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Lieferung eines Seitenlader-Abfallsammelfahrzeugs
GIB Entsorgung Wesermarsch GmbH · Brake · Niedersachsen · Öffentliches Unternehmen
Angebote bis 24.08.2026, 10:00 Uhr (noch 25 Tage)
Beschreibung
Der Auftraggeber beschafft für die Durchführung der Entsorgungsdienstleistungen im Landkreis Wesermarsch 1 Stück Seitenlader-Fahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht von ca. 26 Tonnen. Der Einsatz soll als Abfallsammelfahrzeug (gemäß DIN EN 1501-2) mit einem ≥ 27 ≤ 28 m³ großen Aufbau mit Schüttung für Abfallsammelbehälter nach DIN EN 840-1/-2/-3 zur Sammlung und zum Transport von Siedlungsabfällen (Rest- und Bioabfall) sowie recycelbarer Stoffe erfolgen. Der Einsatz erfolgt bei überwiegend ebener Topographie in den Städten und ländlichen Siedlungsgebieten des Landkreises Wesermarsch mit teilweise beengten Verkehrsverhältnissen. Das komplette Fahrzeug soll eine Gesamthöhe von 3.900 mm nicht überschreiten.Die Fahrzeuge haben den im Leistungsverzeichnis definierten Merkmalen und Anforderungen zu entsprechen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Fahrzeuge & Fuhrpark
Das Wichtigste auf einen Blick
- Beschaffung eines Seitenlader-Abfallsammelfahrzeugs mit einem Aufbauvolumen von 27 bis 28 m³.
- Technische Anforderungen umfassen eine maximale Gesamthöhe von 3.900 mm für den Einsatz in beengten Verkehrsverhältnissen.
- Das Fahrzeug muss für die Sammlung von Rest- und Bioabfällen sowie recycelbaren Stoffen geeignet sein.
- Es handelt sich um ein offenes Verfahren zur Lieferung eines einzelnen Fahrzeugs.
Der Auftraggeber beschafft ein Seitenlader-Abfallsammelfahrzeug mit 26 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht für den Einsatz im Landkreis Wesermarsch.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Verschmutzungsvermeidung
- Keine Barrierefreiheits-Anforderungen
„1. Das Vergabeverfahren wird als Offenes Verfahren durchgeführt. 2. Die Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform subreport ELViS. 3. Nach Ablauf der Angebotsfrist werden die Angebote auf Vollständigkeit, Eignung und Einhaltung der technischen Anforderungen geprüft. 4. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt (Preis 100%), welches die Anforderungen des Leistungsverzeichnisses erfüllt.“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis nach Wichtigkeit
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt (Preis 100%), welches die Anforderungen des Leistungsverzeichnisses erfüllt. Bewertet wird der Gesamtangebotspreis für die Lieferung des ausgeschriebenen Seitenlader-Müllsammelfahrzeugs einschließlich Fahrgestell, Aufbau, Schüttung, Dokumentation, Einweisung und aller angebotenen Nebenleistungen. Gesamtangebotspreis - netto-
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Erkennt ein am Auftrag interessiertes Unternehmen einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Vergabeverfahren, ist dies innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Unabhängig hiervon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen er kennbar sind, müssen ebenfalls innerhalb dieser Frist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstößt ein Bieter gegen diese Obliegenheiten, ist ein Antrag auf Nachprüfung gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB unzulässig. Teilt der Auftraggeber auf eine Rüge eines interessierten Unternehmens mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann hiergegen ein Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer gestellt werden. Der Antrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier noch 25 Tage
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Geschätzter Wert 260.000 €1 Veröffentlichung
- Frist 24.08.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 5.317 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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