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Einführung, Migration und Wartung des Nachfolgesystems für die Risikomessung und -steuerung
LfA Förderbank Bayern · München · Bayern
Beschreibung
Die Auftraggeberin ist als öffentlich-rechtliche Förderbank verpflichtet ein System zur Risikomessung und -steuerung (im Nachfolgenden "Nachfolgeystem") eingerichtet zu haben. Dies ergibt sich insbesondere aus § 25 a KWG sowie der MaRisk (v.a. AT 7.2.). Dieses System muss die (aufsichts-)rechtlichen Anforderungen erfüllen und sich mithin stetig entsprechend dieser wandelnden Anforderungen weiterentwickeln. Herstellerseitig wird die Wartung des derzeit im Einsatz befindlichen Systems (im Nachfolgenden "Vor-System") zum 31.12.2026 gekündigt. Das Vor-System (eingeführt im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb) baut auf seit über 20 Jahren von der Auftraggeberin genutzten Altsystemen der Herstellerin des Vor-Systems bzw. inzwischen umfirmierten, oder mit der Herstellerin verschmolzen, Unternehmen, auf. Das Vor-System ist eng verflochten mit den benachbarten Systemen und Prozessen und kann für sich allein betrachtet die regulatorischen Anforderungen nicht erfüllen. Zur Vermeidung eines Widerspruchs zu den Pflichten und Anforderungen nach § 25a KWG und den Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) besteht daher der Bedarf der Auftraggeberin dem Grunde nach jedoch zwingend und unverändert fort. Der Bedarf besteht demnach in einem nahtlosen Ersatz des Vor-Systems mit gleichen bzw. vergleichbaren Funktionalitäten und Schnittstellen zu benachbarten Systemen und Prozessen. Hierfür muss das Nachfolgesystem nahtlos migriert werden und sich funktionsgleich zum Vor-System in die bestehende Systemlandschaft eingliedern, gewartet werden und auch zukünftige (aufsichts-)rechtlich erforderliche Funktionalitäten durch Modulergänzungen (Lizenzkauf und Aufnahme in den Wartungs- und Supportvertrag) abdecken.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Das Wichtigste auf einen Blick
- Einführung, Migration und Wartung eines Nachfolgesystems für Risikomessung und -steuerung.
- Das System muss regulatorische Anforderungen (insbesondere § 25a KWG und MaRisk) erfüllen.
- Nahtlose Integration in die bestehende Systemlandschaft und Anbindung an Nachbarsysteme sind zwingend erforderlich.
- Herstellerseitige Wartung des aktuellen Systems endet am 31.12.2026, was eine dringende Nachfolgelösung bedingt.
- Es handelt sich um ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb (neg-wo-call) mit der Auftragsart 'services'.
Gesucht wird ein Nachfolgesystem für die Risikomessung und -steuerung, das regulatorische Anforderungen erfüllt und nahtlos in die bestehende Systemlandschaft integriert wird.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Mit der Veröffentlichung dieser freiwilligen ex ante Transparenzbekanntmachung wird gemäß § 135 Abs. 3 GWB die Frist für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags auf zehn Kalendertage ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung festgesetzt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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1 Veröffentlichung
- 19.08.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
Preiseinschätzung
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