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Bewirtschaftung Schulmensa Gymnasium Philippinum Marburg
Universitätsstadt Marburg · Marburg · Hessen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenBewirtschaftung Schulmensa Gymnasium Philippinum Marburg🏆 I See 4.0 gGmbH · Marburg
- I See 4.0 gGmbH · Marburg
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Beschreibung
Pacht- und Rahmenvertrag über die Bewirtschaftung der Mensa inkl. Pausen- und Kioskverkauf am Gymnasium Philippinum, Leopold-Lucas-Str. 18, 35037 Marburg mit Leistungsbeginn zum 22.04.2025
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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📅 Frist verlängert📄 Unterlagen❓ Bieterfragen
Die Angebotsfrist wurde aufgrund einer Bieterfrage vom 05.12.2024 auf den 18.12.2024, 9:00 Uhr verlängert. Ansonsten wurden keine Änderungen an den Ausschreibungsunterlagen vorgenommen.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Bruttogesamtpreis 100 %Preis
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Ein Vergabenachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 118 Tage nach Fristende
Auftragnehmer I See 4.0 gGmbH1 Veröffentlichung
- 15.04.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 267 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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