Die Stadt Krefeld plant eine umfassende Sanierung ihres Theaters. Während der Sanierung soll der Spielbetrieb in eine Zeltanlage als Interimsspielstätte ausgelagert werden. Gegenstand des zu vergebenden Auftrags ist die Errichtung inkl. Planung und Bauantrag sowie mietweise Überlassung eines Theaterzeltes nebst erforderlichen Funktions- und Nebenbereichen für ca. 400 Zuschaer über einen Zeitraum von mind. 43 und bis zu 91 Monaten.
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📅 Laufzeit endet am 31.10.2030
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum.
Er kann laut Bekanntmachung bis zu 8× verlängert werden — das Laufzeitende ist dann nicht das Vertragsende.
Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Los 1 · Sanierung und Erweiterung Stadttheater Krefeld, Theaterplatz 3, 47798 Krefeld - Theaterzeltanlage
Angebotspreis100 %
Preis
Einziges Zuschlagskriterium ist der Gesamtpreis für die Errichtung des Interims-Theaters, die mietweise Überlassung über einen Zeitraum von mind. 43 Monaten und optional weitere 48 Monate sowie den vollständigen Rückbau.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Am Auftrag interessierte Unternehmen/ Bieter, welche sich in ihrem Recht auf Einhaltung der Vergabebestimmungen verletzt sehen, können bei der zuständigen Vergabekammer Westfalen eine Nachprüfung des Vergabeverfahrens i.S.d. §§ 160 ff. GWB beantragen. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Bewerber/Bieter einen von ihm erkannten/erkennbaren Vergabeverstoß nicht ordnungsgemäß gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. zur Rüge- und Antragsfrist im Einzelnen § 160 Abs. 3 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Historischer Durchschnitt aus 36.912 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.
Erfasste Abschluss-Meldungen91%
Methodik & Datenbasis
Anteil der erfassten Verfahren in Bauwesen & Infrastruktur mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 112.135 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.
Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Münster
Hinweis zur Zuständigkeit
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige
Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.
Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de: