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Reinigungsdienstleistungen TH Köln
Technische Hochschule Köln · Köln · Nordrhein-Westfalen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Land)
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenCampus Südstadt 1🏆 GEBA Gebäudereinigung Baggeler GmbH · Wesseling
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Los 2 VergebenCampus Südstadt 2🏆 Dussmann Service Deutschland GmbH · Köln
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Los 3 VergebenCampus Deutz 1🏆 Peter Schneider Gebäudedienstleistungen GmbH & Co. KG · Karben
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Los 4 VergebenCampus Deutz 2🏆 Dussmann Service Deutschland GmbH · Köln
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Los 5 VergebenCampus Gummersbach🏆 GEBA Gebäudereinigung Baggeler GmbH · Wesseling
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Los 6 VergebenCampus Leverkusen🏆 Peter Schneider Gebäudedienstleistungen GmbH & Co. KG · Karben
- Dussmann Service Deutschland GmbH · Köln
- GEBA Gebäudereinigung Baggeler GmbH · Wesseling
- Peter Schneider Gebäudedienstleistungen GmbH & Co. KG · Karben
Bieter-Übersicht: 10 Angebote eingegangen, davon 3 Auftragnehmer (vermutlich pro Los) namentlich publiziert: Dussmann Service Deutschland GmbH u. a.. Die übrigen 7 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.
Beschreibung
Reinigungsdienstleistungen für die Liegenschaften (inkl. Anmietungen) an allen Standorten der Technischen Hochschule Köln (TH Köln)
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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📋 Eignungskriterien🧾 Zuschlagskriterien
1) Eignungs- und Zuschlagskriterien Versehentliche Angabe eines Eignungskriteriums als Zuschlagskriterium (hier: Erklärung zum elektronischen QMesssystem (Formblatt "102064_11d_Erklärung_elekt_QMesssystem")) 2) Zahlungsweise/Zahlungsplan gemäß Ziff. 9.5 des Dokumentes "BVV" Unklare Beschreibung der Zahlungsweise/Zahlungsplan unter Ziff. 9.5 und 10.1 des Dokumentes "BVV".
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Angebotspreis 50 %Preis
Der Angebotspreis (in Euro/Cent, ohne Umsatzsteuer) wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssumme (in Euro/Cent, mit Umsatzsteuer) wird ermittelt aus der Lossumme Jahreskosten des Angebotsvordruckes unter Berücksichtigung von eventuell anzugebenden Preisnachlässen. Sollten die Kosten im Angebotsvordruck nicht mit den entsprechenden Positionssummen im Tabellenblatt "Kalkulation Unterhaltsreinigung" übereinstimmen (Übertragungsfehler) sind die Positionssummen im Tabellenblatt "Kalkulation Unterhaltsreinigung" für die Ermittlung der Wertungssumme maßgeblich.
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Nachhaltigkeitskonzept 16,7 %Qualität
Das übergeordnete Ziel des einzureichenden Nachhaltigkeitskonzeptes ist, dass Ressourcen wie Frischwasser und Energie durch das Reinigungsverfahren weitestgehend reduziert werden. Es soll dargestellt werden, wie dieses Ziel mit einer modernen Arbeitsmethodik (dem maschinellen und manuellen Reinigungsverfahren) und den zum Einsatz kommenden Reinigungsmitteln (Chemikalien) erreicht werden kann. Ebenso ist der AG´in wichtig zu erkennen, wie der AN eigens verursachte Abfälle (Reinigungsmittelflaschen, Reinigungsmittelkanister, Müllbeutel/-säcke etc.) vermeidet bzw. minimiert. Hoher Wert wird auf eine neutrale Fremdüberwachung der selbst erklärten Ziele gesetzt, sodass die AG´in die Ergebnisse in seinem eigenen Nachhaltigkeitsbericht wiedergeben, bzw. verwenden kann.
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Technisch innovatives und digitales Umsetzungskonzept 16,7 %Qualität
In dem abzugebenden technischen, innovativen und digitalen Umsetzungskonzept soll der Bietende dem AG detailliert und objektbezogen darlegen, mit welcher effizienten, innovativen, digitalen und qualitätssteigernderen technischen Ausrüstung die auszuführenden Reinigungsarbeiten ausgeführt werden. Es wird vor allem Wert auf innovative, nachhaltige Systeme gelegt, die sowohl das Reinigungspersonal als auch die Umwelt entlasten. Das übergeordnete Ziel des einzureichenden technischen Umsetzungskonzeptes ist, dass der AG erkennt, mit welcher anwendungsbezogenen innovativen technischen Ausrüstung die Vorgaben des Leistungsverzeichnisses umgesetzt werden sollen. Erkennbar soll auch sein, wie sich mit digitalen Lösungen in Bezug der geplanten Technik die kalkulierten Leistungswerte umsetzen lassen. Neben diesen quantitativen Gesichtspunkten soll auch dargestellt werden, wie die Reinigungsmitarbeitenden selbst bei der manuellen Reinigung durch die Arbeitsmethodik körperlich entlastet werden und ob gesundheitsfördernde Programme zur dauerhaften Gesunderhaltung der für diesen Auftrag eingesetzten Mitarbeitenden implementiert sind.
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Personalkonzept 16,6 %Qualität
Das übergeordnete Ziel des einzureichenden Personalkonzeptes ist, dass der AG in einem Schulungs- und Weiterbildungskonzept erkennt, wie die Mitarbeitenden des AN auftragsbezogen vorbereitet bzw. geschult werden, damit die geforderte Qualität und Einhaltung des Arbeitsschutzes sichergestellt werden. Zudem muss der AG erkennen, welche Qualifikation bzw. Erfahrung das geplante und geforderte Aufsichtspersonal mit dem ebenfalls geforderten elektronischen Qualitätssicherungssystem hat, um in der Auftragsumsetzung sicher und geübt damit umzugehen. Im Konzept soll auf individuelle Strategien der Ersatzgestellung von außerplanmäßigen Ausfällen eingegangen werden, damit eine dauerhafte Reinigungsrevierbesetzung sichergestellt ist. Abschließend soll erklärt werden, wie eigene Mitarbeitende durch Vorgesetzte kontrolliert werden und welche Maßnahmen im Ergebnis ergriffen werden, damit die erkannten Fehler nicht wieder vorkommen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die direkt an die Vergabestelle gerichtete Rüge, sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens bei der zuständigen Vergabekammer. Auf die Rügeobliegenheit gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB sowie die Vorgaben zur fristgerechten Einlegung von Nachprüfungsanträgen in § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB wird hingewiesen. Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (Nr. 1), - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (Nr. 2), - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (Nr. 3), - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (Nr. 4). Die Unwirksamkeit eines unter Verstoß des § 134 GWB geschlossenen Vertrages oder eines Vertrages, mit dem ein öffentlicher Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt werden soll, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB in einem Nachprüfungsverfahren nur festgestellt werden, wenn die Unwirksamkeit innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes - jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss - geltend gemacht worden ist.Hat der öffentliche Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Die Vorschrift des § 134 GWB (Informations- und Wartefrist) lautet wie folgt: - Abs. 1: Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. - Abs. 2: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. - Abs. 3: Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote pro Los
Pro Los wurde nur ein Angebot abgegeben (von Dussmann Service Deutschland GmbH, GEBA Gebäudereinigung Baggeler GmbH, Peter Schneider Gebäudedienstleistungen GmbH & Co. KG). Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 101.087.916 €2 Veröffentlichungen
- Frist 13.05.2025 1) Eignungs- und Zuschlagskriterien Versehentliche Angabe eines Eignungskriteriums als Zuschlagskriterium (hier: Erklärung zum elektronischen QMesssystem (Formblatt "102064_11d_Erklärung_elekt_QMesssystem")) 2) Zahlungsweise/Zahlungsplan gemäß Ziff. 9.5 des Dokumentes "BVV" Unklare Beschreibung der Zahlungsweise/Zahlungsplan unter Ziff. 9.5 und 10.1 des Dokumentes "BVV". · in TED EU + oev
- Frist 13.05.2025 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 55 Tage nach Fristende
Auftragnehmer (3) Dussmann Service Deutschland GmbH · GEBA Gebäudereinigung Baggeler GmbH · Peter Schneider Gebäudedienstleistungen GmbH & Co. KGZuschlagswert 9.708.248 €2 Veröffentlichungen
- 07.07.2025 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev
- 01.07.2025 Die Vergabeentscheidung für Los 03b wurde versehentlich vergessen aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 1.408 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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