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Deichsanierung Baerl – Binsheim – Orsoy, Generalplanung
Deichverband Duisburg – Xanten · Wesel · Nordrhein-Westfalen
Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Sanierung des Rheindeiches zwischen Rheinstrom-km 786,3 und 794,3, linkes Ufer, bestehend aus vier Deichabschnitten. Hierfür benötigt der Auftraggeber folgende Generalplanungsleistungen nach HOAI: • Ing.-Bauwerk Deichsanierung HOAI §§ 41 bis 44, LPH 1 bis 4,Grundleistungen • Ing.-Bauwerk Deichsanierung HOAI §§ 41 bis 44, LPH 5 bis 9, optionale Leistungen • Planungsbegleitende Vermessung gemäß HOAI Anlage 1 (zu § 3 Absatz1): 1.4 Ingenieurvermessungen LPH 1 bis 3, Grundleistungen, 1.4 Ingenieurvermessungen LPH 4, optionale Leistungen, • Tragwerksplanung HOAI §§ 49 bis 52, LPH 1 bis 4, Grundleistungen • Tragwerksplanung HOAI §§ 49 bis 52, LPH 5 + 6, optionale Leistungen • Landschaftspflegerische Begleitplanung HOAI § 26, LPH 1 bis 4, Grundleistungen • Umweltverträglichkeitsstudie gemäß HOAI, Anlage 1 (zu § 3 Absatz 1), LPH 1 bis 4, Grundleistungen • Beratungsleistungen o NATURA 2000 (FFH – Verträglichkeitsuntersuchung), Grundleistung o Artenschutz (Artenschutzgutachten) Grundleistung o Örtliche Bauüberwachung, optionale Leistung o Ökologische Baubegleitung, optionale Leistung
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für Generalplanungsleistungen zur Sanierung eines Rheindeiches über vier Abschnitte.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Zusätzliche Lieferungen/Leistungen beauftragt
1 Veröffentlichung
- 08.01.2026 Der Deichverband Duisburg-Xanten hat auf Grundlage des § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB den Nachtrag „Ausschreibung und Unterlagenerstellung – Baustoff- & Standsicherheitsuntersuchung Rheintor Orsoy“ an die Björnsen Beratende Ingenieure GmbH (BCE) beauftragt. Hintergrund des Nachtrags ist Folgender: Das Rheintor steht unter Denkmalschutz und war bereits Bestandteil der Hochwasserschutzanlage im Bereich von Rheinberg-Orsoy. Das Bauwerk soll auch zukünftig in die neue Deichlinie des zu sanierenden Rheindeiches einbezogen werden. Da für das Bauwerk nur unzureichende Informationen hinsichtlich der Bausubstanz sowie der Bemessungen vorliegen, ist zunächst eine Identifikation des konkreten Bestandes und eine Überprüfung der Standsicherheit des Bauwerkes unter Berücksichtigung der aktuellen Belastungsszenarien erforderlich. Hierzu hat BCE ein Baustoffuntersuchungs- und Bauwerkserkundungskonzept aufgestellt, welches zwischenzeitlich mit den Vertretern des Denkmalschutzes sowie der Stadt Rheinberg, als Eigentümer des Bauwerks, abgestimmt wurde. Die bislang fehlenden Informationen zur Bausubstanz und Bemessungen des Bauwerks – sprich die Leistungen gemäß Baustoffuntersuchungs- und Bauwerkerkundungskonzept – sollen im Wege einer beschränkten Ausschreibung beschafft werden. Um die Ausschreibung im Rahmen des geltenden Vergaberechts durchführen zu können, bedarf es der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen in Abstimmung mit dem Deichverband sowie der Begleitung und Durchführung des Vergabeverfahrens. Auf dieser Grundlage wurde der Nachtrag am 26.10.2020 an Björnsen Beratende Ingenieure GmbH beauftragt. Tatsächlich abgerechnet wurden für den Nachtrag EUR 12.697,50 netto (EUR 15.110,03 brutto). Bei den nachtragsgegenständlichen Leistungen handelt es sich um zusätzliche Dienstleistungen, die nicht Gegenstand des ursprünglich geschlossenen Vertrags sind. Die im Wege des Nachtrags beauftragten Leistungen waren notwendig und erforderlich, da die Einbeziehung des Rheintors in die Planung der Deichsanierung ohne die Erstellung des Baustoffuntersuchungs- und Bauwerkserkundungskonzept und ohne die Informationen zum Bauwerk gemäß Baustoffuntersuchungs- und Bauwerkserkundungskonzept nicht möglich gewesen wäre. Vor diesem Hintergrund sind die