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Bauunterhaltsleistungen am Uniklinikum Köln
medfacilities Betrieb GmbH · Köln · Nordrhein-Westfalen · Öffentliches Unternehmen
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenLB_630_MauerarbeitenRahmen 220.000 €🏆 Rene Filz Bauhandwerksbetrieb · Pulheim
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Los 2 VergebenLB_631_BetonarbeitenRahmen 420.000 €🏆 Rene Filz Bauhandwerksbetrieb · Pulheim
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Los 3 VergebenLB_652_Fliesen- und PlattenarbeitenRahmen 600.000 €🏆 FPN GmbH · Bad Breisig
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Los 4 AufgehobenLB_653_Estricharbeitengesch. 200.000 €
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Los 5 VergebenLB_660_Metallbau- und StahlbauarbeitenRahmen 360.000 €🏆 K&S Gesellschaft für Gebäudetechnik mbH · Oberhausen
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Los 6 AufgehobenLB_665_Bodenbelagarbeitengesch. 400.000 €
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Los 7 VergebenLB_679_Raumlufttechnische AnlagenRahmen 5.500.000 €🏆 F. W. Niggemann · Frechen
- Botech Inhaber Christian Wölfle · Frechen
- FPN GmbH · Bad Breisig
- F. W. Niggemann · Frechen
- K&S Gesellschaft für Gebäudetechnik mbH · Oberhausen
- Rene Filz Bauhandwerksbetrieb · Pulheim
Beschreibung
Ausgeschrieben wird ein Rahmenvertrag für die Erbringung von Bauunterhaltsleistungen verschiedener Gewerke auf dem Gelände und in bzw. an den Gebäuden des Universitätsklinikums Köln
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis nach Wichtigkeit
Das Angebot mit dem günstigsten Preis wird als das wirtschaftlichste Angebot angesehen
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. § 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (...) (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschrif-ten vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat. Der Ab-lauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt wird, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Auftrag wurde zugeschlagen
Auftragnehmer (5) Botech Inhaber Christian Wölfle · FPN GmbH · F. W. Niggemann · K&S Gesellschaft für Gebäudetechnik mbH · Rene Filz Bauhandwerksbetrieb1 Veröffentlichung
- 09.08.2024 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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