Bieter haben eine Eigenerklärung zur Eignung einzureichen.
Nachweise (Insolvenz, Liquidation, Zuverlässigkeit, Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsleistungen, Unfallversicherung, Anmeldung Berufsgenossenschaft, Referenzen über vergleichbare Leistungen) sind auf gesondertes Verlangen vorzulegen. Das gilt auch für eingesetzte Nachunternehmen.
Weiterhin haben Bieter mit Ihrem Angebot die Umsetzung von Artikel 5k* Absatz 1 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (sog. Russland-Sanktionen) zu erklären. Diese Erklärung haben Bieter auch für eingesetzte Nachunternehmer abzugeben.