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RV Systemintegration und Servicedienstleistungen Audiovisuelle Kommunikationstechnik (AVK)
Technische Hochschule Köln · Köln · Nordrhein-Westfalen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Land)
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenRV Systemintegration und Servicedienstleistungen Audiovisuelle Kommunikationstechnik (AVK)Rahmen 8.000.000 €🏆 VMT Düssel Video-Medien-Technik GmbH · Essen
- VMT Düssel Video-Medien-Technik GmbH · Essen
Bieter-Übersicht: 4 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: VMT Düssel Video-Medien-Technik GmbH. Die übrigen 3 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.
Beschreibung
Die Rahmenvereinbarung besteht aus zwei EVB-IT Verträgen und umfasst a) die Lieferung audiovisueller Kommunikationstechnik sowie, nach Bedarf, die zugehörigen Montage- und Instandhaltungsleistungen inklusive einer Einweisung in die Hard- und Software (nähere Einzelzeiten regelt die Anlage "102213_V1914a_10_EVB_IT_ Systemvertrag_Integration_final" der Vergabeunterlagen). b) die Instandhaltungs- Instandsetzungs- Service- und Support- Leistungen für die audiovisuelle Kommunikationstechnik der TH Köln (nähere Einzelheiten regelt die Anlage "102213_V1914b_EVB_IT_ Service_Vertrag_final" der Vergabeunterlagen).
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Konzeptunterlagen 60 Pkt.Qualität
Es sind folgende Konzeptunterlagen einzureichen (siehe Dokument "102213_02_24024_THKoeln_RV_Formblatt_WK_20251022"): 1) ZK 1 - Integrations- und Umsetzungskonzept - Gewichtungsfaktor 1.500 - minimaler Erfüllungsgrad 8.000 Pkt 2) ZK 2 - Arbeitsweise, Personalkonzept und Terminverlaufsplan - Gewichtungsfaktor 800 - minimaler Erfüllungsgrad 4.000 Pkt 3) ZK 3 - Praktische Erfahrung I (zB Programmierung, Einmessung) - Gewichtungsfaktor 200 - minimaler Erfüllungsgrad 1.000 Pkt 4) ZK 4 - Praktische Erfahrung II (zB Netzwerk) - Gewichtungsfaktor 200 - minimaler Erfüllungsgrad 1.000 Pkt 5) ZK 5 - Praktische Erfahrung III (zB DIN VDE 0701/0702, Elektroarbeiten, DGVU) - Gewichtungsfaktor 200 - minimaler Erfüllungsgrad 1.000 Pkt 6) ZK 6 - Instandhaltungs- und Umsetzungskonzept - Gewichtungsfaktor 1.500 - minimaler Erfüllungsgrad 8.000 Pkt 7) ZK 7 - Arbeitskarte - Gewichtungsfaktor 700 - minimaler Erfüllungsgrad 3.500 Pkt 8) ZK 8 - Qualitätsanforderungen Servicedienstleistungen - Gewichtungsfaktor 200 - minimaler Erfüllungsgrad 1.000 Pkt 9) ZK 9 - Qualitätsprofil Serviceleiter - Gewichtungsfaktor 200 - minimaler Erfüllungsgrad 1.000 Pkt 10) ZK 10 - Service- und Reaktionszeiten - Gewichtungsfaktor 500 - minimaler Erfüllungsgrad 2.500 Pkt -> max. erreichbare Punktzahl: 60.000 -> min. zu erreichende Punktzahl: 31.000 (minimaler Erfüllungsgrad) Das Angebot muss in jedem Kriterium bzw. Unterkriterium den angegebenen minimalen Erfüllungsgrad erreichen. Angebote, die diesen nicht erreichen, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Zur Beurteilung der Leistung werden die Antworten auf den Anforderungskatalog sowie die eingereichten Angebotsunterlagen ausgewertet und bepunktet. Dabei wird je Einzelanforderung eine Punktzahl von Null bis Zehn vergeben, je nach Erfüllungsgrad der einzelnen Kriterien (10 Punkte: Kriterium voll erfüllt, 0 Punkte: Kriterium nicht erfüllt). Die erreichten Punkte je Einzelanforderung werden anhand der Tabelle gewichtet, mit dem definierten Faktor skaliert und schließlich zu einer Leistungspunktzahl aufsummiert. Die maximal erreichbare Punktzahl beträgt 60.000 Punkte.