nachtragsgegenständlichen Leistungen – die den Rahmen für die Beschaffung der fehlenden Informationen bzw. Leistungen bilden – jedenfalls mittelbar Grundlage für die von BCE vertraglich geschuldeten Gutachten und Planungsleistungen. Die sachliche Verknüpfung zwischen den zusätzlichen Leistungen und dem Beschaffungszweck der Deichsanierung ist festzustellen, da die Deichsanierung nach hiesigem Verständnis ohne entsprechendes Planfeststellungsverfahren – welches wiederum die nachtragsgegenständlichen Leistungen voraussetzt – nicht erfolgreich abgeschlossen werden kann. Des Weiteren konnte ein Auftragnehmerwechsel aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht erfolgen: BCE wurde als Generalplaner beauftragt und hatte zum Zeitpunkt des Nachtrags bereits Planungsleistungen bis LP 2 erbracht. Daher war der Auftragnehmer bereits in das Projekt integriert und verfügte über vertieftes Wissen zu den spezifischen Bedingungen des Bauvorhabens. Die bereits erbrachten planerischen Leistungen bzw. das durch sie erworbene Wissen konnte in die Erstellung des Baustoffuntersuchungs- und Bauwerkserkundungskonzeptes für das Bauwerk „Rheintor“ einfließen. Die vertragsgegenständlichen planerischen Vorleistungen waren mithin Grundlage für die Erstellung der Konzepte. Für die Umsetzung dieser Konzepte bedurfte es eines Dienstleisters, der im Wege einer beschränkten Ausschreibung gefunden werden sollte. Ausgehend davon, war die konzeptionelle Vorarbeit von BCE Grundlage für die Erstellung der Vergabeunterlagen für die Beschaffung der Dienstleistungen zur Umsetzung des Baustoffuntersuchungs- und Bauwerkserkundungskonzeptes sowie der Durchführung des Vergabeverfahrens. In der Gesamtbetrachtung verfügte BCE über Vorkenntnisse und Spezialwissen aus den bereits erbrachten Planungsleistungen und der Bearbeitung der Konzepte, die die Durchführung der Nachtragsleistungen – in der vergleichenden Betrachtung mit anderen Unternehmen, die in die planerischen und konzeptionellen Vorarbeiten nicht einbezogen waren – ohne zusätzlichen Einarbeitungsaufwand ermöglichten. Zudem war es auf dieser Grundlage ohne Weiteres möglich, die Vergabekriterien für die Ausschreibung zu entwickeln. Dies, ohne sich hierfür mit Erstaufwand – den ein anderes Unternehmen gehabt hätte – einarbeiten zu müssen. Im Falle der Beauftragung eines anderen Unternehmens wären also wirtschaftlich ins Gewicht fallende Verzögerungen zu befürchten gewesen. Ein neuer Auftragnehmer hätte sich erst in das Projekt einarbeiten müssen und für die Einarbeitung personelle und zeitliche Ressourcen aufwenden müssen. Die mit der Einarbeitungsphase eines dritten Unternehmens verbundenen Verzögerungen wären zudem mit Zusatzkosten für aufwandsbezogene Mehrarbeit verbunden gewesen. Ausgehend davon bestehen unauflösliche fachliche Schnittstellen zwischen den Nachtragsleistungen und den von BCE bereits erbrachten konzeptionellen Leistungen. Ein Wechsel des Auftragnehmers hätte den Verlust von vorhandenem Wissen inhaltlicher und technischer Art für die Nachtragsleistungen zur Folge gehabt. Zudem darf im Falle des § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB der Preis um nicht mehr als 50% des Wertes des ursprünglichen Auftrags erhöht werden (vgl. § 132 Abs. 2 S. 2 GWB). Auch diese Voraussetzung ist vorliegend gegeben. Die im Rahmen des Nachtrags abgerechnete Summe beträgt EUR 12.697,50 netto (EUR 15.110,03 brutto) und liegt unterhalb der 50 %-Grenze. Die Beauftragung des Nachtrags „Ausschreibung und Unterlagenerstellung – Baustoff- & Standsicherheitsuntersuchung Rheintor Orsoy“ ist daher gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB ohne vorherige Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens zulässig gewesen. aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 10.437 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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