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TPA.ÜMA.733.01_Ausstellungsgestaltung Dauerausstellungen Energie - Strom und Energie - Dampf
Deutsches Museum von Meisterwerken der Naturwissenschaft und Technik (AdöR) · München · Bayern · Einrichtung des öffentlichen Rechts
Beschreibung
Ausstellungsgestaltung von zwei Dauerausstellung im Deutschen Museum München innerhalb des Realisierungsabschnitt 2 der Maßnahme Sanierung Sammlungsbau im Rahmen der Zukunftsinitiative. Gegenstand der zu erbringenden Planungsleistung ist die Neugestaltung der beiden, zur Realisierung vorgesehenen, Dauerausstellungen „Energie Dampf (Kraftmaschinen 1)“ und „Energie Strom (Starkstrom mit Vorführung Hochspannungsanlage)“ im Ausstellungscluster „Werkstoffe Energie Produktion“. Die Ausstellungen sind im zentralen Mitteltrakt des Sammlungsbau des Deutschen Museums in den beiden erdgeschossigen Seitenhallen beidseitig der Mittelhalle verortet. Die Planungsleistungen sind ab der LPH 4 Ausführungsplanung, gem. HOAS 2, §10, zu erbringen. Planungsumfang sind Leistungsphasen 4 bis 7 in Anlehnung an die HOAS 2, §10 Kernleistungen und Besondere Leistungen. Ausstellung „Energie Dampf“ (Kraftmaschinen 1) mit einer Ausstellungfläche von ca. 1390 m² Ausstellung „Energie Strom“ (Starkstrom mit Vorführbereich Hochspannungsanlage) mit einer Ausstellungsfläche von ca. 970 m² In den einschlägigen Leistungsbereichen Szenographie/räumlich-bauliche Gestaltung/Design, Grafik, Medien/Hardware/Software/Content, Technik, Interaktiva, Inhalte/Texte/Exponate, Licht, Projektmanagement sind folgende Leistungen vorgesehen Einarbeitung in die vorliegende Entwurfsplanung (Dauer 3 Monate) mit anschließender Planungsanpassungen. LPH 4 Ausführungsplanung mit detailiertem Leistungsverzeichnissen (Stufe A) LPH 5 Mitwirkung beim Vergabeprozess (Stufe A) LPH 6 Baulich-technische Überwachung und Koordinierung der Realisierung (Stufe B) LPH 7 Abnahme und Übergabeprozess, Dokumentation und Inbetriebnahme (Stufe B) Zusatzleistungen, Besondere Leistungen /Stufe A+B)
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Kultur & Veranstaltungen
Gesucht wird die Ausstellungsgestaltung für zwei Dauerausstellungen im Deutschen Museum München ("Energie Dampf" und "Energie Strom").
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3–4 Bewerber zugelassen · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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- Frist 28.08.2023 Original-Veröffentlichung aktuell
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 106 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Holzer Kobler Architekturen Berlin GmbHZuschlagswert 1.193.752 €1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 202 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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