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Vergabe einer Dienstleistungskonzession für die Bewirtschaftung des Kiosks in der Sophie-Scholl-Gesamtschule der Stadt Hamm
Stadt Hamm, Bauverwaltungsamt, Zentrales Beschaffungsmanagement · Hamm · Nordrhein-Westfalen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
Vergabe-Ergebnis
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Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Gegenstand ist die Konzession zur Bewirtschaftung eines Kiosks an der Sophie-Scholl-Gesamtschule in Hamm.
- Es handelt sich um eine europaweite Ausschreibung im offenen Verfahren.
- Der CPV-Code 55511000 deutet auf die Bewirtschaftung von Kantinen und ähnlichen Einrichtungen hin.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Die Stadt Hamm (Auftraggeber) schreibt die Konzession zur Bewirtschaftung des Kiosks in der Sophie-Scholl-Gesamtschule der Stadt Hamm europaweit aus.
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📅 Laufzeit endet am 07.07.2028
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Er kann laut Bekanntmachung bis zu 2× verlängert werden — das Laufzeitende ist dann nicht das Vertragsende. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Biodiversität und Ökosysteme
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 50 Pkt.
Der Bieter, der das preisniedrigste, wertbare und in allen Preisangaben nachvollziehbare Angebot für das Preiskriterium vorlegt, erhält die maximale Bewertung: 100 Punkte. Angebote mit dem 2fachen des niedrigsten, wertbaren Preises sowie Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten 0 Punkte. Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Angebotspreise erfolgt linear nach der folgenden Formel: Preispunkte = max. Punktzahl ? ( a ? b b ) . ? a = zu bewertender Angebotspreis b = günstigster Angebotspreis Das Ergebnis wird mit 50% gewichtet und kaufmännisch auf 2 Nachkommastellen gerundet.
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Kooperation und Qualität 50 Pkt.Qualität
Der Bieter, dessen Angaben die Erwartungen vollumfänglich, sehr gut erfüllen erhält die maximale Bewertung: 100 Punkte Die Wertungspunkte von a) und b) werden addiert und das Ergebnis mit 50% gewichtet. Eine Bewertung mit 0 Punkten führt zum Ausschluss des Angebotes von der Wertung. Die Bewertung erfolgt anhand der "Bewertungsmatrix - Dienstleistungskonzession". Die Wertung berücksichtigt, dass die qualitative Angebotswertung anhand der "Bewertungsmatrix - Dienstleistungskonzession" mit Einzelpunkten für jedes Unterkriterium bewertet wird. Die Einzelpunkte werden je Unterkriterium wie folgt ermittelt: Das Leistungsangebot entspricht den Erwartungen in keiner Weise; diverse Aspekte fehlen; das Kriterium wird ungenügend erfüllt. 0 Punkte Das Leistungsangebot entspricht den Erwartungen nur geringfügig; diverse Aspekte fehlen; das Kriterium wird mangelhaft erfüllt. 1 Punkt Das Leistungsangebot entspricht den Erwartungen in Teilen, wobei einige Aspekte nicht enthalten sind bzw. fehlen; das Kriterium wird ausreichend erfüllt. 2 Punkte Das Leistungsangebot entspricht den Erwartungen überwiegend; das Kriterium wird befriedigend erfüllt. 3 Punkte Das Leistungsangebot entspricht den Erwartungen in sehr großen Teilen; das Kriterium wird somit gut erfüllt. 4 Punkte Das Leistungsangebot entspricht den Erwartungen vollumfänglich; das Kriterium ist sehr gut erfüllt. 5 Punkte Die Höhe der erreichten Wertungspunkte richtet sich danach, inwieweit das Leistungsangebot des Bieters dem Erwartungshorizont des Auftraggebers entspricht. Die Gewichtung der Unterkategorien erfolgt anhand des in der Wertungsmatrix definierten Faktors. a) Mitwirkung am Angebotssortiment Es werden die Bieterangaben in folgenden Leistungsbereichen bewertet: - Vorlaufzeit für Wünsche der Schule und der Schüler:innen - Anzahl der Ansprechpersonen - Kontaktmöglichkeiten - Erreichbarkeit der Ansprechpersonen Diese Leistungsbeschreibung ist Bestandteil des Angebotes Seite 8 von 14 Einzelpunkte: Faktor: Wertungspunkte: Leistungsangebot Ausschluss¿kriterium 5 3 15 Vorlaufzeit für Wünsche der Schule und der Schüler:innen 5 2 10 Anzahl der Ansprechpersonen 5 2 10 Kontaktmöglichkeiten 5 3 15 Erreichbarkeit der Ansprechpersonen 50 Punkte Die Bewertung eines Unterkriteriums mit 0 Punkten führt nicht zum Ausschluss des Angebotes von der Wertung. b) Qualitätssicherung Es werden die Bieterangaben in folgenden Leistungsbereichen bewertet: - Qualitätsmanagementsystem - Sicherstellung der Lieferungen in Hinblick auf Personalausfälle - Sicherstellung der Lieferungen in Hinblick auf Fahrzeugausfälle - Reaktionszeit bei Beschwerden und Hinweisen Einzelpunkte: Faktor: Wertungspunkte: Leistungsangebot Ausschluss¿kriterium 5 2,5 12,5 Qualitätsmanagement¿system 5 2,5 12,5 Personaleinsatz (A) 4 2,5 10 Sicherstellung der Lieferungen (Fahrzeuge) (A) 5 3 15 Reaktionszeit 50 Punkte Die Bewertung eines (A)-Unterkriteriums mit 0 Punkten führt zum Ausschluss des Angebotes von der Wertung.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 15 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Star CateringZuschlagswert 310.500 €1 Veröffentlichung
- 13.05.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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