 und 560 Punkten. Daraus ergibt sich eine Gesamtpunktzahl von 2660 Punkten. Das Angebot erhält in diesem Unterkriterium demnach schließlich einen Durchschnittswert von 665 Punkten. Der Grenznutzen liegt bei 60% (420 Punkte). Wenn dieser nicht erreicht wird, wird das Angebot von der weiteren Bewertung ausgeschlossen.
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Preis 30 %
Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage des angebotenen Gesamtpreises (netto). Das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis erhält 300 Punkte. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherem Bewertungspreis.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
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Reservierte Auftragsausführung
Die Ausführung ist bestimmten Einrichtungen vorbehalten (§ 118 GWB).
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier noch 57 Tage
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 272.426 €1 Veröffentlichung
- Frist 17.11.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 21 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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