ABSNBS Mannheim – Karlsruhe
DB Netz AG (Bukr 16) · Frankfurt Main · Hessen
Beschreibung
ABSNBS Mannheim – Karlsruhe Trassenfindung
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Gegenstand der Ausschreibung ist die Trassenfindung für ABSNBS Mannheim – Karlsruhe.
Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.
Preiseinschätzung
Basierend auf 58 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
Verfahrensverlauf
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Vertragsänderung Sie sind hier
Zusätzliche Lieferungen/Leistungen beauftragt
8 Veröffentlichungen
- 28.10.2025 NT 30 Eine Grundlagenermittlung für einen neuen AN wäre mit erheblichen Zeitverzögerungen verbunden. Bei einem Wechsel des AN wäre die Einheitlichkeit der Ergebnisse nicht mehr gewährleistet. Zudem wäre ein Wechsel mit hohen vermeidbaren Zusatzkosten für die Einarbeitung und Grundlagenermittlung sowie Terminverzögerungen verbunden. aktuell
- 22.07.2025 NT 29 Bei dem Planungsauftrag zur Trassenfindung und Ermitteln einer Vorzugsvariante zur Antragstrasse zum Raumordnungsverfahren handelt es sich um eine gutachterliche Bewertung, die aus einer Hand zu erfolgen hat. Grundlagen, Methodik und Bewertung haben einheitlich und in sich schlüssig unstrittig zu erfolgen. Die Infragestellung der gutachterlichen Wirkung des Planungsverfahrens und seiner Methodik bei einer Aufsplittung würde deren Integrität in Frage stellen und den Planungsprozess obsolet darstellen.
- 28.01.2025 27 (28): Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufs. Bereits vorhandenes spezielles Fachwissen werden auch für zusätzliche Leistungen benötigt. Würde die unter Planung an einen anderen AN vergeben werden, müsste sich ein neuer AN erst einarbeiten, dies würde zu einem erheblichen Mehraufwand (Kosten und Zeit) führen. Des weiteren wurde für den AN spezielle Software lizensiert, die zwingend für die Planung und die Zusammenführung der Planungsergebnisse einzusetzen ist, sodass bei einem Wechsel des AN wesentliche weitere Zusatzaufwende entstehen würden. 28 (29): Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufs. Bereits vorhandenes spezielles Fachwissen werden auch für zusätzliche Leistungen benötigt. Würde die unter Planung an einen anderen AN vergeben werden, müsste sich ein neuer AN erst einarbeiten, dies würde zu einem erheblichen Mehraufwand (Kosten und Zeit) führen. Des weiteren wurde für den AN spezielle Software lizensiert, die zwingend für die Planung und die Zusammenführung der Planungsergebnisse einzusetzen ist, sodass bei einem Wechsel des AN wesentliche weitere Zusatzaufwende entstehen würden.
- 08.07.2024 Es handelt sich um zusätzliche Leistungen, die notwendig sind, um sicherzustellen, dass die ausgewählte Trassenvariante sowohl realisierbar als auch finanzierungsfähig ist. Ein Wechsel des AN wäre mit hohen vermeidbaren Zusatzkosten für die Einarbeitung und Grundlagenermittlung sowie Terminverzögerungen verbunden.
- 05.07.2024 Es handelt sich um zusätzliche Leistungen, die notwendig sind, um sicherzustellen, dass die ausgewählte Trassenvariante sowohl realisierbar als auch finanzierungsfähig ist. Ein Wechsel des AN wäre mit hohen vermeidbaren Zusatzkosten für die Einarbeitung und Grundlagenermittlung sowie Terminverzögerungen verbunden.
- 05.07.2024 Es handelt sich um zusätzliche Leistungen, die notwendig sind, um sicherzustellen, dass die ausgewählte Trassenvariante sowohl realisierbar als auch finanzierungsfähig ist. Ein Wechsel des AN wäre mit hohen vermeidbaren Zusatzkosten für die Einarbeitung und Grundlagenermittlung sowie Terminverzögerungen verbunden.
- 28.06.2024 Es handelt sich um zusätzliche Leistungen, die notwendig sind, um sicherzustellen, dass die ausgewählte Trassenvariante sowohl realisierbar als auch finanzierungsfähig ist. Ein Wechsel des AN wäre mit hohen vermeidbaren Zusatzkosten für die Einarbeitung und Grundlagenermittlung sowie Terminverzögerungen verbunden.
- 29.05.2024 Bei dem Planungsauftrag zur Trassenfindung und Ermitteln einer Vorzugsvariante zur Antragstrasse zum Raumordnungsverfahren handelt es sich um eine gutachterliche Bewertung, die aus einer Hand zu erfolgen hat. Grundlagen, Methodik und Bewertung haben einheitlich und in sich schlüssig unstrittig zu erfolgen. Die Infragestellung der gutachterlichen Wirkung des Planungsverfahrens und seiner Methodik bei einer Aufsplittung würde deren Integrität in Frage stellen und den Planungsprozess obsolet darstellen.
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