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Kli-Ko-Netz - Planungsleistungen
Stadt Torgelow · Torgelow · Mecklenburg-Vorpommern · Kommunaler Auftraggeber
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Beschreibung
Planungsleistungen zur Erweiterung des Fernwärmenetzes der Stadt Torgelow o Bestandsaufnahme, vorhandenes Wärmeverteilnetz, Straßen, Wege und Nebenanlagen im Bereich der Leitungstrassen, Hausanschlussräume o Erweiterung Fernwärmenetz, Fernwärmeleitungen, mit Um- und Einbindungen sowie Leckageortung, Wiederherstellung von Straßen, Wegen und Nebenanlagen o Neuerrichtung von Pufferspeichern, Pufferspeicher, Verrohrung, Verkabelung incl. Einbindung ins System o Neuerrichtung von Hausanschlussstationen, Herrichtung HA-Räume (im Wesentlichen Malerarbeiten), Wärmeübergabestationen, Einbindung in Bestandsheizung und Warmwasserversorgung, Verrohrungen und Verkabelungen o Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, hydraulischer Abgleich des Gesamtsystems, Fühler und Verkabelungen, incl. Verbindung zur zentralen Steuerung o Abstimmungen, mit den anderen Fachplanern, der Stadtwerke Torgelow GmbH und den Gebäudeeigentümern, Abstimmung Trassenführung und Einholung ggf. erforderlicher Genehmigungen, abschließende Einmessung der Trassenführung und Dokumentation (Ausführung über Baufirma)
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Gesucht werden Planungsleistungen für die Erweiterung des Fernwärmenetzes in Torgelow.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Barrierefreiheit berücksichtigt
Mindestens 3 Bewerber · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
-
Kosten nach Wichtigkeit
Wertung entsprechend der den Vergabeunterlagen beigefügten Wertungsmatrix
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
-
Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
-
Reservierte Auftragsausführung
Die Ausführung ist bestimmten Einrichtungen vorbehalten (§ 118 GWB).
-
EU-gefördertes Vorhaben
eu-funds
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
-
Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 19.05.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
Preiseinschätzung
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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