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DBS - Dynamisches Beschaffungssystem der Max-Planck-Gesellschaft
Max-Planck-Gesellschaft z.F.d.W. Generalverwaltung; · München · Bayern
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Beschreibung
Durch die Einrichtung des Dynamischen Beschaffungssystems werden in großem Umfang überregional gemeinsame Bedarfe institutsübergreifend gebündelt in den Wettbewerb gestellt und für spätere Einzelaufträge auf dem MPG-Marktplatz (MPG-internes, geschlossenes System) allen teilnehmenden Einrichtungen zugänglich gemacht. Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen! Das DBS ist in die folgenden Leistungskategorien (§ 23 Abs. 4 VgV) untergliedert: Büromaterial, EDV Verbrauchsmaterial, Elektro und Haustechnik, Werkzeug, Fluidsysteme, Gastrobedarf, Hygienepapier. Diese Leistungskategorien können während der Laufzeit des DBS sukzessive erweitert werden. Die zum jeweiligen Zeitpunkt verfügbaren Leistungskategorien ergeben sich aus der Auftragsbekanntmachung in ihrer jeweils aktuellen Fassung. An der Vergabe von Einzelaufträgen innerhalb einer Leistungskategorie nehmen ausschließlich die für diese Kategorie zugelassenen Unternehmen teil. Einzelheiten zu der jeweiligen Leistungskategorie sind in den kategoriespezifischen Anlagen der Vergabeunterlagen genannt. Die Zulassung eines Unternehmens zu mehreren Leistungskategorien ist möglich.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Büro & Verwaltung
Die Max-Planck-Gesellschaft richtet ein Dynamisches Beschaffungssystem (DBS) für verschiedene Bedarfskategorien wie Büromaterial, EDV-Verbrauchsmaterial und Haustechnik ein.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
Mindestens 1 Bewerber
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
-
Zuschlag warenkorbscharf nach Preis+Leist. 100 %Kosten
s. Vergabeunterlagen
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eignungsanforderung
S. Anlage D.1 der Vergabeunterlagen
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
-
Eignungsanforderung
S. Anlage D.1 der Vergabeunterlagen
-
Eignungsanforderung
S. Anlage D.1 der Vergabeunterlagen
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
-
Eignungsanforderung
S. Anlage D.1 der Vergabeunterlagen
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Qualitätsmanagement
S. Anlage D.1 der Vergabeunterlagen
Sicherheit & Versorgung
-
Versorgungssicherheit
s. Anlage D.1 der Vergabeunterlagen
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
-
Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
-
Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Information über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (...) (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt wird, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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2 Veröffentlichungen
- 01.06.2026 Auch in TED EU publiziert
- 28.05.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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