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Sachkundigenprüfung und Wartung Brand- und Rauchschutztüren im Gebäudebestand des SWR
Südwestrundfunk · Stuttgart · Baden-Württemberg · Anstalt des öffentlichen Rechts (Land)
Angebote bis 17.08.2026, 12:00 Uhr (noch 4 Tage)
Beschreibung
Der Südwestrundfunk verteilt sich auf drei Hauptstandorte mit einem vielfältigen Gebäudebestand für den die jährliche Sachverständigenprüfung und Wartung für Brand- und Rauchschutztüren durchgeführt werden soll. Standort Baden-Baden mit 17 Gebäuden / Studios (Los 1) Standort Mainz mit 3 Gebäuden / Studios (Los 2) Standort Stuttgart mit 12 Gebäuden / Studios / Sender (Los 3)
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Facility Management & Gebäudetechnik
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand ist die jährliche Sachkundigenprüfung und Wartung von Brand- und Rauchschutztüren.
- Die Leistung ist in drei Lose aufgeteilt für die Standorte Baden-Baden, Mainz und Stuttgart.
- Es handelt sich um eine offene Ausschreibung für Dienstleistungen im Gebäudebestand des SWR.
- Die genauen Anforderungen an die Sachkunde und die Nachweise sind der vollständigen Ausschreibung zu entnehmen.
Der Südwestrundfunk sucht einen Dienstleister für die jährliche Sachkundigenprüfung und Wartung von Brand- und Rauchschutztüren in seinem Gebäudebestand an drei Hauptstandorten.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 3 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten je Los. Achten Sie auf das jeweilige Los, die Sie bearbeiten.
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Los 1 Gebäudebestand Baden-BadenErfüllungsort Baden-Baden
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Los 2 Gebäudebestand MainzErfüllungsort Mainz
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Los 3 Gebäudebestand StuttgartErfüllungsort Stuttgart
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Angebotssumme 100 %Preis
Der Zuschlag wird an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot vergeben. Die Wirtschaftlichkeit der Angebote wird über die Angebotssumme definiert. Es werden lediglich vollständige Einreichungen bewertet. Nachforderungen zur Herstellung der Vollständigkeit werden gestellt, wenn diese mit den Bestimmungen nach § 56 VgV konform sind und die erreichte Bewertung für eine Zuschlagserteilung ausreichend ist. Die Bewertung der Zuschlagskriterien erfolgt auf der Grundlage der nachfolgenden Bewertungsgewichtung: Bieter, deren Preis bei weniger als 75% des durchschnittlichen Preises liegt, werden gem. § 60 Abs. Abs. 1 VgV zur Vorlage einer Aufklärung aufgefordert. Anschließend wird gem. § 60 Abs. 3-4 VgV entschieden, ob der Bieter vom Verfahren ausgeschlossen wird.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Es ist ein Nachweis über eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung oder eine Verpflichtungserklärung zum Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen einzureichen: - Personenschäden (pauschal) 3 Mio. EUR je Schadensfall - Sach- und Vermögensschäden (pauschal) 1 Mio. EUR je Schadensfall
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Durchschnittlicher Jahresumsatz
Es ist ein durchschnittlicher Jahresumsatz der letzten 3 Jahre von mindestens 250.000,00 EUR nachzuweisen.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Es ist nachzuweisen, dass innerhalb der letzten 3 Jahre mindestens 3 Aufträge zu Wartungsarbeiten von elektrischen und mechanischen Einrichtungen in Gebäuden (CPV-Code 50710000-5) durchgeführt wurden. Dabei sind folgende Bestimmungen zu erfüllen: - mind. 1 von 3 Aufträge: Büro-/Verwaltungsgebäude - mind. 2 von 3 Aufträge: Wartung von Brand- und Rauchschutztüren - mind. 2 von 3 Aufträge: Wartung von mind. 1.000 Objekten die unter die Kategorie der elektrischen und mechanischen Einrichtungen in Gebäuden Fallen. Referenzen werden anerkannt, deren Leistungserbringung nach dem 01.07.2023 erfolgte. Sollte die Leistungserbringung im Gesamten nicht abgeschlossen sein, werden nur Leistungen gewertet, welche bereits erbracht wurden.
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Technische Fachkräfte (Ausführung)
Es ist nachzuweisen, dass das Wartungspersonal über die notwendigen Qualifikationen und Zertifikationen verfügt, um die Wartung von Brand- und Rauchschutztüren entsprechend den geltenden Bestimmungen durchzuführen. Es ist nachzuweisen, dass der Bieter über mind. 3 für die Wartungsarbeiten geeignete Arbeitskräfte verfügt (2 Personen zur Durchführung der Wartungsarbeiten, sowie 1 Person als Vertretung). Alle Personen sind namentlich zu nennen und müssen nachweislich in Summe folgende Befähigungen vorweisen können: - Befähigte Person für Brandschutztüren und -tore (von in Deutschland anerkannten Prüfanstalten, z.B. TÜV, DEKRA, etc.) - Fachkraft für Feststellanlagen nach DIN 14677/Instandhalter BMA - Werksgeschulter und vom Hersteller autorisierter Sachkundiger für Dreh- und Schiebetürantriebe Eine der genannten Personen ist als Hauptansprechpartner (Projektleiter) gegenüber dem AG zu nennen.
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Durchschnittliche Personalstärke
Es ist nachzuweisen, dass der Bieter im Durchschnitt der letzten 3 Jahre über mind. 3 für die Durchführung der Wartungsarbeiten geeignete Arbeitskräfte verfügte (2 Personen zur Durchführung der Wartungsarbeiten, sowie 1 Person als Vertretung).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Erfüllen Sie diese Anforderungen?
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Demnach wird bezüglich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren auf § 160 GWB verwiesen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bezüglich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten §§ 134, 135 GWB. Nach § 134 Abs.1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Nach § 134 Abs.2 GWB darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier noch 4 Tage
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1 Veröffentlichung
- Frist 17.08.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 134 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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