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Stadtwerke Bad Homburg v. d. Höhe - Losweise Beschaffung von Gas- und Hauswasserzählern
Stadtwerke Bad Homburg v. d. Höhe · Bad Homburg v. d. Höhe · Hessen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenLieferung von Balgengaszählern🏆 Herm. Pipersberg jr. GmbH · Remscheid
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Los 2 VergebenLieferung von Hauswasserzählern🏆 ZENNER International GmbH & Co KG · Saarbrücken
- Herm. Pipersberg jr. GmbH · Remscheid
- ZENNER International GmbH & Co KG · Saarbrücken
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Beschreibung
Die Leistung beinhaltet die Lieferung von Zweistutzen Balgengaszähler G4 bis G25 - Temperaturkompensiert mit Absolut-ENCODER zum turnusmäßigen Austausch der Gaszähler nach Ablauf der Eichzeit für den Zeitraum von zwei Jahren (Los 1) sowie die Lieferung von Ultraschall-Wasserzählern zum turnusmäßigen Austausch der Hauswasserzähler nach Ablauf der Eichzeit für den Zeitraum von zwei Jahren (Los 2).
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden und - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Auftrag wurde zugeschlagen · 36 Tage nach Fristende
Auftragnehmer (2) Herm. Pipersberg jr. GmbH · ZENNER International GmbH & Co KG1 Veröffentlichung
- 26.11.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 674 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
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