Mehr Details
Gebäudeautomation-Wiederaufbau Schulzentrum Schleiden
Stadt Schleiden · Schleiden · Nordrhein-Westfalen · Kommunaler Auftraggeber
Frist vorbei — aktuelle Ausschreibungen in Bauwesen & Infrastruktur →🎯 Persönlicher Treffer-Check
Wie viele Bauwesen & Infrastruktur-Ausschreibungen in Nordrhein-Westfalen passen zu Ihrem Unternehmen?
30 Sekunden, keine Anmeldung — wir zeigen Ihnen live, wie viele relevante Vergaben es zuletzt gab.
Passende Ausschreibungen in „Bauwesen & Infrastruktur" automatisch erhalten
14 Tage voller Zugang gratis — tägliche Alerts + KI-Eignungsanalyse · keine Kreditkarte · danach kostenfrei weiter
Beschreibung
Die Gebäudeautomation umfasst die Einbindung und Vernetzung der technischen Anlagen zur zentralen Überwachung, Steuerung und Regelung des Gebäudebetriebs. Hierzu gehören die Installation der Automationsstationen, die Anbindung von Sensoren und Aktoren, die Umsetzung der Regelungsfunktionen sowie die Visualisierung und Bedienung der Anlagen. Ziel ist ein sicherer, transparenter und energieeffizienter Betrieb mit vollständiger Dokumentation und Übergabe an den Nutzer.
Änderungen am Verfahren
2 AktualisierungenDer Auftraggeber hat dieses Verfahren mehrfach aktualisiert — chronologisch, neueste zuerst.
-
📅 Frist verlängert📄 Unterlagen
Eine erneute Überarbeitung der Leistugsbeschreibung mit Ergänzung der Positionen gemäß DIN 276 zu Schaltschränke (Kostengruppe 480 bzw. 481) Mit diesen präzisierten Angaben möchten wir Transparenz schaffen und bitten Sie, Ihre Kalkulation auf dieser Basis dieser Leistungsbeschreibung zur erstellen. Hinweise für bereits eingegangenen Angeboten: Bereits hochgeladene Angebote können aus technischen Gründen nicht um weitere Unterlagen ergänzt werden. Ebenso ist es aus technischen Gründen nicht möglich, dass bereits auf der E-Vergabeplattform hochgeladene Unterlagen im Nachhinein bearbeitet werden. Es besteht jedoch technisch die Möglichkeit, dass der Bieter bis zum aktualisierten Fristablauf ein weiteres vollständiges Angebot hochlädt. In diesem Fall sollte der Bieter zuvor hochgeladene Angebote über die E-Vergabeplattform zurückziehen. Für den Fall, dass nach Ablauf der zuletzt geltenden Angebotsfrist mehrere Angebote eines Bieters eingegangen sind und der Bieter auch nicht per Nachricht über die Kommunikationsfunktion der E-Vergabeplattform zuvor eingegangene Angebote zurückgezogen hat, bezieht der Auftraggeber in die Wertung der Angebote nur das Angebot Bieters ein mit dem hinsichtlich des Fristablaufs der Angebotsfrist zeitlich jüngsten Eingangsdatum (Datum und Uhrzeit), wie es die E-Vergabeplattform dokumentiert hat. Zuvor eingegangene zeitlich ältere Angebote desselben Bieters gelten automatisch als zurückgenommen und werden nicht gewertet. Sollten Sie Fragen haben, schreiben Sie uns bitte - wie gewohnt- über die Kommunikation der E-Vergabeplattform.
-
📄 Unterlagen
Zur Verbesserung der Kalkulationssicherheit wurden insbesondere folgende Klarstellungen vorgenommen: - eindeutige Festlegung der Automationsschwerpunkte und der daraus abzuleitenden Automationsstationen - Vorgaben zur anzusetzenden Feldanzahl je Schaltschrank - Präzisierung der Ableitung physikalischer Ein- und Ausgänge aus den GA-Funktionslisten - Klarstellung zur integrierten Kalkulation sämtlicher Hardware-, Software- und Integrationsleistungen innerhalb der Funktionspositionen - ergänzende Festlegungen zur Stationsstruktur sowie zur Dimensionierung der Schaltschrankanlagen Ziel dieser Anpassungen ist es, eine möglichst eindeutige und für alle Bieter vergleichbare Kalkulationsgrundlage zu schaffen, ohne die funktionsorientierte Ausschreibungslogik grundsätzlich zu verändern. Ein entsprechend überarbeitetes Leistungsverzeichnis stellen wir über die Vergabeplattform unter dem Reiter Vergabeunterlagen/ Leistungsbeschreibungen zur Verfügung. Wir gehen davon aus, dass die vorgenannten Klarstellungen zu einer verbesserten Nachvollziehbarkeit der Leistungsanforderungen beitragen und bitten Sie, Ihre Kalkulation auf dieser Grundlage vorzunehmen.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Die Ausschreibung betrifft den Wiederaufbau der Gebäudeautomation für ein Schulzentrum in Schleiden.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Es werden keine Nebenangebote zugelassen Nachunternehmerleistungen werden zugelassen. Die Art und der Umfang der Teilleistungen, für deren Ausführung Nachunternehmer benötigt werden, sind im Angebot zu bennen. Bietergemeinschaften werden zugelassen. Mehrere Angebote werden nicht zugelassen. Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000,00 EUR netto beträgt, ist eine Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten. Ebenso werden Sicherheitsleistungen für Mängelansprüche verlangt. Bürgschaften für die Vertragserfüllung und für die Mängelansprüche werden verlangt.“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
-
Preis 100 %
Der Preis (EUR, brutto) ist das einzige Zuschlagskriterium. Der Bieter hat zur Ermittlung des Preises das Leistungsverzeichnis vorzugsweise im GAEB-Format (.d83;.x83) ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Daneben kann er das Leistungsverzeichnis im PDF-Format ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Sollte der Bieter das Leistungsverzeichnis weder im GAEB-Format noch im PDF-Format ausgefüllt mit dem Angebot eingereicht haben, führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung ist insoweit nicht möglich.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
-
Eintragung Berufsregister
Neben einer Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister als HwO Handwerksmeister Elektro sollte folgendes aufgeführt werden: Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formular 521 EU) - Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU (Formular 523 EU) - Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister als HwO HANDWERKSMEISTER ELEKTRO - Unternehmensinformationen (für statistische Zwecke) auf gesondertes Verlangen: - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialkassen - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Erfüllen Sie diese Anforderungen?