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Angebotspreis gemäß Leistungsverzeichnis 40 Pkt.Preis
Der Angebotspreis wird wie folgt aufgeteilt gemäß den folgenden Gewichtungskriterien berechnet (siehe Dokument "102213_02_24024_THKoeln_RV_Formblatt_WK_20251022"): 1) Gesamtpreis Angebot inkl. Nachlass (Gewichtungsfaktor 500) 2) Angebotspreis Titel 01.01, Warenkorb AV-Komponenten (Gewichtungsfaktor 500) 3) Angebotspreis Pos. 01.02 und 01.03, Brandschutz und Verkabelungsinfrastruktur (Gewichtungsfaktor 200) 4) Angebotspreis Pos. 01.04, Dienstleistungen (Gewichtungsfaktor 500) 5) Angebotspreis Pos. 01.04.06, Nachweisleistungen je Pos. in Summe (Gewichtungsfaktor 200) 6) Angebotspreis Pos. 03.01, AV-Servicedienstleistungen (Gewichtungsfaktor 500) 7) Angebotspreis Pos. 03.01.07, Stundensätze Dienstleistungen (Gewichtungsfaktor 500) 8) Angebotspreis Summe Pos. 01.01.01.0010 - 01.01.01.0060, LED-Videowand (Gewichtungsfaktor 50) 9) Pos. 01.01.01.0080 Display 55´´ (Gewichtungsfaktor 50) 10) Pos. 01.01.01.0260 Display interaktiv 86´´ (Gewichtungsfaktor 50) 11) Pos. 01.01.01.0280 Display interaktiv 110´´ (Gewichtungsfaktor 50) 12) Angebotspreis Summe Pos. 01.01.01.0290 - 01.01.01.0840, Projektionssysteme (Gewichtungsfaktor 50) 13) Pos. 01.01.15.0040 Dozentenpult, höhenverstellbar (Gewichtungsfaktor 25) 14) Pos. 01.01.15.0050, Kompaktes Dozentenpult, höhenverstellbar (Gewichtungsfaktor 25) 15) Angebotspreis Summe Pos. 02.01, AV-Ausstattung nach Raumtypen (Gewichtungsfaktor 200) 16) Pos. 02.01.01.0020, Besprechungsraum V1 Roll-Out (Gewichtungsfaktor 100) 17) Pos. 02.01.01.0040, Besprechungsraum V2 Roll-Out (Gewichtungsfaktor 100) 18) Pos. 02.01.02.0020, Seminarraum S Roll-Out (Gewichtungsfaktor 100) 19) Pos. 02.01.03.0020, Seminarraum Roll-Out (Gewichtungsfaktor 150) 20) Pos. 02.01.04.0020, Hörsaal Roll-Out (Gewichtungsfaktor 100) 21) Preisnachlass bei Raumkategorien, Die Prozentzahlen der Leistungspakete werden addiert (Gewichtungsfaktor 50) -> max. erreichbare Punktzahl: 40.000 Es werden pro Unterkriterium im Kriterium Angebotspreis 10 Punkte als Maximalbewertung vergeben. Der niedrigste Preis erhält jeweils 10 Punkte. Alle angegebenen Preise die gleich oder größer des 2-fachen Wertes des niedrigsten Preises sind, erhalten 0 Punkte. Die Punkte der dazwischen liegenden Angebote wird mittels linearer Interpolation ermittelt. Bewertet wird der Nettogesamtpreis inklusive Zu- oder Abschläge, sowie die Nettopreisangaben der aufgeführten Kriterien.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die direkt an die Vergabestelle gerichtete Rüge, sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens bei der zuständigen Vergabekammer. Auf die Rügeobliegenheit gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB sowie die Vorgaben zur fristgerechten Einlegung von Nachprüfungsanträgen in § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB wird hingewiesen. Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (Nr. 1), - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (Nr. 2), - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (Nr. 3), - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (Nr. 4). Die Unwirksamkeit eines unter Verstoß des § 134 GWB geschlossenen Vertrages oder eines Vertrages, mit dem ein öffentlicher Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt werden soll, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB in einem Nachprüfungsverfahren nur festgestellt werden, wenn die Unwirksamkeit innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes - jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss - geltend gemacht worden ist.Hat der öffentliche Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Die Vorschrift des § 134 GWB (Informations- und Wartefrist) lautet wie folgt: - Abs. 1: Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. - Abs. 2: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. - Abs. 3: Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 5.000.000 € -
Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 27 Tage nach Fristende
Auftragnehmer VMT Düssel Video-Medien-Technik GmbHAuftragsvolumen (Rahmen) 8.000.000 €1 Veröffentlichung
- 24.03.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 106 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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