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung. Mit einem kostenlosen Firmenprofil prüfen wir Ihre Eignung gegen diese Anforderungen — und gegen jede neue Ausschreibung. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
-
Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
-
Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
-
Reservierte Auftragsausführung
Die Ausführung ist bestimmten Einrichtungen vorbehalten (§ 118 GWB).
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
-
Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
3 Veröffentlichungen
- Frist 16.04.2026 Eine erneute Überarbeitung der Leistugsbeschreibung mit Ergänzung der Positionen gemäß DIN 276 zu Schaltschränke (Kostengruppe 480 bzw. 481) Mit diesen präzisierten Angaben möchten wir Transparenz schaffen und bitten Sie, Ihre Kalkulation auf dieser Basis dieser Leistungsbeschreibung zur erstellen. Hinweise für bereits eingegangenen Angeboten: Bereits hochgeladene Angebote können aus technischen Gründen nicht um weitere Unterlagen ergänzt werden. Ebenso ist es aus technischen Gründen nicht möglich, dass bereits auf der E-Vergabeplattform hochgeladene Unterlagen im Nachhinein bearbeitet werden. Es besteht jedoch technisch die Möglichkeit, dass der Bieter bis zum aktualisierten Fristablauf ein weiteres vollständiges Angebot hochlädt. In diesem Fall sollte der Bieter zuvor hochgeladene Angebote über die E-Vergabeplattform zurückziehen. Für den Fall, dass nach Ablauf der zuletzt geltenden Angebotsfrist mehrere Angebote eines Bieters eingegangen sind und der Bieter auch nicht per Nachricht über die Kommunikationsfunktion der E-Vergabeplattform zuvor eingegangene Angebote zurückgezogen hat, bezieht der Auftraggeber in die Wertung der Angebote nur das Angebot Bieters ein mit dem hinsichtlich des Fristablaufs der Angebotsfrist zeitlich jüngsten Eingangsdatum (Datum und Uhrzeit), wie es die E-Vergabeplattform dokumentiert hat. Zuvor eingegangene zeitlich ältere Angebote desselben Bieters gelten automatisch als zurückgenommen und werden nicht gewertet. Sollten Sie Fragen haben, schreiben Sie uns bitte - wie gewohnt- über die Kommunikation der E-Vergabeplattform.
- Frist 16.04.2026 Zur Verbesserung der Kalkulationssicherheit wurden insbesondere folgende Klarstellungen vorgenommen: - eindeutige Festlegung der Automationsschwerpunkte und der daraus abzuleitenden Automationsstationen - Vorgaben zur anzusetzenden Feldanzahl je Schaltschrank - Präzisierung der Ableitung physikalischer Ein- und Ausgänge aus den GA-Funktionslisten - Klarstellung zur integrierten Kalkulation sämtlicher Hardware-, Software- und Integrationsleistungen innerhalb der Funktionspositionen - ergänzende Festlegungen zur Stationsstruktur sowie zur Dimensionierung der Schaltschrankanlagen Ziel dieser Anpassungen ist es, eine möglichst eindeutige und für alle Bieter vergleichbare Kalkulationsgrundlage zu schaffen, ohne die funktionsorientierte Ausschreibungslogik grundsätzlich zu verändern. Ein entsprechend überarbeitetes Leistungsverzeichnis stellen wir über die Vergabeplattform unter dem Reiter Vergabeunterlagen/ Leistungsbeschreibungen zur Verfügung. Wir gehen davon aus, dass die vorgenannten Klarstellungen zu einer verbesserten Nachvollziehbarkeit der Leistungsanforderungen beitragen und bitten Sie, Ihre Kalkulation auf dieser Grundlage vorzunehmen.
- Frist 16.04.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
-
Wertung
Angebote werden geprüft
-
Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
Preiseinschätzung
Basierend auf 2.100 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
Ähnliche Ausschreibungen
📬
Passende Ausschreibungen automatisch finden
14 Tage volle KI-Analyse + tägliche Alerts gratis testen — keine Kreditkarte, danach kostenfrei weiter.
💡 Mehr als wöchentlich? Watchlist ab 9 €/Mo: täglich + Frist-Reminder + Zuschlag-Info →
Personalisiertes Suchprofil einrichten → · Für Einkaufsabteilungen: Rechnung per Überweisung →